Arbeitgeber verweigert die tarifliche Lohnerhöhung?
mein Arbeitgeber verweigert die tarifliche Lohnerhöhung von 2% der IGM ab April, Begründung da ich schon 26 Jahre im Betrieb bin verdiene ich eh schon zuviel. Das kann doch nicht normal sein da fühlt man sich ja diskreminiert. Bei uns gibt es weder Gewerkschaft noch Betriebsrat bei einer Bertiebsgröße von ca 500 Mitarbeiter.
4 Antworten
Wenn der Betrieb nicht im Arbeitgeberverband ist, ist er auch nicht an den Tarifvertrag gebunden. Ist leider so.
Da ihr ja ein großer Betrieb seid, solltet ihr auf jeden Fall einen Betriebsrat gründen und euch gewerkschaftlich organisieren und von der IGM beraten lassen.
Mir geht es ja um die Gleichbehandlung und nur weil man schon lange im Betrieb ist wird der Lohn runtergefahren, ist übrigens gang und gebe bei uns wie nun rauskommt
Auch wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist, sagt das alleine noch nichts darüber aus, ob er die Tariferhöhungen nicht trotzdem weitergeben muss!!
Die Aussage von Deinem Arbeitgeber würde ich mir mal schriftlich geben lassen.
Weisste ich glaube der hat sich in letzter Zeit zu heiss gebadet
Oh ja da hast Recht. Alleine schon die Aussage über einen Mitarbeiter welcher schon fast 40 Jahre im Betrieb ist. Der chef sagte er hätte den fehler gemacht das er Ihn nicht schon vor 35 Jahren gekündigt hätte.
Ist der Betrieb tarifgebunden?
also ist er nicht verpflichtet
Was soll das besagen?
Auch wenn der Arbeitgeber nicht "verpflichtet" ist, weil es keine direkte Tarifbindung gibt, bedeutet dass noch lange nicht, dass es nicht aus anderen Gründen doch eine Verpflichtung zur Weitergabe der Lohnerhöhung gibt: z.B. aufgrund arbeitsvertragliche Zusage, betrieblicher Übung, arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz u.a.!
Einen Rechtsanspruch auf eine tarifliche Erhöhung haben grundsätzlich nur die Mitglieder der Gewerkschaft.
Daher 2 Szenarien:
ist der ArbG tarifgebunden
Dann muß er nur den Gewerkschaftsmitgliedern die Lohnerhöhung geben, wenn er das nicht auf alle ArbN anwenden möchte.
ist der ArbG nicht tarifgebunden
Dann muß er keinem ArbN die Gehaltserhöhung geben
Wenn er aber einigen eine allgemein gewährte Gehaltserhöhung gibt, anderen nicht, dann muß das sachlich begründet werden.
Ob sich der Arbeitgeber auf einen sachlichen Grund berufen kann, wenn er einzelne Arbeitnehmer von einer allgemein gewährten Lohnerhöhung ausschließt, hängt von deren Zweck ab.
Ohne ausreichenden Sachgrund gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Den sachlichen grund sehe ich mit der begründung das man schon lange im Betrieb ist und daher sowieso schon zuviel verdienen würde nicht. Sachliche gründe wären für mich mangelnde Leistung Unpünktlichkeit und so dieses trifft aber bei mir nicht zu.
Ich sehe die Begründung Deines Chefs auch nicht als anzuerkennenden Sachgrund an (habe ich vergessen noch anzufügen...)
Werde mal versuchen ob er mir die begründung schriftlich gibt aber eher nicht
Du unterliegst ja dem Kündigungsschutzgesetz (500 MA) - man könnte das gerichtlich klären lassen (auch ohne schriftliche Begründung des Chefs).
Zunächst aber Gehaltserhöhung schriftlich einfordern...
Ausschlußfrist beachten - also nicht zu lange warten...
Wurde die Lohnerhöhung den anderen Arbeitnehmern denn gewährt?
ja die Erhöhung wird dem meisten gewährt, nur wie schon gesagt den langjährigen und denen die den Meistern nicht wohlgesonnen sind gehen leer aus. Andere erhalten die 2% sogar auf den Bruttolohn als extra Zuckerle
So ist es.
Um das etwas genauer beurteilen zu können, wäre viel mehr Details erforderlich.
Er bezahlt immer nach tarif der igm und die vorige Lohnerhöhung incl. der 150€ Einmalzahlung wurde auch bei jedem bezahlt. Tarifgebunden ist er aber nicht. Die jetzige erhöhung von 2% ab April gehört noch zu dem letzten Tarifabschluß der IGM.