Welche Auswirkung hat das auf den Kindesunterhalt?
Hallo!
Der Rechtsanwalt hat sich bei mir gemeldet wegen dem Kindesunterhalt. Der/Die Unterhaltszahlende hat seit einem halben Jahr eine GbR, die nun zusätzlich zu seinem/ihrem normalen Job angegeben hat und die Finanzen sich geändert haben.
Der Rechtsanwalt meinte, dass nun das Kindesunterhalt heruntergestuft wird.
Kennt sich jemand aus und weiß inwiefern es sich auswirken kann?
Geht das denn so einfach, dass der/die Unterhaltszahlende etwas beginnt was den Kindesunterhalt drückt?
Danke für die Antworten im Voraus
3 Antworten
Erstens sollte man in solchen Fällen prüfen, ob es irgendwelche Anhaltspunkte dafür gibt, dass die ganze Geschichte mit der GbR, die Verluste einfährt, nur vorgeschoben ist. Sind die geltend gemachten Ausgaben der GbR wirklich anzuerkennen, oder handelt es sich um Zahlungen in die eigene Tasche? Mit diesen Überlegnungen kann man aber nur offensichtliche Missbrauchsfälle entdecken. Denn auch in funktionierenden Familien können Eltern Dispositionen treffen, die zu einem geringeren Familieneinkommen und damit zu weniger Unterhalt für die Kinder führen. Das ist ja nicht grundsätzlich verboten.
Zweitens: Der Mindestunterhalt darf nicht unterschritten werden, also die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle.
Drittens: Nach einem Jahr sollte die GbR im Gewinnbereich sein oder dies zumindest in Kürze zu erwarten sein. Ein dauerhaftes Minus muss das Kind sich nicht gefallen lassen. Denn sonst ist es quasi ein Hobby des Unterhaltspflichtigen, und die Kosten eines Hobbies kann man nicht vom Einkommen abziehen.
Danke für die hilfreiche Antwort, zumindest beruhigt mich das ein bisschen.
Es gibt immer Möglichkeiten für einen Unterhaltszahlungsverpflichteten sich seiner Verpflichtung zu entziehen oder diese zu mindestens zu reduzieren. Die Möglichkeiten sind in diesem Bereich vielschichtiger Natur. Zieht ein Unterhaltszahler daher legale Fäden, hast du eben das nachsehen. Aber du hast ja wie man sieht einen Rechtsanwalt zur Seite, also soll er sich um die ganze Sache doch kümmern, er wird dafür schließlich fürstlich bezahlt ☝️
Insofern der Kindesvater den Unterhalt nicht oder nur teilweise zahlen kann, steht es Dir n.m.K. frei, die Kindergeldkasse anzusprechen. Die holen sich das Geld - wann auch immer - vom Kindesvater.
Die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für das Kindergeld, welches einkommensunabhängig gezahlt wird.
Du meinst sicherlich den Unterhaltsvorschuss, der bei der Unterhaltsvorschussstelle (Unterhaltsvorschusskasse) - in der Regel beim Jugendamt des Wohnorts - beantragt werden kann.
die kindergeldkasse hat mit unterhalt nichts zu tun und holt sich auch vom kv nix zurück.