Antwort
Ich bin mir da nicht so sicher...das Recht auf Internet ist gleichgestellt mit dem Recht auf Mobilität... ich denke sie dürfen das Inet nicht komplett sperren...ich weiß nur von einem Fall bei dem ein Mann seinen Anbieter auf Schmerzensgeld verklagt hat, da er wegen diesem 2 Monate kein Internet hatte. Ob nun hierbei das Erziehungsrecht der Eltern mehr wiegt kann ich nicht sagen.