Zul. ges-Gew. Überschritten?

7 Antworten

Ich gehe wie "Crack" mal davon aus, dass sich die Frage auf Fahrerlaubnisrecht bezieht und Du fragen willst, ob Du dieses Gespann mit Klasse B fahren darfst.

Nein, darfst Du nicht, selbst wenn das zul. Gesamtgewicht um 1kg überschritten ist nicht.

Es geht ja nicht um tatsächliche Gewichte sondern defintiv im die zulässigen Gesamtgewichte und da gibt es auch kein "wenn und aber".

Die Klasse B berechtigt zum Führen von: (siehe §6 FEV)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Für dieses Gespann ist also die Klasse BE erforderlich, wirst Du damit erwischt, ist das definitiv ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis", das ist ein Straftatbestand.

Also keine Punkte oder Bußgeld, das gibt eine Anzeige, die geht an die Staatsanwaltschaft und zum Gericht. Wird mir Geld oder Freiheitsstrafe bestraft.

(Siehe §22 StVG)

Du kannst aber den Anhänger bei TÜV / DEKRA um die 10kg ablasten lassen (kostet ca 50 EUR) und musst dann aber mit dieser Bescheinigung UNVERZÜGLICH zu Deiner Zulassungsstelle und das in die Zulassungsbescheinigung des Anhängers eintragen lassen, erst dann gilt es als 1290kg Anhänger !!!. Das Typschild des Anhängers muss noch geändert werden.

Solche Ablastungen sind nicht unüblich, es gibt auch andere Situationen, wo man soetwas macht, z.B. für eine Tempo 100 Genehmigung für Anhänger oder (vor einiger Zeit) bei Lkw von 12000kg auf 11990kg zul Gesamtgewicht, wegen Maut.

Tatsächlich könttest Du den Anhänger dann sogar auf 1265 beladen, weil die 75kg Stützlast dem Auto zugerechnet werden, selbst wenn Du den Anhänger weiter überlädst, bist Du nur im Bußgeldbereich wegen Überladung, nicht im Straftatbestand wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Für diese geringen Kosten von ca 65 EUR gesamt, kann ich also nur dazu raten den Anhänger auf 1290kg ablasten zu lassen.

Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt es keine Grauzone, die Grenzen sind klar definiert, das ist wie "ein bischen schwanger", das gibt es auch nicht.

Wegen 10kg werden die nichts sagen, schätze ich mal

BackupBone  12.01.2018, 00:25

Doch, genau wie sie wegen 5km/h bei nem 50er Rolle meckern

rtcsniper  13.01.2018, 01:06

5kmh sind bei 50kmh 10%, 10kg bei 2000kg nur 0,5%

Ich denke, hier geht es um das Fahrerlaubnisrecht, nicht um eine Überladung.

Bei einer Überladung zahlst Du tatsächlich nur wenige Euro. Willst Du aber eine Fahrzeug-Kombination mit diesen zulässigen Gesamtgewichten mit der Klasse B führen kann es nur eine Antwort geben:

Finger weg! Du machst Dich strafbar!

Die toleranz gilt wenn dann bei Beladungsfehlern.

In deinem Fall hast du wegen 10kg nicht den erforderliche Führerschein sofern nur B vorhanden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis! Da wird es nicht bei einem Punkt bleiben.

Das ist mehr oder weniger richtig. Ab einer Überladung von 5% ist ein Verwarngeld von 15 Euro fällig. Darüber hinaus je mehr prozentuelle Überladung, je mehr Verwarngeld ist fällig.

Da es also erst ab 5% los geht, und du darunter bleibst, wird nichts passieren. Bei einer Kontrolle wirst du trotzdem mit einer kleinen Ansprache rechnen müssen.

BackupBone  12.01.2018, 00:23

Da geht es aber nicht um überladung, sondern um den Führerschein, und dafür zählt exakt das was in den papieren steht.

AlterHaudegen75  12.01.2018, 11:31

Stimmt natürlich. An den Führerschein hatte ich gar nicht gedacht. Danke für den Kommentar.