Erstmal ist das totaler Nonsens... die AfD könnte - genau wie andere Parteien auch - bei entsprechenden Mehrheiten Gesetze so verändern, dass Menschen OHNE deutschen Pass - ergo ohne deutsche Staatsangehörigkeit - ihre Aufenthaltsberechtigungen schneller verlieren bzw. sie schwerer erhalten.

Unbefristete Aufenthaltsberechtigungen können nicht einfach widerrufen werden, es sei denn es treten vom Gesetz vorgesehene Gründe (Straffälligkeit, Ortsabwesenheit für mehr als 182 Tage im Jahr oder zusammenhängend...) ein.

Es könnte bei entsprechender Gesetzesänderung aber durchaus schwerer gemacht werden, befristete Berechtigungen zu verlängern oder zu erhalten, Duldungen etc. zu erlangen oder als Flüchtling anerkannt zu werden.
Und wer dann DA durch's Raster fällt und entweder von vorne herein keine bekommt oder eine vorhandene Erlaubnis bzw. Duldung nicht verlängert wird bekommt auch heute schon eine Ausreiseverfügung und kann - so er dieser nicht fristgerecht folgt - mit Zwangsmitteln "ausgeschafft", also abgeschoben werden.

Das die AfD rein-deutsche abschieben will ist ein weit verbreiteter Unsinn, da dies keinesfalls möglich sein wird. Abgeschoben wird ins Heimatland (also in das Land, dessen Staatsbürgerschaft der Betroffene besitzt)... und wo hin willst du dann Deutsche abschieben? Zurück in deren Wohnung in Deutschland? Merkst du selbst, oder?

...zur Antwort

Eine Sache verstehe ich nicht? Wie kann denn jemand mit einem deutschen Pass Ausländer in Deutschland sein? Entweder ist jemand Ausländer ODER er hat einen deutschen Pass. Bumm, Aus, Fertig.

Sorry, aber Ausländer in einem Staat ist jemand, der nicht den dortigen nationalen Pass - und damit die entsprechende Staatsbürgerschaft - besitzt.

Und die AfD schiebt auch nicht ab sondern die zuständige Ausländerbehörde. Diese erlässt bei Vorlage der Voraussetzungen bzw. bei Wegfall der Aufenthaltsberechtigung (welcher Art auch immer) eine Ausreiseverfügung und wenn dieser dann schuldhaft nicht (innerhalb der gesetzten Frist) gefolgt wurde wird die Ausreise mit Zwangsmitteln durchgesetzt (Abschiebung).

...zur Antwort

Was hat das mit der AfD zu tun?

Ja, Russen können aus Deutschland abgeschoben werden, genau so wie Türken, Vietnamesen, Japaner, Niederländer, Schweden und Schweizer.

Und zwar immer dann, wenn sie keine gültige Aufenthaltsberechtigung (mehr) für das Bundesgebiet haben und auf Aufforderung nicht freiwillig ausreisen.

Bei EU-Bürgern geht das eben durchaus auch, wenn sie nicht hier arbeiten und die Zugeständnisse der Sozialsysteme ausgeschöft sind.

Nicht aus Deutschland abgeschoben werden können: DEUTSCHE. Und das sind alle, die einen deutschen Pass - und damit die deutsche Staatsbürgerschaft - besitzen. Und die können NIE abgeschoben werden, es sei denn, sie geben diese auf (Doppelstaatler) bzw. verlieren sie im Rahmen gesetzlicher Vorschriften (z.B. durch freiwilligen Wehrdienst in der Armee eines anderen Staates, der ihnen dann die Staatsbürgerschaft zuspricht oder weil sie sich als Doppelstaatler im Rahmen der Vorgaben nicht für die Beibehaltung entschieden haben).

...zur Antwort

Wahlurnen sind bis zum Ende der offiziellen Wahl versiegelt und das Siegel darf auch erst am Ende gebrochen werden. Das gilt auch für die Briefwahlurne. Mitunter werden die per Briefwahl abgegebenen Stimmen im zuständigen Wahlbezirk mit in die Wahlurne gegeben und dann zusammen mit den anderen Stimmen gezählt, sodass nachher gar keine Unterscheidung mehr stattfindet.

Darüber hinaus ist es durchaus auch so, dass Menschen von Wahltendenzen, die sich z.B. aus der Briefwahl herraus errechnen lassen auch beeinflusst werden könnten, ihre Stimmabgabe zu verändern.

Darum wird die Stimme des Briefwählers genau so behandelt wie die eines Wählers im Wahllokal und eben erst gezählt, wenn alle anderen auch gezählt werden.

...zur Antwort

Nö.

Ich habe auch sehr viele Freunde die deutlich älter sind.

...zur Antwort

Jetzt mal ernsthaft... Genau aus diesem Grund ist es eine geheime Wahl. Es geht Euch nämlich alle gar nichts an, wo jemand anders sein Kreuzchen macht.

Also benehmt Euch und respektiert seine Wahl genau so wie ihr es von anderen in Bezug auf Euch verlangt.

...zur Antwort

Es gibt durchaus sowas wie "luzides Träumen", also dass sich der Träumende bewusst wird, dass er träumt und dann seinen Traum selbst beeinflussen kann, sowohl "thematisch" als auch im Ablauf.

Aber das ist etwas was man zwar lernen kann, aber nicht unbedingt so planen, dass man beschleißt "heute träume ich mal von meiner Traumfrau und einer Bettgeschichte mit ihr" oder dergleichen bevor man sich zum Schlafen hinlegt.

...zur Antwort

Also ich bin mit den AirPods von Apple extrem zufrieden. Gerade im Zusammenspiel mit anderen iDevices sind die Dinger einfach klasse, funktionieren aber auch mit Android-Telefonen recht gut (auch wenn dann einige der Funktionen, die iDevices eben zusätzlich bereitstellen natürlich nicht funktionieren).

Für gute Kopfhöher zahlt man leider auch einen stolzen Preis, aber wer billig kauft kauft öfter und für Qualität muss man leider etwas tiefer in die Tasche greifen.

...zur Antwort

Kommt immer drauf an, wofür du sie benutzen möchtest.

Also ich trage meine Brille im Alltag ständig und möchte auf eine Entspiegelung nicht verzichten, weil sonst ja durchaus mal helle Lichtquellen in meinem Rücken Reflexe in der Brille verursachen, was schon sehr nervig sein kann. Bei einer getönten Brille ist das dann noch nerviger.

Wenn du die Brille nur zum Lesen gelegentlich verwendest kann man vielleicht darauf verzichten, aber sobald du dich damit durch den Alltag bewegst ist es schon sehr sinnvoll. Ich für meinen Teil mache da keine Kompromisse, auch weil ich absolut auf das Ding angewiesen bin. Auch beim Autofahren würde ich darauf nicht verzichten wollen. Wenn da mal die Sonne von hinten blendet und ich darum irgendwelche Dinge übersehe kann das ja sogar gefährlich werden.

...zur Antwort
Etwas anderes

Ich würde einfach mal diese Kriegstreiberei beenden und anbieten, ab sofort mit diplomatischen Bemühungen anzukommen um das Töten zu beenden.

Es gäbe nicht auch nur eine weitere Patrone zum Verfeuern. Punkt, Ende, fertig.

...zur Antwort
Völlig legitim weil...

Mal losgelöst vom konkreten Fall ist das Asylrecht ja etwas, was gerade NICHT dazu gedacht ist, Menschen aus ärmeren Ländern ein besseres Leben zu ermöglichen. Denn wenn das so wäre wäre das Land, das Asyl gewährt bald selbst ein armes Land und Asyl quasi ein Migrationsweg ohne die üblichen Formen von gesellschaftlicher Integration direkt in die jeweiligen Sozialsysteme.

Das Asylrecht gewährt individuellen und temporären Schutz vor politischer Verfolgung und ggf. vor politischen Unruhen und Kriegen im Heimatland und gilt auch nur so lange, bis derartige Umstände wegfallen.

Losgelöst davon ist es immer so, dass ein Mißbrauch des Asylrechts zur Begehung von Straftaten den Wegfall dieser Rechte bedeuten kann - mit allen daraus erwachsenden Konsequenzen. Würdest du es akzeptieren, dass jemand, dem du Schutz gewährst und ihn bei dir zu Hause nicht nur aufnimmst sondern ihn auch noch finanziell unterstützt deine Bude zerlegt und auf dich spuckt? Den würdest du doch ganz sicher auch ohne viel Fragen vor die Tür setzen und dich dann auch nicht mehr dafür interessieren, was das für ihn bedeutet. So rum wird ja ein Schuh draus. Und DANN muss so jemand halt damit rechnen, dass eben NICHT mehr geschaut wird, was die Abschiebung für ihn bedeutet, da er sich selbst ja schon dafür disqualifiziert hat, weiter zu bleiben. Er kann dann ja anderswo evtl nochmal um Hilfe fragen und wird diese wohl auch erhalten, wenn es gute Gründe gibt und er sich dann dort an die "Spielregeln" hält. Aber DAS ist dann weißgott nicht mehr das Problem derer, die er nicht zu schätzen wusste.

...zur Antwort

Einfach so den Nachnamen ändern ist aufgrund der zahlreichen damit verbundenen Identitätskomponenten ja gar nicht möglich. Klär erstmal mit dem Standesamt ab, ob das überhaupt so geht.

Ist ja nicht so, wie in manchen Witzen etc. immer so erzählt wird, dass man einfach mal so zum Amt geht und dann den Namen ändern kann. Dazu braucht es erhebliche rechtliche Voraussetzungen, wenn es nicht um einen Ehenamen geht, bei dem der Geburtsname ja dann trotzdem noch (Meier, geb. Müller) weitergeführt wird, wenn er nicht sowieso Teil eines Doppelnamens wird. Ob da die Abkehr von einer Familie aufgrund unschöner Vergangenheit ausreicht wage ich mal zu bezweifeln.

Anders sieht es bei entstellenden Namen aus oder solchen, bei denen du sogar juristische Probleme hättest. Nimm mal den früheren "Allerweltsnamen" "Hitler"... das war gar kein so exotischer Name und recht verbreitet in einigen Regionen. Die Menschen mit diesem Familiennamen heißen heute zumeist "Heidler" um die Assoziation mit dem bärtigen Schreihals loszuwerden.

Klär's also erstmal ab, ob's überhaupt möglich ist und dann mach dir Gedanken.

...zur Antwort

Mittlerweile kann man doch sogar schon heiraten ohne dass überhaupt irgendjemand den Familiennamen des Anderen annimmt.

Und selbst wenn... ich meine... Namen sind Schall und Rauch.

...zur Antwort

Unterhaltszahlungen sind ja immer nach Leistungsfähigkeit der Zahlungspflichtigen zu betrachten und da gibt es auch Selbstbehalte (analog zu Pfändungsfreibeträgen in der Regel, aber durchaus auch mal höher, je nachdem worum es geht).

Wenn er ein Haus hat, was er schon vor der Eheschließung erworben hat wird das wohl nicht "versilbert" werden müssen, es kann aber bei der Zugewinngemeinschaft durchaus sein, dass du an einer Wertsteigerung partizipierst (ums genau zu nehmen an der Wertsteigerung von Beginn bis zum Ende der Ehe). Das hängt halt von eventuellen güterrechtlichen Vereinbarungen zwischen Euch ab (z.B. ob ihr Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft vereinbart habt und und und).

Grundsätzlich bedeutet Wohneigentum aber nicht automatisch weniger Kosten, denn auch für das Eigentum fallen ja - teils sogar erhebliche - Kosten an, sei es für Versicherungen, Grundsteuer, werterhaltende oder notwendige Reparaturen (ist die Heizung defekt ruft der Mieter halt beim Vermieter an, der Eigentümer bestellt auf seine Kosten den Handwerker) und dergleichen. Nebenkosten sind ja ggf. auch höher als bei einer Mietwohnung.

Bei Euren recht nah aneinanderliegenden Einkommenshöhen dürfte - mal ausgehend davon dass Kinder nicht noch eine Rolle spielen - Unterhalt wohl durchaus nicht zu zahlen sein.
Es wäre dir allerdings zuzumuten, deine Teilzeitbeschäftigung - wenn es dafür keine in der Gesundheit oder anderen Verpflichtungen begründeten Umstände gibt - zu erweitern und künftig in Vollzeit zu arbeiten um dich nicht selbst vom Unterhalt des Ex-Partners abhängig zu machen bzw. eine entsprechende Abhängigkeit zu beenden ODER ABER AUCH um leistungsfähig für Unterhalt zu werden.

Lass dich auf jeden Fall von einem Anwalt für Familienrecht (such dir einen Fachanwalt) beraten. Aber nach einem Jahr Ehe dürften weder großartige Versorgungsausgleiche zu regeln sein noch großartige Verteilung von Zugewinn während der Ehe. Trennungsunterhalt könnte allerdings ein Thema werden, nachehelicher dann schon eher weniger bei der kurzen Ehe.

Sortiere dich, nimm dir einen Anwalt und bringe deine Situation auf Kurs, ggf. auch durch anpassung der Erwerbssituation, denn mit deinem Verdienst krebst du ja schon nah an der Bürgergeld-Grenze (er übrigens auch).

...zur Antwort

Naja, man kann Hitler nicht unbedingt mit den Menschen hinter ihm, die die Fäden ja auch durchaus erheblich mit gezogen haben gleichsetzen. Das ist wie heute mit Putin, der zwar die Personifizierung von allem ist, was man Negatives über Rußland denkt, aber eben bei Weitem nicht der einzige Protagonist einer sehr viel umfangreicheren Personengruppe, die im Zusammenwirken dann das tun, was eben passiert.

Immer dran denken: Das erste was einem Krieg zum Opfer fällt ist die Wahrheit und die Objektivität. Dennoch will ich Hitler keinesfalls irgendwelche positiven Aspekte zusprechen - bevor mir irgendwer in der heutzutage nicht mehr vom Kopf bis zur Zunge reichenden Denkweise unterstellt, ich würde irgendetwas leugnen oder gutheißen.

Es gab durchaus Juden, die sehr überzeugt von den Ideen des 3. Reiches waren und ihre Religion sogar mitunter soweit verheimlichen konnten, dass sie als Soldaten in den Reihen der Wehrmacht unterwegs waren. Dass diese natürlich ihr "Jude sein" nicht offen leben konnten steht auf einem anderen Blatt. Und dann auch die, die gerade UM ihr "jüdisch sein" zu verbergen mitgespielt haben bis zu einem Punkt, wo sie entweder aufgeflogen oder nicht mehr in Frage gestellt wurden und dann diese Situation ein Selbstläufer wurde. Man denke da mal an den Film "Hitlerjunge Salomon", der genau DAS sehr eindrucksvoll thematisiert.

Ähnlich wie heute auch konnte man ja die Religionsangehörigkeit eines Menschen nicht unmittelbar erkennen und selbst Beschneidungen - also ziemlich unverkennbar mit der Religion verbundene - erworbene - Körpermerkmale - hatten auch in Zeiten des 3. Reiches schon durchaus auch medizinische Begründungen, waren also nicht eindeutig geeignet, daraus Rückschlüsse auf die Angehörigkeit zur jüdischen Religion zu ziehen.

Dann gab es natürlich noch die Juden, die indirekt gekämpft haben - also z.B. als Zwangsarbeiter Munition produziert haben - sicherlich als Weg, ihr Leben zu retten, aber immer in dem Wissen, dass die Patrone, die sie herstellen morgen schon jemanden töten wird. Indirekt kann man das wohl auch als "für das 3.Reich kämpfen" betrachten, wenn auch zweifelsohne aus einer anderen Motivlage als der Soldat, der dann an den Fronten gekämpft hat.

...zur Antwort

Das kommt auf das zur Debatte stehende Delikt und eventuelle Umstände im Vorleben des Angeklagten oder im Verfahren an.

Auch vor dem Amtsgericht kann durchaus ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegen (im Strafverfahren) und dann muss der Angeklagte auch einen Anwalt haben und bekommt diesen ggf. auch im Rahmen der Pflichtverteidigung bezahlt bzw. gestellt, wenn er keinen benennt. Das gilt immer, wenn Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr) verhandelt werden.

Amtsgerichte spielen da eine Rolle, wenn die zu erwartende Strafe nicht über 4 Jahre - und damit über deren maximale Strafgewalt - hinaus geht.
Und auch bei Vergehen (Keine Mindeststrafe oder Mindeststrafe unter 1 Jahr) kann aufgrund komplizierter Verfahrensumstände (Vorstrafen, eventuell unbedingte Freiheitsstrafe - also keine Bewährung oder Widerruf einer bereits laufenden Bewährung bei Verurteilung zu erwarten - etc.) ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegen, die dann die Bestellung eines Pflichtverteidigers (den man sich übrigens auch durchaus aussuchen kann) erforderlich machen.

Und auch wenn der Angeklagte in U-Haft gehalten wird - was ja auch bei Verfahren vor dem Amtsgericht denkbar ist - wird immer ein Anwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet, da der Angeklagte ja unter solchen Umständen gar nicht in der Lage ist, sich ungehindert auf das Verfahren vorzubereiten und vielleicht geneigt ist, seine Lage durch voreilige Geständnisse etc. zu "verschlimmbessern" und daher unbedingt rechtlichen Beistand benötigt um "Waffengleichheit" zu erlangen.

...zur Antwort

In Deutschland wäre es als Verwendung nationalsozialistischer Symbole strafbar. Ich denke mal, das ist in Österreich nicht viel anders.

Anders sähe es vielleicht - zumindest in Deutschland - aus, wenn sowas in einem dokumentarischen Kontext passiert (also z.B. in einem wissenschaftlichen Artikel über die Zeit des 3. Reiches). Aber als Profilbild dürfte es wohl klar nicht erlaubt sein.

...zur Antwort