Wird mein Bürgergeld gekürzt wenn ich einen Minijob mache?
Hallo, ich bin 21 Jahre alt und lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich studiere seit 2 Monaten an einer Fernhochschule in Vollzeit. Um das Studium zu finanzieren habe ich einen Minijob begonnen. Nun bekamen wir einen Brief vom JC. Mir wurde eine Freigrenze von 100€ freigeräumt und das Bürgergeld wird dementsprechend auf 70% gekürzt. Wieso gilt die 520€ Freigrenze nicht für mich? Eine Antwort vom JC bzw. dem Sachbearbeiter habe ich noch nicht erhalten. Vielen Dank!
3 Antworten
Wieso gilt die 520€ Freigrenze nicht für mich?
Wenn Du Student bist, sollte sie das.
Papierschriftlich Widerspruch gegen die Anrechnung des Jobcenters einlegen.
Das ist immer so: 100,00 Euro kannst Du dazu verdienen, ohne Anrechnung, alles was über 100,00 Euro liegt, wird angerechnet:
Hat man nun 520 Euro vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, bleiben nur 184 Euro anrechnungsfrei – womit 336 Euro auf das Bürgergeld angerechnet werden bzw. die Leistungen kürzen. Erhält man aus einem Minijob bspw. nur 400 Euro, bleiben 160 Euro anrechnungsfrei und 240 Euro werden angerechnet.
Studenten sind keine Schüler.