Zinsbescheid vom Bundesverwaltungsamt rechtens?

1 Antwort

Das Entscheidende ist doch, seit wann der Rückstand besteht, nicht wann er dir schriftlich mitgeteilt wurde.

Im Schreiben wird drauf hingewiesen, dass am 07.01.2022 ein Zahlungsrückstand i.H.v. 359,50€ und Zinsen i.H.v. 30,40€ besteht.

Das ist der Stand zum 7.1.2022 - nicht der Tag, seitdem die Forderung offen ist. Was sagt denn dein Tilgungsplan, wann welche Zahlungen zu leisten sind? Die Summe scheint mir korrekt; man zahlt ja immer 3 Monate im Paket pro Quartal zurück; beim Standardtilgungsplan à € 130.--/mtl. also rd. € 390.--/Quartal. Die Forderung müsste m.E. seit dem 1.1.2022 offen sein. Das sind aber trotzdem keine 45 Tage, sondern Stand heute nur 40.

Was genau steht denn im Zinsbescheid über die Zahl de Zinstage? Das muss da ja aufgeführt worden sein. Ansonsten Widerspruch bzw. Einspruch gegen den Bescheid einlegen mit Verweis auf den Zahlungsausgang.