Die Russische Föderation könne sich zudem „nicht auf ein Recht zum Rücktritt vom Zwei-plus-Vier-Vertrag berufen“. Das sei dem Wortlaut des Vertrags geschuldet.
Was das genau bedeutet, wollte das Auswärtige Amt nicht öffentlich ausführen. Klar ist jedoch, dass der  Zwei-plus-Vier-Vertrag selbst keine Regelungen über einen Rücktritt aus dem Vertrag enthält. Zudem legt der Name des Vertrags, der eigentlich „Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ heißt, nahe, dass die Fragen, die dort geregelt sind, „abschließend“ geklärt sind. Das ist auch die einschlägige wissenschaftliche Meinung zu dem Vertrag, wie aus zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus den Jahren  2007 und  2016 hervorgeht. 

https://correctiv.org/faktencheck/2022/04/27/nein-russland-hat-sich-nicht-aus-dem-zwei-plus-vier-vertrag-zurueckgezogen/

Wobei es schon erstaunlich wäre, wenn Putin erst einen Vertrag kündigt, bevor Putin ihn bricht.

Wie dem auch sei: Der Vertrag kann nicht "gekündigt" werden. Aber dazu, dass Russland das überhaupt in Erwägung zieht, finde ich nichts. Wobei Putin sich ja ohnehin bekanntlich die Dinge zurecht zimmert wie er sie gerne hätte...

Aber da Russland ja auch nicht "die Sowjetunion" ist... geschenkt drüber nachzudenken...

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Schmeißt die Jacken in die Waschmaschine und packt sie in einen blauen Sack. Wenn er wieder da ist, dann erwähnt ihr beiläufig, dass die Jacken die unterm Bett lagen nun eingelagert sind und fragt ihn, ob die weg können oder er die zur Erinnerung aufbewahren will.

Kein Tamtam draus machen. Einfach beiläufig erwähnen im normalen Ton.

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Ist ein Zeitfenster üblich

Nicht zwingend. Manche Speditionen rufen am Vortag an, wenn der Tourenplan steht. Manche Unternehmen geben ein Zeitfenster auf und manchmal ist es halt wie bei dir, dass man eine halbe Stunde vorher anruft.

Und selbst bei einem Zeitfenster sollte man flexibel bleiben. Kann ja immer mal was dazwischen kommen wie Stau, Glatteis etc., so dass die Zeit nicht eingehalten werden kann.

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Dann ist man nicht leistungsfähig und kann nicht zahlen, bzw. nur das zahlen was die Leistungsfähigkeit her gibt.

ich möchte mehrere kinder in die welt setzten, nur um meine gene weiter zu geben, ich schau mich grad um ob ichs hier zu lande oder wo anders mache...

Und dann dürfen die Steuerzahler für deine Kinder aufkommen? Super Idee :-(.

Und deine Gene musst du auch nicht in der Welt verteilen. Finde erstmal ein Mädel was sich von dir schwängern lassen will...

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Der Hamas sind und waren die Menschen im Gaza schon immer egal. Denen geht es nur um ihre eigenen Vorstellungen. Die haben sich unter und hinter Zivilisten versteckt und sie würden auch jeden Hilfskonvoi für sich beanspruchen, wenn die Welt nicht genau hinsieht.

Nur das hat die Bevölkerung im Gaza immer noch nicht gerafft! Die denken ernsthaft die Hamas wäre was Gutes und die Israelis sind die Bösen die man vernichten muss. Das die Hamas sie aber in Lebensgefahr bringt und die Hamas es nicht zulässt, indem sie sich einfach ergeben, dass die Zivilbevölkerung auf Frieden hoffen kann, sehen sie nicht! Zu lange waren sie bereits dem religiösen Fanatismus ausgesetzt, den sie sich teilweise selbst zu eigen gemacht haben.

Und irgendwie scheint denen auch nicht aufgefallen zu sein, dass die arabischen Länder ihnen auch nicht anbieten sie bei sich aufzunehmen. Dank der Hamas will die nämlich Niemand haben. Selbst die Glaubensbrüder nicht!

Das man sich als menschliches Schutzschild für die Hamas hergibt um den Märtyrertod zu sterben, anstatt die Hamas Kämpfer an die Israelis auszuliefern oder die Hamas auch nur ansatzweise selbst auffordert die Geiseln frei zu geben und sich darüber zu beklagen, dass Hilfsgelder in der Vergangenheit in den Taschen der Hamas verschwunden sind, scheint Viele auch nicht zu stören.

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Andere Meinung

Schwierig... vor allem wenn die Beziehung scheitert und man sich nicht gerade freundschaftlich trennt.

Wenn man innerhalb eines Unternehmens arbeitet, aber z.B. in völlig verschiedenen Abteilungen wo man wirklich so gut wie keine Berührungspunkte hat, dann wäre es noch akzeptabel. Aber vielleicht Tag für Tag aufeinander treffen, wenn man sich im Streit getrennt hat oder auch den Krach den man vielleicht miteinander in der Beziehung hat, in die Firma trägt, halte ich nicht für angemessen.

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass nicht selten ein Partner das Unternehmen über kurz oder lang verlässt, wenn die Sache nicht gut geht.

Und auch Getratsche der Kollegen kann die Beziehung negativ beeinflussen.

Die Trennung Privates und Berufliches ist nicht immer einfach und es haben sich sicherlich auch schon viele Paare im Job gefunden. Aber eben auch viele ehemalige Paare können nicht locker damit umgehen, dem Ex dann ständig wieder über den Weg zu laufen.

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Kommt letztendlich ja auf die Ausbildungsvergütung an, die Höhe der Miete, die Möglichkeit auf staatliche Unterstützung (Berufsausbildungbeihilfe) und ob du einen Vermieter findest, der einen "mittellosen" Azubi aufnimmt.

Das Kindergeld in Höhe von 250 EUR können deine Eltern dann an dich weiterleiten.

Und du könntest neben der Ausbildung noch einen Minijob machen, falls vereinbar.

Aber bedenke, dass es mit der Miete alleine ja nicht getan ist. Möbel, Kaution, Haushaltsgegenstände - angefangen vom Staubsauger über eine Waschmaschine bis hin zu Geschirr, Lampen, Vorhänge etc.

Ein WG Zimmer oder ein Zimmer zur Untermiete (vielleicht möbliert) wäre wohl auch günstiger als eine eigene Wohnung.

Das Jobcenter würde dich nur unterstützen, wenn es tatsächliche Gründe gibt warum du Zuhause nicht mehr leben kannst und die Kostenübernahme muss VOR der Anmietung erfolgen.

Deine Eltern müssen dir im übrigen keine eigene Wohnung finanzieren. Aber vielleicht unterstützen sie dich dennoch. Einfach mal nachfragen...

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Du könntest ihr ein Muttibuch schenken. Das ist ein Buch wo sie vorgefertigte und eigene Fragen beantwortet um es dann eines Tages ausgefüllt an dich zurück zu geben.

D kannst ihr auch ein schönes Bilderbuch erstellen, z.B. über PIXUM. Man schaut sich Fotos die man in der Kiste aufbewahrt ja doch eher selten an. Aber vielleicht freut sie sich, wenn du mit dem Bearbeitungspropgramm, was man offline nutzt ein tolles Buch mit Familienbildern erstellst und ganz individuell gestaltest.

Mag sie Kochen? Dann wäre vielleicht eine Sammlung besonderer Gewürze etwas für sie? Oder liebt sie Marmelade? Es gibt tolle unterschiedliche Sorten. Hübsch zusammengestellt auch ein nettes Geschenk.

Hat sie Hobbys wo man ihr was dafür schenken könnte? Einen Gutschein für einen gemeinsamen Zoobesuch, Kinobesuch, Theaterbesuch. Zeit miteinander zu verbringen ist doch immer nett.

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Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-berufungsverfahren-ovg-100.html

Da scheint die AfD ja nicht gerade sauber an ihren Anträgen gearbeitet zu haben.

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Es wird sicherlich heute mehr drüber gesprochen, aber viel zu wenig dagegen getan. Zumal sich Mobbing durch die sozialen Medien auch völlig verändert hat.

Ich schätze auch, dass heute vieles immer noch unter den Tisch gekehrt wird. Lehrer Großteils gar nicht über die Qualifikation verfügen kompetent in dem Thema zu sein, Schulleitungen so was gerne nicht publik machen um den Ruf der Schule zu schützen, die Gesellschaft auch nur teilweise erkennt oder erkennen will, wie gravierend die Folgen für die Betroffenen sind usw.

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Nein

Warum sollten sie das tun oder überhaupt wollen? Suizidale Gedanken?

China hat eh kein Interesse, denn China ist an Wirtschaft interessiert und nicht darum die Menschheit auszulöschen. Und das russische Regime redet zwar viel wenn der Tag lang ist, aber selbst Putin hat kaum Interesse daran "sein" Russland in Schutt und Asche zu sehen.

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Die Gesetzesgrundlage ergibt sich aus § 1615l BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Betreuungsunterhalt kann nur verlangt werden, wenn der alleinerziehende Elternteil das Kind auch tatsächlich betreut. Wird das Kind zum Teil durch Verwandte oder einen Kindergarten bzw. eine Kindertagesstätte versorgt, ändert das nichts an dem Anspruch. Wird das Kind jedoch dauerhaft auf ein Internat geschickt oder in einem Heim untergebracht, entfällt der Anspruch.
Un­ter­halt bis zum 3. Le­bens­jahr des Kin­des
Während der ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes – egal, ob ehelich oder unehelich – ist es nach der Vorstellung des Gesetzgebers auf Betreuung angewiesen. Daher soll der alleinerziehende Elternteil in die Lage versetzt werden, sich ausreichend um das Kind zu kümmern. Um das zu ermöglichen, kann der Alleinerziehende für die Zeit bis zum 3. Lebensjahr des Kindes vom anderen Elternteil Betreuungsunterhalt fordern. In dieser Zeit ist die Betreuung des Kindes vorrangig, so dass der Alleinerziehende auch keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen braucht.

https://www.unterhalt.com/betreuungsunterhalt.html

Unter 1570 BGB findest du dies:

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1570.html

Auch wenn hier vom Ehegatten die Rede ist, betrifft es ebenso Eltern die nicht verheiratet waren.

Ist ein bisschen verwirrend ;-)

Grundsätzlich steht nicht nur verheirateten Partnern nach einer Scheidung Betreuungsunterhalt zu. Auch, wenn Sie mit Ihrem Ex nie verheiratet waren, haben Sie Anspruch auf Unterstützung, wenn Sie nach der Trennung wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Der Rechtsanspruch ist in diesem Fall allerdings in §1615l Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Im Wesentlichen besteht der gleiche Anspruch wie für Verheiratete:
Betreuungsunterhalt steht dem Elternteil zu, das die Kinder nach der Trennung betreut und deshalb nicht arbeiten kann.
Betreuungsunterhalt wird bis zum dritten Geburtstag des Kindes gezahlt. Es kann im Einzelfall aber auch verlängert werden, wenn wichtige Gründe dagegen sprechen, das Kind fremdbetreuen zu lassen.

https://www.dahag.de/c/ratgeber/familienrecht/betreuungsunterhalt#c13023

Habt ihr denn die gemeinsame Sorge?

Denn dann darfst du natürlich auch mitentscheiden, ob das Kind 40km weit weg zieht! Es kommt ja darauf an, ob es deinen Umgang erheblich erschweren würde. Und wenn sie wegzieht, dann könnte, wenn das hälftige Kindergeld nicht ausreicht um das Umgangsrecht auch wahrzunehmen, natürlich der Umzug auch entscheidend sein, wenn es um die Unterhaltshöhe geht.

Da solltest du dich einfach nochmal rechtlich beraten lassen.

Und mit 2,5 Jahren des Kindes hat sie trotzdem Anspruch auf Betreuungsunterhalt, auch wenn sie arbeitet. Allerdings würde dann auch ein Teil anzurechnen sein!

Das müsste man dann genau errechnen.

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Die Ehe konnte rechtlich zunächst nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft konnte von der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) 2001 bis zur Einführung der Ehe für alle 2017 zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren geschlossen werden. Seit der Ehe für alle begründen jedoch alle Paare eine Ehe. Rechtlich sind beide weitestgehend gleichgestellt, Unterschiede bestehen noch in Adoptions- und Abstammungsfragen. Begrifflich wird eine Ehe geschieden und eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben, wenn das Paar seine rechtliche Verbindung lösen möchte.

https://www.lebenspartnerschaft.de/unterschied-ehe-und-eingetragene-lebenspartnerschaft.html

Mit Trennung können die Lebenspartner voneinander Unterhalt verlangen, der sich nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen richtet. Dieser Unterhaltsanspruch entsteht mit Trennung und endet mit der Rechtskraft des Aufhebungsurteils der Lebenspartnerschaft. Ab dem Moment einer Inverzugsetzung des anderen Lebenspartners kann Unterhalt auch für die Vergangenheit verlangt werden. Es ist also wichtig den Partner in Verzug zu setzen.

https://www.perathoner-pfefferl.de/familienrecht/eingetragene-lebenspartnerschaft

Oder meintest du eine normale Beziehung ohne Trauschein bzw. nicht die eingetragene Lebenspartnerschaft?

Da hat man nur bei gemeinsamen Kindern eine finanzielle Unterhaltspflicht. Oder wenn man sich gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat. Aber man muss nicht für den Anderen zahlen wie beim Trennungsjahr und es gibt natürlich auch keinen "nach beziehungsmäßigen" Unterhalt wie nachehelichen Unterhalt.

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AG Essen, Beschluss vom 15.04.2011, Az. 106 F 264/10
Ein sozialer Vater, der mehrere Jahre mit den Kindern zusammengelebt und für diese Verantwortung getragen hat, hat ein Recht auf Umgang mit den Kindern.

https://www.kanzlei-bussler.de/aktuelle-meldungen/einzelansicht/article/anspruch-des-sozialen-vaters-auf-umgang-mit-dem-kind/index.html

Sorgerecht und Umgangsrecht sind verschiedene Dinge. Und ob man ihm im Fall der Fälle einen Umgang gewähren würde ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Aber zum Wohle des Kindes sollte er davon völlig losgelöst die Zustände dort dem Jugendamt melden! Er kann sich natürlich als Pflegevater ins Gespräch bringen. Aber das sollte er mit dem Jugendamt besprechen und auch die Voraussetzungen dafür besprechen.

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