Konto existiert trotz Konto kündigung

6 Antworten

Also manche schreiben hier einen Unfug, wahnsinn.

Ich arbeite auch in einer Bank und wenn das Konto erloschen ist, kann da auch kein Geld rauf gehen und das Geld landet wieder beim Empfänger. Da deine Freundin es aber ja im Online Banking noch sehen kann, heißt es, dass das Konto existiert, sonst hätte das geld ja nicht gutgeschrieben werden können.

Das heißt, deine Freundin sollte sich einen Screenshot von ihrem Homebanking machen, indem ersitlich ist, dass das Konto noch existiert und auch einen Saldo aufweist und dann zur Bank, mit der Bitte, das Geld auszuzahlen. Denn es ist ja offensichtlich, dass das noch da ist. Das hat mit historischen Datensätzen überhaupt nichts zu tun...

du schreibst "Ärger gehabt mit der Bank", was heißt denn "Ärger"? Pfändungen? Das kann erklären, warum das Konto noch existiert und das Guthaben nicht ausgezahlt wird.

Ein Verbrechen ist das nicht, aber so ganz logisch nachvollziehbar (noch) nicht,

Wenn du möchtest, kannst du mir auch gerne eine Nachricht schreiben und ich versuche dir, weiter zu helfen.

Da wird ihr nichts anderes übrigbleiben, als zur Bank zu gehen und die Angelegenheit zu klären.

Es ist allerdings mehr als seltsam, daß das Konto trotz Auflösung nioch existiert.

Na wo wohl! Bei der Bank. Da muss sie hingehen und das Geld zurückfordern. Die können das dann auf das neue Konto überweisen.

Nebuta 
Fragesteller
 06.03.2014, 12:33

Wenn sie mit der Bank ärger hat, dann werden sie wohl sofort so freundlich sein, und das geld auf ihr neues Konto überweisen. Wir haben dort angerufen, lt. Denen existiert das konto ja nicht mehr. Bevor du so schlau hier rumredest, ließ den text vernünftig.

Warg1  06.03.2014, 12:35
@Nebuta

Ihr habt ja beide gesehen, dass es online noch existiert. Also sollen sie das geld ggf. ans Finanzamt zurückbuchen, einkassieren dürfen sie ja nicht.

Wie lange ist das denn her? denn wenn Geld an ein nicht-existentes Konto geht, wird es ja automatisch zurückgebucht. Bissl zeit braucht das schon, aber innerhalb 1 Woche sollte HIn-Buchung und Rückbuchung heutzutage gegessen sein.

Zyogen  06.03.2014, 12:38
@Nebuta

Wenn das Konto nicht existiert, dann wird der Betrag an das Finanzamt zurückgeschickt. Das Finanzamt wird sich sodann bei Deiner Freundin melden. Im übrigen bedeutet es keineswegs, daß gleichzeitig mit der Auflösung des Kontos auch Zugangsdaten zum Portal gelöscht werden. Geldbewegungen können natürlich nicht mehr durchgeführt werden, aber sämtliche Unterlagen und Datensätze zum Konto selbst muß die Bank noch viele Jahre aufbewahren. Das ergibt sich unter anderem aus der Abgabeordnung.

Nebuta 
Fragesteller
 06.03.2014, 12:40
@Warg1

Wir haben im Onlinebanking gesehen, das das geld dem Konto gutgeschrieben ist. Da wird nichts zurück kommen oder sonst was. Das konto existiert einfach noch.

PatrickLassan  06.03.2014, 13:05
@Zyogen

Wir haben im Onlinebanking gesehen, das das geld dem Konto gutgeschrieben ist.

Aha. Und wieso können die Banker anscheinend nicht mal mehr das Konto sehen, wie du selbst schreibst:

Das waren wir schon, aber laut denen existiert es nicht mehr und man könne uns keine Auskunft geben.

nightingale  06.03.2014, 18:38
@Nebuta

Wenn das Geld überwiesen wurde, dann muss das Konto existieren. Andernfalls geht das Geld zurück an das Finanzamt. Und wenn nicht, dann kann man das mit Unterlagen vom Finanzamt belegen.

Du behauptest so schlau, das Konto würde existieren, aber deine Freundin hätte keinen Zugriff. Also muss sie sich Zugriff verschaffen und das geht ja wohl nur über die Bank.

Was wolltest du denn für einen Vorschlag? Den Bankberater solange kitzeln bis er freiwillig nachgibt? Wenn das Geld zur Bank gelangt ist, dann musst du wohl das Geld auch dort von der Bank holen.

Oder mit dem Finanzamt reden, dass diese so schnell wie möglich die Überweisung zurückholen.

Bogenschuetzin  07.03.2014, 10:54
@nightingale

Gute Antwort.Bis auf den letzten Satz. Überweisungen können nicht zurück geholt werden. Erst recht nicht, wenn sie bereits gutgeschrieben wurden.

nightingale  07.03.2014, 19:21
@Bogenschuetzin

Na, anscheinend ist sie sich selber nicht so klar, was genau damit passiert ist. Und in einem gewissen Handlungsrahmen ist das doch möglich....

Bogenschuetzin  10.03.2014, 10:54
@nightingale

Nein, ist es nicht. Es ist maximal möglich, wenn das Geld noch nicht das Empfängerkonto erreicht hat, ansonsten nicht.

Bei Lastschriften innerhalb von 8 Wochen, aber Überweisungen nicht.

aber dass sie sich selber nicht so klar ist, das ist mal ein Fakt.

An die Bank wenden. Da werden Sie geholfen.

Nein, mal sachlich: Natürlich kriegt sie ihr Geld, sie muss die Bank kontaktieren und das klären.

Und dann würde ich auch mal ganz deutlich nachfrage, wieso ein Konto, das längst aufgelöst sein soll, immer noch existiert.

Falls die ihr was erzählen wollen wegen der alten Bankverbindung bei Finanzamt... DAS hat DAMIT überhaupt NIX zu tun. Die sollen das Geld ggf. zurückbuchen und das Konto dann auch auflösen,w enn sie schon so einen Zauber machen.

Nebuta 
Fragesteller
 06.03.2014, 12:36

Das witzige bei der ganzen sache ist auch, daß das konto schon seit dem 1.06.2013 gekündigt sein soll.

Warg1  06.03.2014, 12:39
@Nebuta

DAS ist definitiv zu lang. Ich war mal bei Bank, da weiss ich, dass sobald Kto gekündigt und aufgelöst, man auch per Online-Banking gar nix mehr aufrufen konnte.

Hab selbst gekündigte Konten, die seh ich ja dann auch nicht mehr im Banking. DIE haben noch Einsicht, ja, aber ICH nicht mehr.

Nebuta 
Fragesteller
 06.03.2014, 12:44
@Warg1

Ja, das ist ja das komische daran. Es ist ja nicht so das es gestern erst gekündigt wurde. Und das geld ist dem konto DEFINITIV gutgeschrieben.

Bogenschuetzin  06.03.2014, 16:09
@Nebuta

Dann ist es auch DEFINITIV NICHT aufgelöst und existiert noch

Warum schaut sie nicht persönlich bei der Bank vorbei und klärt das?

Nebuta 
Fragesteller
 06.03.2014, 12:35

Das waren wir schon, aber laut denen existiert es nicht mehr und man könne uns keine Auskunft geben.

Zyogen  06.03.2014, 12:43
@Nebuta

Richtig. Ein "Konto" existiert ja auch nicht mehr - wohl aber eine ganze Reihe historischer Datensätze, welche jeden einzelnen Umsatz beschreiben. Und diese Datensätze bleiben auch noch einige Jahre erhalten. Nur kann man auf "historische Datensätze" kein Geld überweisen. Zudem sind diese Datensätze vor Einsichtnahme durch die "normalen" Bankmitarbeiter geschützt.

Bogenschuetzin  06.03.2014, 16:11
@Zyogen

unsinn. Historische Datensätze sind dann aber nicht mehr im Onlinebanking ersichtlich und weisen schon gar nicht die Überweisung aus. Sie sieht ja die Überweisung, also existiert das komplette Konto noch