Was bedeutet Ortsabwesenheit?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

A) Wenn du (max.) 21 Tage Ortsabwesenheit (OA) genehmigt bekommen hast und bis zu drei Tage länger weg bist aus wichtigem Grund, kann das durchgehen. Spätestens ab dem 4. Tag aber wird das gesamte ALG II ("Hartz IV") für diese Tage der OA zurückgefordert!

B) Wenn man seit zwei Jahren das erste Mal ALG II oder ALG I bekommt, bekommt man fast automatisch eine Maßnahme zugeteilt:

SGB II § 15a Sofortangebot Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden.

Dies muss auf dich also nicht unbedingt zutreffen, da du vor dem ALG II schon ALG I bezogen hast. Insofern hast du größere Chancen, eine OA gewährt zu bekommen anstelle einer Maßnahme, als Leute, die zum ersten Mal seit zwei Jahren eine Leistung beantragen.

C) Noch größer sind deine Chancen auf eine OA, wenn du demnächst ohnehin eine Maßnahme beginnst - hier: eine CAD-Weiterbildung. Dann nämlich wäre eine andere Maßnahme oder eine Vermittlung in einen Job so kurzzeitig nicht so sehr sinnvoll,

Beispiel: Am 24.06.14 endet der Bezug von ALG I. Wenige Wochen später beginnt eine Weiterbildungs-Maßnahme (z. B. CAD). Dann sind die Chancen groß, dass bis dahin eine OA genehmigt wird. (Allerdings auch max. 21 Tage!)

D) Wenn man bislang genügend ALG I erhalten hatte, um seine Miete weiter zu zahlen, kann man natürlich auch einfach seine OA bekannt geben beim Jobcenter, also auf ALG II verzichten bis zur Rückkehr - zumal man ja keine Kosten hat, wenn man in der alten Heimat verpflegt wird und der Bruder ohnehin dort hin fährt.

Allerdings muss man sich für diese Zeit freiwillig krankenversichern, auf eigene Kosten. Das kostet nochmal mindestens 150,-.

Gruß aus Berlin, Gerd


Ceyhun 
Fragesteller
 26.05.2014, 09:25

Hallo GerdausBerlin Danke für deine ausführliche Antwort. Natürlich zeige ich auch Bereitschaft so eine Masnahme zu machen, denn ich auch bezahlt bekomme. Nur mein Problem ist, das sich alles auf die gleiche Zeitraum angesammelt Hat und komm von dem nicht raus. A) ALG1 Anspruch endet 24.06.2014. B) Ende Juli fängt Sommerferien an und während den Ferien gehen noch die weiteren zwei Module weiter, nachdem der erste fertig Ist. C) Ich verzweifle, das ich als Hartz4 Empfänger gleich nach ein Monat Genehmigung bekomme. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Sollte ich trotzdem denCAD Kurs wahrnehmen, aber dann bekomme Ich keine Genehmigung für Ortsabwesenheit. Der erste Modul geht vier Wochen Lang. Das heißt von 23.06 bis 18.07.14. Zweite Modul beginnt dann 21.07.14 und geht bis 15.07.14. Wie komme ich hier besser rüber, ohne großen Verlust und Probleme Mit Arge und Jobcenter zu bekommen? Bedanke mich nochmals für weitere Antworten.

0
Ceyhun 
Fragesteller
 26.05.2014, 12:07
@Ceyhun

Korrektur nicht 15.07 sondern 15.08.14 Sorry für falsche Angabe. Noch etwas möchte ich noch hinzufügen, habe auch in den Sommerferien geplant in die Türkei zu Fahren. Meine Eltern und Verwandte besuchen. Für Flug möchte ich nichts ausgeben, ich könnte mit mein Bruder mitfahren weil er dieses Jahr mit seinem Familienbus runter fährt. Wie kann ich das positiv der Arge oder Jobcenter erklären, könnte ich einen CAD Modul nicht nachholen. Vielen Dank nochmals.

0
GerdausBerlin  27.05.2014, 01:51
@Ceyhun

Mein Tipp: Man bespreche die Sache zunächst mit dem Anbieter der Maßnahmen - hier der Veranstalter der CAD-Schulung.

Grund: Wenn der Abieter anbietet, "Klar, Sie können Teil 2 des Kurses auch einen Monat später belegen, es ist ja ein Modul, das wir auch dann noch anbieten, kein Problem!", dann hat man schon den ersten Schritt geklärt.

Nun muss man diese Verschiebung noch dem Sachbearbeiter des Jobcenters schmackhaft machen. Ob der aber eine Verschiebung der Karriere als CAD-Spezialist gut heißt, nur weil man zu Oma nach Anatolien fahren möchte?

Hier sind sicher triftigere Gründe nötig. Beispiel: "Oma ganz ganz krank, letztes Mal sehen vielleicht."

Oder: "Burnout des Schülers. Eine Pause von ein, zwei Monaten wäre gut für den Schulungserfolg." Mit Bestätigung vom Träger und/oder von Haus- und/oder Fach-Arzt.

Gruß aus Berlin, Gerd

1

Zu den 3 bezahlten Wochen Ortsabwesenheit kannst du noch weitere 3 Wochen unbezahlte Ortsabwesenheit beantragen. Erst wenn du länger unterwegs bist, wird dein ALG II für die ganze Zeit gestrichen.

Vereinbare das, wie hier schon geschrieben wurde, mit dem Sachbearbeiter. Leider muss die Beantragung (bei uns zumindest) sehr kurzfristig erfolgen, ca. 1 Woche vor der Reise. Dadurch hast du leider keine Planungssicherheit.

Wenn du bereits in einer Weiterbildung steckst, die im September weitergeht, sehe ich kein Problem. Das hängt jedoch auch vom Sachbearbeiter ab.

Wenn du nur bis zum 24.06.2014 Anspruch auf ALG - 1 hast,dann würde ich mich so langsam mal um einen ALG - 2 Antrag kümmern,denn die Bearbeitung dauert im Durchschnitt auch 4 Wochen !

Hast du vor ein paar Tage nicht zu Hause zu verbringen,also zu verreisen,dann hast du vorher die Zustimmung für eine Ortsabwesenheit beim Jobcenter einzuholen. Dir stehen dann pro Jahr 21 Tage Ortsabwesenheit zu,dieser wird in der Regel erst nach 3 Monaten ALG - 2 Bezug zugestimmt.

Das aber nur,wenn keine Maßnahme bevor steht oder gar schon besucht wird oder ein Jobangebot / Angebote für dich vorgesehen sind bzw.Vorstellungsgespräche anstehen.


Ceyhun 
Fragesteller
 25.05.2014, 14:52

Hallo isomatte Danke für dein Antwort, ich war Anfang Mai schon bei Jobcenter wegen den Anträgen Und die Beraterin hat gemeint ich sollte Anfang Juni kommen um Anträge abzuholen, weil ich dann noch gute drei Wochen Zeit habe alles abzugeben.

Aus familiären Gründen müssen wir dieses Jahr in den Sommerferien in die Türkei. Ich bin bis 24.06 ALG1 Empfänger, danach Hartz4. Jetzt bietet mir auch mein SB eine Maßnahme zur CAD mir an, die ich in den Monaten Juli bis Oktober besuchen muss. Hört sich für mich sehr interessant an und ich habe Interesse gezeigt. Natürlich kann man da regelmäßig immer einsteigen, Und ich würde das auch gleich im Anschluss nachdem ich zurück von der Türkei bin damit beginnen.

Welche Rechte habe ich? Drei Wochen ortsabwesenheit mit Genehmigung ist jetzt klar. Wie schnell muss ich das der Agentur oder der Jobcenter mitteilen, wenn ich Hartz 4 Empfänger bin? Könnte ich eine Genehmigung von der Arge bekommen? Gibt es bestimmte Gründe zum erwähnen, die ein Sachbearbeiter Verständnis dafür zeigt?

Ich werde nicht fliegen, Flug für drei Personen kann ich mir nicht leisten. Ich fahre mit dem Familien von meinem Bruder zusammen.

Für weitere Antworten bin ich sehr dankbar. Gruß

0
isomatte  25.05.2014, 15:59
@Ceyhun

Du bekommst zwar bis 24.06.2014 dein ALG - 1 gezahlt,das du dann wie bisher gezahlt bekommst,nur das dir dann 6 Tagessätze fehlen werden !

Es kommt also darauf an,wie hoch dein Tagessatz ist,den du dann mal 24 Tage ALG - 1 Anspruch nehmen musst und wie hoch dein Bedarf laut SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz -lV ) ist.

Denn wenn du noch unter 25 Jahre alt bist und noch bei deinen Eltern wohnst,müssen die mit ihrem Einkommen deinen Bedarf decken,wenn sie es finanziell können,du könntest also ohne die Eltern gar keinen Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter stellen.

Nur wenn du bereiz 25 Jahre alt bist,spielt es dann keine Rolle mehr,ob du bei den Eltern oder schon in einer eigenen Wohnung lebst,dann spielt auch das Einkommen der Eltern keine Rolle mehr.

Aber wenn du mit einer Partnerin zusammen lebst,dann könnte es passieren,das dann sie für deinen Unterhalt aufkommen müsste,wenn ihr länger als 1 Jahr zusammen leben würdet oder sogar ein Kind habt.

Was deine Maßnahme angeht,hat dein bisheriger SB - dann nichts mehr mit dir zu tun,wenn du nur bis 24.06.2014 ALG - 1 Leistungen beziehst.

Dann wirst du abwarten müssen,was dir dein neuer SB - vom Jobcenter vorschlägt bzw.in was für einer Maßnahme er dich unterbringen möchte und wenn diese halt nicht angefangen werden kann, wie man gerne möchte,dann wirst du mit Sicherheit keine Genehmigung für deine Ortsabwesenheit bekommen.

Dir wird alles zumutbare an Beschäftigung angeboten,was deinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten entspricht und wenn du dich da nicht bewirbst oder vorstellst,dann gibt es gleich eine Sanktion,sprich eine Kürzung deiner Leistungen,wenn es keinen wichtigen Grund für die Ablehnung gibt.

Du solltest das ca.7 Werktage vorher mitteilen,wenn du dich aber schon in einer Maßnahme befindest oder für eine vorgesehen bist,wird das mit der Ortsabwesenheit nichts werden.

Wann du das nun mitteilst,musst du wissen,denn wenn schon ein Flug für dich reserviert ist und du dann so kurzfristig eine Absage bekommst,dann sieht es mit der Stornierung evtl.nicht mehr so gut aus.

Du bist also vollkommen vom Jobcenter abhängig,was die Ortsabwesenheit angeht,selbst wenn es sich um Familienangelegenheiten handelt. Würde es deinen Vater oder deine Mutter betreffen,dann ist das ein wichtiger Grund für eine Zustimmung einer Ortsabwesenheit,weil das Verwande ersten Grades sind.

Würde also einer von beiden verstorben sein,dann würdest du selbst eine Ortsabwesenheit bekommen,wenn du dich in einer Maßnahme befinden würdest.

Das war jetzt aber nur mal so am Rande erwähnt !

0
Ceyhun 
Fragesteller
 25.05.2014, 18:31
@isomatte

Danke isomatte So wie ich es sagte, werde ich nicht fliegen, ich werde mit dem VW Bus Meines Bruders mitfahren. Einen Flug Kann ich mir leider nicht leisten. Meine Eltern sind in der Türkei krank Und möchte sie auch besuchen. Wie kann ich das meinen SB erklären? So das es gut rüberkommt. Sollte ich lieber bis 24.06 meinen SB nichts Bescheid sagen wegen Teilnahme zum Maßnahme und bis Hartz4 warten? Könnte ich als Hartz4 Empfänger vom Jobcenter ohne Probleme Für ortsabwesenheit Genehmigung Bekommen? Was sind die Erfahrungen die du Vielleicht gemacht und gehört hast Isomatte. Weiterhin vielen Dank für deine Beiträge?

0
isomatte  26.05.2014, 07:50
@Ceyhun

Wenn dich dein derzeitiger SB - von der Agentur für Arbeit nicht in diese Maßnahme drängt,würde ich diese erst mal nicht von mir aus einfordern !

Das wird dann ggf.durch das Jobcenter übernommen,deshalb kann man auch nicht sicher sagen,ob eine Zustimmung erfolgen wird oder nicht. Wenn das Jobcenter der Meinung ist,das eine Maßnahme gut für dich wäre,dann wirst du diese auch annehmen müssen,wenn du keine Sanktion bekommen möchtest.

Krankheit ist ja nicht gleich Krankheit,man kann eine Grippe haben oder aber auch eine unheilbare Krankheit,die zum baldigen Ableben führen wird oder könnte. Deshalb wird dir durch so eine pauschale Äußerung sicher keine Zustimmung für eine Ortsabwesenheit erteilt werden.

Sollte es also etwas ernsteres sein,dann würde ich mir ein ärztliches Attest des behandelten Arztes besorgen,mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche.

Oder aber die Maßnahme ist nur so eine Null acht fünfzehn Maßnahme,wo man evtl.nur lernen soll,wie man richtig Bewerbungen schreibt. Dann könntest du mit der Leitung dieser Maßnahme sprechen und von dieser eine schriftliche Zustimmung einholen,das eine Ortsabwesenheit keinen Einfluss auf das Ziel dieser Maßnahme haben wird.

0

Wenn du länger als 21 Tage abwensend bist, wird ALG II gekürzt. Meldest du dich nicht ab, und sie schreiben dich in dieser Zeit an, dann kann die Leistung komplett eingestellt werden- alles nur mit Ärger verbunden. also ordentlich abmelden, nur 21 Tage fahren und alles ist o.k.

14 Tage im Jahr kannste Ortsabwesend sein, frag die Arge


Ceyhun 
Fragesteller
 24.05.2014, 23:24

Danke Newcomer für deine Antwort, muss ich das der Jobcenter als Hartz 4 Empfänger Bescheid geben? Was passiert wenn ich länger als Zwei Wochen weg bleibe? Danke für weitere Antworten.

0
isomatte  25.05.2014, 07:24

21 Tage !

1