Ladendiebstahl bei H&M als Minderjähriger, Erfahrungen? Strafe? Post von der Polizei?
Hallo, ich bin 17 Jahre alt und habe vor etwa ner Woche bei H&M mit einem Freund vorgehabt etwas zu klauen. Der Warenwert war etwa 25€ pro Person. Wir wurden noch im Laden erwischt und ins Büro geführt wo wir alles zugegeben und zurückgegeben haben. Die Mitarbeitenden haben uns zwei Jahre Hausverbot erteilt (verständlich und auch voll okay), die Polizei gerufen und schonmal für jeden für uns eine Anzeige für die Polizei fertig gemacht die dann kam und unsere Daten notiert hat, inklusive der Namen und Adressen unserer Eltern. Die meinten dass wir einen Brief (von der Polizei oder Staatsanwaltschaft denke ich) bekommen, was die Konsequenz ist meinten die wissen die nicht und meinten noch dass das wahrscheinlich nicht ins Führungszeugnis kommt. Wir sind beide Ersttäter, noch nie polizeilich aufgefallen und haben uns im Büro beim zugeben auch entschuldigt und nachsichtig gezeigt und gesagt dass das nicht nochmal passiert etc.
Wir bereuen die Tat beide auch total, es war unüberlegt und mein Freund hatte das schon öfter gemacht und ist nie erwischt worden. Deshalb dachte ich mache ich das einfach auch, weiß selber dass ich mich nicht nochmal von anderen beeinflussen lassen sollte bei sowas. Ich habe meinen Fehler absolut eingesehen und werde sowas auch nicht nochmal tun, brauche also keine großartigen Moralbelehrungen mehr :) bereue es total, hab aber auch effektiv draus gelernt. Die Anzeige ist raus, wir warten jetzt auf den Brief und haben ein paar Fragen.
- Hatte das schonmal jemand und wann kam der Brief an?
- An wen war der adressiert? Ich dachte der geht mit Sicherheit an die Eltern aber habe eben einmal gelesen dass der an uns gerichtet sei. Kann mir jemand da etwas zu sagen, vllt sogar aus Erfahrung?
- Generell interessiert mich was da auf mich zukommt. Ich habe gelesen dass bei einigen das Jugendamt eingeschaltet wurde, wo man sagen sollte wie es zur Tat kam. Uns wurde gesagt dass wir entweder schriftlich was ausfüllen müssen und das zurück an die Staatsanwaltschaft senden müssen oder dass wir vor Gericht müssen. Wie realistisch ist das? Vor Gericht wäre echt schlimm… müssen die Eltern mit zur Polizei oder vor Gericht? Ich wäre dankbar für eure Vermutungen und Erfahrungen.
- Meint ihr da kommen Sozialstunden auf uns zu? Wäre jetzt nicht so schlimm aber hab auch öfter gelesen dass da bei Ersttätern nichts weiter passiert
5 Antworten
Ich war viele Jahre beim Jugendamt- eben genau im Bereich Jugendgerichtshilfe tätig. Es geht immer ein Brief zur polizeilichen Vernehmung an die Erziehungsberechtigten (zwingend notwendig) und nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft (nach der Vernehmung), wird eben auch die Jugendgerichtshilfe informiert. Wann der Brief ankommt kann man nicht sagen, je nachdem wie viel vor Ort zu tun ist. Von ein paar Tagen bis zu ein paar Monaten kann da alles möglich sein. Wiederholungstäter müssen mit einem Gerichtsverfahren rechnen, Ersttäter kommen mit einem Diversionsverfahren davon, bedeutet, dass nach dem Eingeständnis in der polizeilichen Vernehmung vom Staatsanwalt eine Auflage erlassen wird und das Verfahren nach Erfüllung eingestellt wird. Bei diesem Warenwert und Alter meistens so 10 bis 20 Sozialstunden. Die Jugendgerichtshilfe überwacht die Ableistung der Stunden und vermittelt eine Einsatzstelle. Bei Wiederholungstätern begleitet sie auch das Gerichtsverfahren und erstellt eine Sozialprognose für den Richter, empfiehlt also was eine angemessene Auflage / Bestrafung wäre. Und da kommt es eben ganz erheblich auf Art und Umfang der Vorstrafen an. In der Regel drohen da dann mindestens mehr Sozialstunden oder ggf. auch schon ein Arrest.
in aller Regel gibt es dennoch eine zusätzliche Vernehmung bei der Polizei, hier in NRW auf jeden Fall immer, keine Ahnung, ob das in anderen Bundesländern anders läuft.
Kann ich z.B. bei der Polizei anrufen und einen Termin ausmachen damit die mir nicht schreiben? Oder schreiben sie mir sowieso
ja klar schreiben die- das Gesetz sieht vor, dass die erziehungsberechtigten informiert werden müssen. Wenn du von Fällen gehört hast, wo das nicht passiert ist dann deshalb, weil man sich in den Behörden einfach vertan hat. Ich hab aus Versehen auch schon 17jährige direkt angeschrieben, weil ich mich auf die Schnelle einfach verrechnet habe und von Volljährigkeit ausgegangen bin. Ggf. ist mir das in ein paar Fällen auch im Nachhinein nicht aufgefallen. Die Regel ist das aber nicht.
wird das jetzt ein langer Briefkontakt zwischen Polizei - Staatsanwaltschaft - Jugendamt? Wie viele Briefe muss ich da ca erwarten? Und werde ich zum Jugendamt vorgeladen oder ist das eher unwahrscheinlich? Ginge der Brief vom Jugendamt an mich oder an meine Eltern?
Sowohl der Brief der Polizei wie auch die Brief des Jugendamtes geht an deine Eltern. Du solltest ihnen also am besten direkt die Wahrheit sagen anstatt darauf zu spekulieren, die Briefe zufällig abzufangen.
Ich könnte mir vorstellen, dass da die sogenannte "Diversion" greift. Kurz zusammengefasst: Du wirst von der Jugendhilfe im Strafverfahren eingeladen (das ist eine eigene Abteilung im Jugendamt). Diese führen dann ein Gespräch mit dir. Dann handeln sie mit dir einen Deal aus: Du machst freiwillig ein paar Sozialstunden oder ähnliches und dafür empfehlen sie der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen dich einzustellen.
Hallo,
vorab: Habe so etwas noch nie begangen und planen tu ich es auch nicht.
Da du noch nie bei den Behörden aufgefallen bist, wird die Strafe auch nicht extrem, vor allem bei so einem geringen Wert der gestohlen wurde.
1.) Nein, hatte ich nicht, aber so ein Brief kommt eigentlich relativ schnell an. Wenn die zuständige Behörde bzw. Staatsanwaltschaft sich etwas anderes evt. auch wichtigeres unter die Lupe genommen hat, kann das vielleicht auch ein bisschen dauern, aber so lang dann auch wieder nicht. Kann auch sein, dass der Fall eingestellt wird, weil es als Bagatelldelikt eingestuft wird, da der Schaden, den ihr verursacht habt, zu niedrig ist. Dann solltet ihr, denke ich mal, trotzdem ein Informationsschreiben bekommen, dass eure begangene Tat fallen gelassen wird.
2.) Der Brief wird an dich gerichtet sein. Vor allem wenn du schon strafmündig bist, ob die trotzdem deine Eltern in den Fall miteinbeziehen, kann ich dir nicht sagen, gehe aber schwer davon aus.
3.) Vor Gericht kommst du sehr wahrscheinlich nicht. Ich kann und will mir gar nicht vorstellen, dass die Behörden bzw. die Staatsanwaltschaft dich vor Gericht zwingen wegen 25€ bzw. 50€, das ist absoluter Quatsch und zu viel Aufwand für eine Tat, die täglich, wenn nicht sogar stündlich oder minütlich, passiert und dann auch noch mit so einem geringen Betrag…
Jugendamt wird evt. eingeschaltet. Aber kein Grund zur Sorge, die nehmen dich schon deinen Eltern weg. Vielleicht kommen die einmal kurz nach Hause und wollen gucken, wie die Bude so aussieht, mehr eigentlich nicht.
4.) Mit geringen Sozialstunden kannst du rechnen, WENN der Fall nicht als Bagatelle angesehen wird.
Erstmals danke für deine respektvolle Antwort :) hat mir schon sehr geholfen. Bist du dir sicher dass der Brief an mich gerichtet ist? Soweit ich weiß haben die Erziehungsberechtigten das Recht bei allen Verhandlungen um das Kind dabei zu sein etc. Die Polizisten meinten auch dass wir es unseren Eltern einfach sagen sollen, sie würden es eh auf jeden Fall erfahren. Deshalb bin ich fest davon ausgegangen dass der Brief an meine Eltern adressiert ist… meine andere Frage wäre ob das einfach eingestellt werden kann wenn H&M Anzeige erstellt hat? Muss man dann nicht H&M nachgehen? Wir mussten nicht wie sonst üblich eine Bearbeitungsgebühr von 50-100€ an H&M zahlen. Danke falls du nochmal antworten magst :)
Hallo,
ich habe deine Frage leider nicht verstanden, aber generell kenne ich mich fast garnicht mit diesem Thema aus, also manche Sachen kann ich dir vielleicht beantworten.
Freue mich trotzdem, dass ich dir helfen konnte! :)
Und ja, der Brief wird an dich gerichtet sein, vielleicht verlangen die aber, dass du mit einem Vorgesetzten zum Termin kommen musst, denn du durch einen Vorladungsbrief bekommen könntest.
derjoergi schreibt was anderes deswegen bin ich gerade was verwirrt
Da derjoergi anscheinend lange beim Jugendamt gearbeitet hat, würde ich mich mehr auf seine Informationen stützen. Ich basiere mein Wissen über reine Eigen-Recherche und derjoergi schreibt aus eigener Erfahrung.
Mach dich locker, du bist siebzehn Jahre jung und sofern du nicht schon öfter stahlst, wirst du mit einigen Sozialstunden davonkommen. Wegen so einer Nichtigkeit wird dir kein Jugendrichter hierzulande das Leben verbauen :-) Du kannst ja auch noch der Filiale ein Entschuldigungsschreiben zukommen lassen, sowas mögen Richter bei Jugendlichen, von wegen man bereut es und zeigt sich einsichtig.
Das glaub ich auch nicht, alles gut :) ich hab auch kein Problem damit das mal durchzumachen, ist ja mein Fehler gewesen. Nur wenn meine Eltern z.B. mit zum Gericht müssen wär das echt schlimm für mich
Mit dem Brief Hab ich auch überlegt, aber ich habe mich gefragt ob das H&M überhaupt interessiert. Ich mein, die Klamotten gehören ja nicht den Leuten da und ich weiß nicht ob die das in irgendeiner Weise interessiert
Es geht lediglich darum, dass du später vor Gericht sagen kannst, dass du dich bei denen bereits entschuldigtest. Es gibt ja in deinem Fall nichts zu taktieren, du wurdest erwischt und fertig... und mit so einem Schreiben kannst du dem Richter sozusagen beweisen, dass du einsichtig bist und bla bla.
Ja, Sozialstunden sind wahrscheinlich.
Eine Einstellung des Verfahrens vielleicht auch, glaube ich aber nicht.
gegen Sozialstunden wird das Verfahren aber eingestellt oder?
Ich habe keine Glaskugel ...
Wiederholungstäter bin ich ja nicht und hab ich auch nicht vor :) danke für die Antwort, hat mir sehr geholfen. Was meinst du genau mit Vernehmung? Vor Gericht gehen oder zur Polizeiwache? Wir haben ja schon im H&M Büro vor der Polizei ausgesagt, und entschuldigt und alles zugegeben.