Wohnung vermieten an 18jährige die Ausbildung anfängt ?

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Bürgschaft der Eltern, Kreditwürdigkeit der Eltern. Kein Bürgergeld, keine geringverdiener unter 2000€ netto (einzelperson, nicht gesamteinkommen)

Ansonsten natürlich der richtige Eindruck ob es passt


geheim007b  20.05.2024, 14:50

also ein elternteil das über 2000€ netto verdient reicht, müssen nicht beide darüber liegen

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Ich würde mir bei so jungen Mietern in Ausbildung eine Bürgschaft von den Eltern oder so unterzeichnen lassen. Da die Zahlungsmoral bei 18 jährigen anhand der Schufa noch nicht wirklich berücksichtigt werden kann. Egal wie gut der Eindruck der Person ist, würde ich ohne Bürgschaft nicht vermieten.

Und natürlich darauf achten das dass Einkommen hoch genug ist um die Miete überhaupt zahlen zu können. Faustregel ist 3 faches Einkommen der Miethöhe.

Eindruck der Person, Gehalt, Mieterauskunft