Zuschläge bei Kurzarbeit über Agentur?
Hallo,
ich arbeite seit kurzem bei einer Agentur, die mich an kurzfristige, befristete Jobs vermittelt - z.B. als Aushilfe in einem Restaurant für einen Tag oder eine Woche. Ich gebe dabei meinen Stundenlohn selber an (und der Arbeitgeber kann mich dann buchen, oder halt jemand anderen, der sich auch beworben hat).
Ist es nicht so, dass an Feiertagen oder bei Nachtarbeit die Arbeitgeber Zuschläge zahlen müssen? Oder ist das freiwillig?
Weiß jemand, ob ich das dann quasi selbst in meinen Stundenlohn einkalkulieren muss, oder ob dann eventuell Zuschläge basierend auf meinem angegebenen Stundenlohn anfallen könnten?
(Ja, ich kann auch selbst bei der Agentur nachfragen, bin da aber noch nicht lange, deswegen bin ich da eher vorsichtig haha)
Danke und liebe Grüße
3 Antworten
Feiertagszuschläge sind nicht allgemeinverbindlich sondern hängen vom Tarifvertrag ab falls einer vorhanden ist.
Das Gesetz sieht nur einem Nachtzuschlag vor wenn für diese Zeit kein Freizeitausgleich gewährt wird.
Wenn die Agentur Deine Arbeitgeberin ist, solltest Du das sogar mit ihr besprechen, bzw. müßte der Arbeitsvertrag entsprechende Passus enthalten.
Davon abgesehen einfach mal nach "Zuschläge Sonn- und Feiertagsarbeit Gastronomie" googeln :)
Tia, da muss erstmal geklärt werden, wer mit wen wann welchen Vertrag geschlossen hat.
Zuschläge sind nur unter bestimmten Umständen zu zahlen, oft beruhen die auf Tarifverträgen.