Arbeitslosengeld II abgelehnt. Trotzdem in die Maßnahme?
Ich hatte beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt, nachdem mir beim ersten Beratungsgespräch erklärt wurde, dass ich Anspruch hätte. Zweistellig zwar nur, aber mein Krankenkassenbeitrag (um die 200€) wäre übernommen worden. Den zahl ich momentan selbst. Rentenversicherungsbeitrag zahl ich auch selbst. Alle Unterlagen, die auch beim Antrag abgegeben habe, hatte ich zum Ausrechnen dabei, daher bin ich beinahe fest von der Annahme des Antrags ausgegangen. Jetzt wurde der Antrag abgelehnt, hatte davor aber eine EGV unterschrieben, die mich in eine Maßnahme steckt. Hätte ich auch kommentarlos mitgemacht, sofern ich Unterstützung bekommen hätte.Ist es mir jetzt möglich die EGV zu widerrufen und nicht in die Maßnahme zu gehen, da ich ohne die Unterstützung auch keinen Sinn darin sehe? Vorallem da man mir keine Gelder streichen kann.
3 Antworten
Das SGB II schreibt dazu in § 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit:
"(1) Entfällt die Hilfebedürftigkeit der oder des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung, kann sie weiter gefördert werden, wenn dies wirtschaftlich erscheint und die oder der Erwerbsfähige die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließen wird."
Man muss seinen Kurs oder sonst eine Maßnahme also nicht automatisch abbrechen - aber man muss auch nicht mehr hingehen.
Idealerweise erklärt man seine Pläne (Weitermachen oder Aufhören) im Gespräch mit allen Seiten, also mit dem Träger der Maßnahme und mit dem Jobcenter.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn der Antrag abgelehnt wurde, ist auch die EGV hinfällig.
Was sollen sie denn auch tun? Sie können dich nicht sanktionieren, auch wenn du unterschrieben hat, da du ja keine Leistungen beziehst.
Selbst wenn du nicht in die Maßnahme gehen solltest womit sollen sie dir denn drohen ? Mit Leistungskürzung ? Witzig bei ner Ablehnung... Für deine Vermittlerin wir das Thema hinfällig sein. Oder möchtest du freiwillig noch hin?
Ja, bin jetzt freiwillig dort, weil es dann doch hilfreich ist. Aber ist keine Pflicht mehr. Hatte ich dann dort geklärt.
Trotz der Unterschrift? Wenn ja, werde ich morgen wohl etwas rumtelefonierne müssen. Aber danke.