Wenn man mit dem Fahrrad auf der Straße an einer roten Ampel steht...?

4 Antworten

Ist ein Radweg vorhanden, hast du den auch zu nutzen - und nicht die Strasse. Ampeln, Verkehrzeichen und Verkehrsregeln gelten ggf. auch für Radfahrer und sind entsprechend zu beachten.


Peppie85  06.08.2023, 20:20

Wenn ein Radweg vorhanden ist, empfielt es sich ihn zu nutzen, sofern das zumutbar ist ist das auch besser. es besteht aber seit 2016 kein Zwang mehr dazu. Lediglich wenn das Verkehrszeichen 254 angebracht ist, ist die Nutzung der betreffenden Straße mit dem Fahhrad untersagt!

Wo das Befahren mit dem Rad verboten ist, ist es tatsächlich erlaubt, dieses zu schieben.

Auf der Autbbahn allerdings nicht. Dort ist es auch nicht explizit erforderlich, auf ein Fahhradverbot hinzuweisen, da sie nur mit Fahrzeugen befahren werden darf, die mindestens 60 kmh schaffen.

lg, Anna

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Eigentlich kann es ja garnicht sein, dass du auf der Straße an einer roten Ampel stehst, wenn ein Radweg vorhanden ist.....

Es gilt nämlich die Radwegbenutzungspflicht (StVO §2 Abs. 4)

Wechsel deshalb bitte vorsichtig auf den Radweg.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Vando  06.08.2023, 21:33

Du hast den Artikel falsch gelesen, wenn du aus diesem eine allgemeine Radwegbenutzungspflicht raus liest.

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JochenOWL  06.08.2023, 22:10
@Vando

Die Radwegbenutzungspflicht ergibt sich aus dem §2 Absatz 4 der StVO.

Radwege müssen gemäß diesem Paragrafen von Radfahrern genutzt werden, wenn sie mit den Zeichen (Verkehrsschildern) 237, 240 und 241 gekennzeichnet sind - das sind diese blauen Schilder, entweder nur mit einem weißen Fahrrad oder mit Fahrrad und Fußgänger-Symbol.

Von dieser Vorschrift darf abgewichen werden, wenn sich der Radweg in baulich schlechtem Zustand befindet (z. B. tiefe Schlaglöcher), wenn sich dort Baustellen befinden oder der Radweg, verbotswidrig zugeparkt ist.

Die ursprüngliche, generelle Radwegbenutzungspflicht, also OHNE die o.g. Schilder, wurde im Jahre 2016 aufgehoben.

Die Kennzeichnung der amtlich ausgewiesenen Radwege, für die eine Radwegebenutzungspflicht gilt, also die Zeichen 237, 240 und 241, werden unter dem Link angezeigt - verbunden mit Erklärungen.

LG

https://www.bussgeldkatalog.de/radwege/

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Vando  06.08.2023, 22:32
@JochenOWL

Na, also. Warum nicht gleich so?

Konditionalsätze sind falsch, wenn man die Bedingungen auslässt.

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JochenOWL  06.08.2023, 22:37
@Vando

Bitte sieh es mir nach, dass ich, im ehrenamtlichen Rettungsdienst, zwischen zwei Einsätzen, mir nicht die Zeit genommen habe, auf dem Handy, Buchstabe für Buchstabe einzeln zu tippen, um umfassender antworten zu können.

Aber das habe ich ja mit meinem letzten Beitrag wieder gut gemacht.

Noch einen schönen Abend und liebe Grüße

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Klar darfst du, solange du keine Haltelinie einer roten Ampel überfährst.

PS: Was sie mal wieder an Falschinformationen zu finden ist, ist ja mal wieder grauenvoll.

Klar. Aber die rote Ampel darfst du dabei nicht überfahren.

Sprich, erst Wechseln, dann weiterfahren.