Unterhalt nach Mexiko zahlen?

2 Antworten

Es wurde noch kein Titel in Deutschland erwirkt. Dann muss sich das Kind (bzw. dessen Erziehungsberechtigter) um eine gerichtliche Unterhaltsentscheidung im Ausland bemühen. Lebt das Kind dauerhaft im Ausland, so ist regelmäßig die Rechtsordnung dieses Staates anzuwenden. Das bedeutet, dass die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Unterhaltsverpflichteten im Ausland nach ausländischem Recht geltend gemacht werden müssen. Anschließend muss dieses ausländische Urteil in Deutschland vollstreckt werden, was sich wieder nach den bestehenden zwischenstaatlichen Abkommen richtet.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/kindesunterhalt-im-ausland/09/

Ich behaupte, dort gibt es kein gutes Gesetz für das Kind .