Gewerbeschein anmelden, als Vermittler?
Hallo zusammen,
ich habe in den letzten beiden Jahren für viele Leute Fahrzeuge vermittelt, gute Preise ausgehandelt und die zieht sich bis heute weiter fort. Da ich bislang eher im Bekanntenkreis oder ferner Bekanntenkreis unterwegs war und nie Geld dafür genommen habe, möchte ich nun einen Gewerbeschein anmelden und als Vermittler nebenberuflich Geschäfte vermitteln. Welche Angaben im Gewerbeschein müssen gemacht werden, um die richtige Branche/Ausübung zu wählen, wenn man nicht nur Fahrzeuge, sondern auch andere Gegenstände, Güter vermitteln möchte. Wer so einen Gewerbeschein besitzt oder weiß welcher beantragt werden muss, darf sich gerne äußern. Über jede Information, Risiken oder sonstiges würde ich mich freuen, wenn mich einer aufklärt.
3 Antworten
die angaben im antrag müssen plausibel und klar sein, vorschriften gibt es kaum. passen würde genau das, was du machst "kfz-vermittlung" und ergänze das ggf. um die randgeschäfte, falls sich deine geschäfte weiter entwickeln.
risiko gibt es nicht, du musst dich beim finanzamt anmelden und ggf. die befreiung von der umsatzsteuerpflicht als "kleingewerbetreibender" beantragen. eine ordentliche buchhaltung ist pflicht, oder wende dich an einen steuerberater.
kleingewerbe heißt "bis zu einem jährlichen umsatz von 17.500 €" wenn du das bei beginn abschätzen kannst, weil du nur 3 x im monat ein auto vermittelst, dann kannst du das so beantragen. steigt der umsatz doch wider erwarten, kannst du das jederzeit beim finanzamt ändern, die freuen sich über jeden "ordentlichen" steuerzahler.
ordentliche buchhaltung und aufzeichnung/archivierung deiner geschäfte musst du in jedem fall machen, da du auch bei so einem kleingewerbe mit einer steuerprüfung rechnen musst. wenn du kaufmännisch vorgebildet bist, kannst du mit marktüblichen buchhaltungsprogrammen arbeiten, die sind "finanzamt-fest"
Vermittlung von Kfz. sowie Gütern aller Art deren Vermittlung nicht genehmigungspflichtig sind.
ja, das geht, aber du kannst nicht alle sachen vermitteln, manche sind gesondert zulassungsbedürftig
immobilien und finanzprodukte zb
aber kannst du auch so beantragen den schein, kostet nur mehr
Das ist mir klar, solche Dinge haben ja einen viel höheren Aufwand. Notar etc.
Um die Sache mit der Steuerbefreiung nochmal an zu sprechen. Sollte sich der Umsatz mit dem Kleingewerbe in einem Bereich bewegen der noch nicht ausreicht um davon leben zu können, sollte ich die Befreiung beantragen? Oder spielt das hier keine Rolle. Aber ich Glaube Du meinst eher, das die Buchhalterischen Aufgaben eher gering bleiben?