Disharmonie zwischen europäischem und nationalem Asylanspruch?

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Hallo stormy,

das deutsche Individualrecht auf Asyl ist eine der historischen Lehren aus dem Nationalsozialismus. Deshalb steht es uns als EU-Kommission nicht zu, das als "europäisches Problem" zu deklarieren.

Zum Kern der Frage können wir aber gerne Stellung beziehen, nämlich wie die sogenannte Sekundärmigration, von manchen auch gerne "Asylshopping" genannt, verhindert werden kann.

Denn das ist genau einer der Punkte, die wir mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems angehen wollen. Zum Beispiel soll über die Harmonisierung der derzeit unterschiedlichen Asylverfahren in allen Mitgliedstaaten und die Schaffung eines echten gemeinsamen Verfahrens, die Anreize für „Asyl-Shopping“ und Sekundärmigration zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt werden. Für Asylbewerber werden außerdem neue Pflichten zur Zusammenarbeit mit den Behörden eingeführt sowie strenge Konsequenzen, wenn gegen diese Pflichten verstoßen wird. Bisher als Option vorgesehene Sanktionen bei Verfahrensmissbrauch, mangelnder Zusammenarbeit und Sekundärbewegungen werden künftig verbindlich vorgeschrieben.

Leider hängen die Vorschläge der Kommission von Mai und Juli 2016 immer noch in Europäischen Parlament und im Rat bei den Mitgliedstaaten fest, wir arbeiten weiterhin an einer Einigung.

Was wir sonst alles im Bereich Migrationssteuerung erreicht haben, könnt ihr hier nachlesen: https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/euco-sibiu-migration.pdf

Viele Grüße, das Presseteam der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland