Vom Kaufvertrag zurücktreten? Auktionshaus / Uhrenankauf(C2B)?
Hallo,
ich mach es kurz. Heute war ich bei einem Auktionshaus, um eine alte Rolex zu verkaufen. Aufgrund des fehlenden Zert. und Schäden, welche 1500€ Rep. kosten würden, bekam ich ein Angebot von 4500€. Ich nahm nicht direkt an und ging noch zu weiteren Händlern usw. Es ist noch einiges danach gewesen, jedoch lasse ich das einfach mal aus und springe zum wesentlichsten Punkt. Als ich zum ersten Ankäufer zurück ging, betreute mich ein anderer Gutachter. Dieser war der Meinung, dass zwar das Armband echt sei, jedoch das Uhrenwerk eine Replika ist, da ein paar Sachen im Gehäuse nicht stimmten und es auch ein ETA Werk ist und somit konnte er nicht die 4500€ bezahlen. Konnte ich nicht alles nachvollziehen, da ich nur eine Laie bin. ICH bekam ein Angebot für den Goldpreis 1800€. Da mich das extrem viele Nerven über 6h gekostet hat, nahm ich das Angebot an. Jetzt sind meine Mutter und meine Frau sauer auf mich, weil sie das für zu wenig empfinden. Kann ich das Ganze widerrufen? Im Internet findet man nur Beispiele für B2B oder B2C aber nicht für solche Fälle. Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Ich wünsche schon einmal ein schönes Wochenende
3 Antworten
Nein keine Chance du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen Rücktritt gibt es da normal nicht.
Wenn du Nachweißen könntest das der Käufer dich absichtlich "betrogen" hat also in vollem wissen das die echt ist das anders bewertet hat dann eventuell. Aber das kannst du kaum nachweißen.
Was ich dir empfehlen würde. Sprich mit dem Käufer eventuell ist er so freundlich und lässt das zurück abwickeln so das du die Uhr bekommst.
Achso, ich bin jetzt davon ausgegangen das du das Geld hast und die Uhr übergeben. Falls das nicht der Fall ist sind das eventuell andere Vorraussetzungen.
Wie gesagt, deine beste Option sprich mit den Leuten von dort und das so schnell wie möglich wenn du glück hast und die nett sind bekommst du dir Uhr wieder das ist dann aber keine Pflicht sonder machen Sie freiwilllig
Vermutlich nicht aber mehr als Nein sagen können Sie auch nicht. Und mich schreibt man mit "g" nicht mit "ck" ich bin kein Hase
Sofern der beiderseits unterschriebene Kaufvertrag beiden Seiten vorliegt, ist der Kauf rechtlich bindend. Du hast dich verpflichtet, die Uhr auszuhändigen, zum anderen muss der Käufer die Uhr annehmen und dir das vereinbarte Sümmchen zahlen.
Der Kaufvertrag ist aber auch schon entstanden, als ihr euch beide einig wart.
Wie auch immer. Da das ganze Geschäft komisch ist, erst die 4.500, dann Verweis auf ETA-Werk, was ich bei einer goldenen Rolex kaum glaube, ist der ganze Vorgang wenig vertrauenswürdig. Hat dir irgendein anderer Interessent dahingehend was gesagt?
Nicht machen. Falls schon alles passiert ist, versuchen, das rückgängig zu machen. Betrugsanzeige, falls es doch ein Rolexwerk war.
Kannst du ein Eta-Werk von einem Rolexwerk unterscheiden? Wenn nicht, hättest du die Uhr zurückziehen müssen. Selbst bei Vertrag. Dann müssen die klagen und den Gerichtsgutachter dulden. Betrugsmasche wäre dann rausgekommen.
Ich fürchte, die Uhr ist verloren.
nachweisen, wie Beweis. s. nicht ß. Sorry.