Wohngeld/Öffentlich geförderte Wohnungen als duales Student?

1 Antwort

Wenn Du einen entsprechenden Vermieter findest, dann sollte das eigentlich kein Problem sein, aber wenn Du Bafög - bekommst oder auch nur dem Grunde nach ein Anspruch darauf bestehen würde, dann bist Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Dem Grunde nach Anspruch haben bedeutet, dass man Bafög - oder auch BAB - nur deshalb nicht bekommt, weil die Eltern zu viel Einkommen oder das Kind selber zu viel Einkommen / Vermögen bei Bafög - und die Eltern zu viel Einkommen und das Kind eine zu hohe Nettovergütung bei BAB - hätten, auch dann wäre man vom Wohngeld ausgeschlossen.

Außerdem müsste man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Bist Du noch unter 25, wohnst nicht mehr bei den Eltern im Haushalt und bekommst von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, dann stünde dir zumindest dieses zu, derzeit sind das monatlich 250 €.