Wenn der Vater stirbt, wo kann man anrufen ob er Zb Erbe hatte?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn dein Vater bereits 4 Monate tot ist, deine Geschwister bereits alles „geregelt“ haben, ist dein erster Ansprechpartner das zuständige Nachlassgericht (letzter Wohnsitz des Vaters).

Wenn du den Inhalt dieser Akte kennst, siehst du weiter. Vielleicht wurde bereits ein Erbschein bzw. ein Teilerbschein beantragt.

Richtig ist die Information, dass die Bank dir erst gegen Vorlage eines Erbschein Auskunft erteilt. Ansonsten sind deine Ansprechpartner die Erbschaftsbesitzer, sprich, die Menschen, welche noch im Haus/Wohnung des Verstorbenen lebten oder die entsprechende Mietwohnung geräumt haben.

Deine Frist (6 Wochen ab Kenntnis) um das Erbe auszuschlagen, ist wohl vorbei.

Du als Erbe mußt den Nachlaß des Verstorbenen selber ordnen.

Nur so kannst Du letztlich herausfinden, ob es auf ein Guthaben oder auf Verbindlichkeiten hinausläuft.

Schau mal hier:

"Schulden erben: So ordnen Sie den Nachlass

Das Nachlassgericht informiert Hinterbliebene zunächst nur darüber, dass ein Nachlass besteht. Bei der Testamentseröffnung erfahren die Erben lediglich, wie die bestehenden Vermögenswerte aufgeteilt werden. Über eventuelle Schulden kann das Nachlassgericht in aller Regel keine Auskunft geben. Wie erfahren Sie also, ob Sie Schulden erben? Dazu müssen Sie sich selbst einen Überblick über die Vermögenslage des Verstorbenen verschaffen. Dafür:

  • verschaffen Sie sich einen Überblick über die Konten
  • holen Erkundigungen bei Ämtern ein
  • sichten und ordnen die Rechnungen des Verstorbenen
  • verschaffen sich einen Überblick über Mietzahlungen, Versicherungen, Abos und weitere regelmäßige Zahlungsverpflichtungen und erkundigen sich, ob eventuell Zahlungsrückstände bestehen.
  • prüfen Sie eventuell geerbte Immobilien auf ihren Sanierungszustand. Ziehen Sie eventuell einen Sachverständigen hinzu, um die Sanierungskosten zu berechnen.

Machen Sie sich eine Liste, in der Sie das Vermögen des Verstorbenen den geschuldeten Summen gegenüberstellen. Berücksichtigen Sie dabei auch Bestattungskosten, Kredite, Unterhaltsansprüche, Kosten für eine Testamentseröffnung und eventuelle Nachlassverwaltung. Zeichnet sich ab, dass unter dem Strich mehr Soll als Haben vorhanden ist, sollten Sie die Erbschaft ausschlagen. Wie beschrieben, bleiben Ihnen dazu sechs Wochen Zeit. Bei unübersichtlichen Vermögensverhältnissen kann es sinnvoll sein, rechtliche Hilfe hinzuzuziehen."

https://schulden-bremse.de/faq/wie-erfahre-ich-ob-ich-schulden-erbe/

und hier:

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/was-hat-man-geerbt.html

JackDaniel46 
Fragesteller
 15.10.2019, 14:59

Kann man nirgends anrufen und einfach nachfragen?

0
Dummie42  15.10.2019, 15:02
@JackDaniel46

An einer einzigen Stelle, die das gesamte Vermögen des betreffenden Menschen kennt? Nein, wie soll das denn gehen? Das wüsste höchstens ein Vermögensverwalter und den hat nun wirklich nicht jeder.

Da muss man sich schon durch die Unterlagen wühlen und dafür hat man 6 Wochen Zeit.

0
LeChuck01  15.10.2019, 15:07
@JackDaniel46

Das wäre echt schön. So unproblematisch. :)

Aus Erfahrung kann ich sagen, daß es alles in allem gut ein halbes bis dreiviertel Jahr dauert, bis wirklich das komplette Erbe "abgewickelt" ist.

1
JackDaniel46 
Fragesteller
 15.10.2019, 15:10
@LeChuck01

Also wenn quasi meine Schwester mir nichts sagt, muss ich zum Anwalt.

0
LeChuck01  15.10.2019, 15:13
@JackDaniel46

Wenn sie sich weigert oder Du die Vermutung hast, daß dir Erbe vorenthalten werden soll, ja.

Und der Verdacht liegt ja nahe, wenn Du von den Unterlagen ausgeschlossen wirst.

1

Du hast nach dem Todesfall, egal ob Du gesetzlicher oder testamentarischer Erbe wirst, sechs Wochen Zeit, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen;

falls es Dir in diesem Zeitraum nicht möglich ist, festzustellen, ob ein Erbe überschuldet ist oder nicht, kann Nachlasspflegschaft beantragt werden;

solltest Du zu der Ansicht kommen, dass das Erbe nicht überschuldet ist, kannst Du die Erbschaft annehmen und hast dann nach § 2014 BGB  die Möglichkeit, die Begleichung der Schulden bis zur Aufstellung des Nachlassverzeichnisses, längstens aber drei Monate zu verweigern;

solltest Du in diesem Zeitraum feststellen, dass das Erbe überschuldet ist, kannst Du Nachlassinsolvenz beantragen, d.h., dass das Erbe nur mit dem zur Verfügung stehenden Nachlass haftet, Du aber nicht mit Deinem eigenen  Vermögen;

insgesamt hast Du zwei Jahre Zeit um das Inso-Verfahren über den Nachlass zu beantragen;

das ist mein Kenntnisstand ohne auf die Feinheiten des Verfahrens (z.b.  zum Zeitpunkt der Kenntnis des Erbes usw.) einzugehen

Das erfährst du nur, wenn du selbst erbst und das Erbe annimmst. Ansosten geht es dich nämlich nichts an.

Dummie42  15.10.2019, 14:52

Das kann nicht sein. Man muss die Möglichkeit haben, zu erfahren, ob man das Erbe lieber ausschlagen sollte. Das kann doch kein Glücksspiel sein.

2
LeChuck01  15.10.2019, 14:59
@archibaldesel

Nein, ist es nicht.

Als Erbe mußt Du den Nachlaß selber ordnen. So findest Du heraus, ob Schulden oder Guthaben bestehen.

2
archibaldesel  15.10.2019, 15:01
@LeChuck01

Ja, als Erbe - um Erbe zu sein, musst du es aber erstmal annehmen.

Die Erben sind die Rechtsnachfolger des Erblasser. Sie treten direkt in seine Rechte ein. Eine Bank wird nur dem Rechtsnachfolger Auskunft erteilen. Niemandem sonst.

2
JackDaniel46 
Fragesteller
 15.10.2019, 15:01
@LeChuck01

was wenn meine Geschwister mich nicht mitmischen lassen? Ich bekomme keine Infos.

0
LeChuck01  15.10.2019, 15:04
@archibaldesel

Nein, so ist es nicht. Bist Du als Erbe benannt, hast Du das Recht alle Unterlagen einzusehen.

Nur so kannst Du letztlich beschließen, das Erbe anzunehmen oder es auszuschlagen.

1
LeChuck01  15.10.2019, 15:05
@JackDaniel46

*seufz* Die Geschwister und das Erbe...

Geh umgehend zu einem Fachanwalt für Erbrecht.

1
Dummie42  15.10.2019, 15:05
@archibaldesel

Nein, Erbe ist man sofort mit Benachrichtigung und dann hat man noch 6 Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen, wenn man in der Zeit feststellt, dass das Erbe überschuldet ist.

0
archibaldesel  15.10.2019, 15:07
@JackDaniel46

Das funktioniert nicht. Wenn ein Testament vorliegt, in dem du stehst, oder wenn kein Testament vorliegt, und du gesetzlicher Erbe bist, können sie ohne dich nicht handeln. Dann seid ihr nämlich eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinschaftlich handeln kann.

Wenn sie bei der Beantragung eines Erbscheins, oder gegenüber der Bank lügen und behaupten, es gibt keine weiteren Erben, machen sie sich dir gegenüber schadensersatzpflichtig.

0
JackDaniel46 
Fragesteller
 15.10.2019, 15:07
@Dummie42

Habe keine Benachrichtigung bekommen. Anscheinend haben meine Geschwister ohne mich gehandelt.

0
LeChuck01  15.10.2019, 15:09
@archibaldesel

Alles theoretisch korrekt.

Aber Du kannst mir glauben, beim Erben lernst Du deine Geschwister erst mal so richtig kennen.

2