Wieso bekomme ich kein Kinderzuschlag?

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Nur weil Du ab dem 15 Februar wieder arbeiten gehst, heißt das ja noch lange nicht das Du ab da keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter hast.

Erst einmal kommt es darauf an wann Du deinen anteiligen Lohn von Februar aufs Konto bekommst, nennt sich Zuflussprinzip und dann wie alt dein Kind ist, was außer Kindergeld Du noch fürs Kind bekommst, also Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und was Du an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen musst.

Bei diesem Bruttoeinkommen hast Du bei einem minderjährigen Kinder einen Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von 307 Euro.

Es würden also von den 1000 Euro Netto nach Abzug des Freibetrags max.um die 693 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen bleiben.

Alleine dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt derzeit bei 449 Euro, dazu kommt min.noch ein Alleinerziehenden Mehrbedarf von 12 % für ein Kind ab 7 Jahren, unter 7 Jahren wären es sogar 36 % vom maßgebenden Regelbedarf.

Es kämen dann also min.noch 53,88 Euro dazu, oder sogar 161,64 Euro dazu.

Aber selbst bei nur 53,88 Euro würdest Du ohne deinen Kopfanteil für die Warmmiete auf min.502,88 Euro kommen.

Es würden dann max.um die 190 Euro für deinen Kopfanteil der Warmmiete bleiben.

Wenn Du also mehr als 380 Euro für die Warmmiete zahlen musst, dann könntest Du deinen eigenen Bedarf ja nicht einmal decken.

Dann käme es darauf an wie alt dein Kind ist und was außer den derzeit 219 Euro Kindergeld Du noch für dein Kind bekommst.

Kannst Du nämlich mit deinem anrechenbarem Einkommen, inkl. Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag den Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken, dann würde kein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen.

Hast Du schon einen Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldbehörde gestellt ?