Wie berechnet man die Miete für ein Zimmer, wenn die Mieterin unerwünscht ist und nur für kurze Zeit gedultet wird?
die Mieterin ist die Exehefrau und von allen Familienmitgliedern unerwünscgt.
2 Antworten
Ein Anhaltspunkt könnte sein, die Wohnungsmiete auf die Zimmergröße herunterzurechnen.
Danke für den Hinweis. Eine Umrechnung der Miete auf Zimmer pro m2 habe ich schon gemacht. Unser Vermieter muß noch zustimmen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mieter, Mieten, Wohnen & Garten
Hast du einen Mietvertrag mit ihr?
Wenn nein, worauf würde sich Dein Verlangen nach einer Miete stützen?
Nutzungsentschädigung? Wie viel mehr Platz nimmt sie in Anspruch im Vergleich zu ihrer früheren Eigenschaft als Ehefrau?
Wurde sie schon ggf. gerichtlich der Wohnung verwiesen?
Alles Fragen, die dabei eine Rolle spielen können.