Verpackung im gewerblichen Verkauf "lizensieren", was soll das?

6 Antworten

Es gibt kein "Nebengewerbe".

Du bist Gewerbetreibender und somit verpflichtet, Dich beim Verkauf von Waren an das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht zu halten. In Deinem Falle geht es um die Entsorgung von Verpackungsmaterial für Versand- und Produkthüllzwecke.

noname68 
Fragesteller
 19.01.2024, 17:59

selbstverständlich gibt es "hauptgewerbe" (als alleinige einkommensquelle) und "nebengewerbe" (neben einem anderen oder als arbeitnehmer). die differenzierung regelt einige pflichten z.b. mitgliedschaft in handels- oder handwerkskammern.

genau dieser punkt wird explizit bei der gewerbeanmeldung abgefragt.

dann gibt es noch das steuerliche "kleingewerbe" zu fragen der umsatzsteuerpflicht.

ich entsorge nur rd. 10% der verpackungen aus anlieferungen in der altpapiertonne, 90% benutze ich für meine verkäufe. was ist daran "ungesetzlich"?

0
Nelson100  19.01.2024, 18:01
@noname68

Wenn Du alles besser weißt, warum langweilst Du uns hier mit Deinen selbstbeantworteten Fragen?

1
noname68 
Fragesteller
 19.01.2024, 18:01
@Nelson100

es geht mir um den sinn oder unsinn von "lizensierten" verpackungen, die ich laut ebay benutzen soll! das hat bisher noch nioemand beantwortet

0

Diese Plicht zur Verpackungs-Lizensierung gibt es schon zig Jahre in Deutschland.

Kompakt ausgedrückt musst du als Händler ("Inverkehrbringer") für die Menge Pappe die du in Umlauf bringst eine Gebühr bezahlen. Darüber werden dann die grünen Tonnen für die Entsorgung finanziert.

Du musst dich sowohl bei LUCID als zentrale Stelle anmelden und auch bei einem ihrer Systempartner die das dann abrechnen.

Am Jahresanfang meldest du die voraussichtliche Menge (wie viele kg Kartonagen) du in Umlauf zu bringen gedenkst und zahlst danach schon mal die Gebühren. Am Jahresende gibst du deine Jahresschlussmeldung mit der tatsächlichen Menge ab und zahlst ggf noch was nach.

Ob dir das gefällt oder nicht ist egal. Aus der Nummer kommst du nicht raus

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
noname68 
Fragesteller
 20.01.2024, 15:34

Ich benutze ausschließlich bereits benutzte Verpackung, keine neue.

Was ist damit?

0
Highlands  20.01.2024, 15:35
@noname68

Wenn du sicherstellen und nachweisen kannst dass der vorherige Inverkehrbringer die Verpackung bereits lizensiert hat wäre das OK.

Kannst du aber in der Regel nicht

0
noname68 
Fragesteller
 20.01.2024, 17:27
@Highlands

diese dämliche deutsche regulierungswut, irgendwann darf man nur noch lizenziertes klopapier benutzen, aber das wäre dannwenigstens richtig für‘n ar$ch

0
Highlands  20.01.2024, 17:31
@noname68

Regulierungswut ist nicht ganz zutreffend. Letztendlich geht es einfach nur darum dass diejenigen die Verpackungen (= zukünftiger Müll) in Umlauf bringen auch für dessen Beseitigung aufkommen müssen.

Bei den Verkaufsverpackungen gibt es das schon 30 Jahre ("grüner Punkt"). Nun hat man eben auch die Versandverpackungen mit reingenommen

0

Als erstes! Du möchtest GAR NICHT wissen, durch welche Szenarien unsere täglichen Verbrauchsgüter durchlaufen, bis diese bei uns landen. Deutschland gehört zu den Ländern mit den meisten Verordnungen, Gesetzen und technischen Leitlinien.

Zweitens! Warum glaubst du, dass gerade in Deutschland die Zahl neuer Gewerbetreibender seit Jahren und Jahrzehnten so drastisch abnimmt? Zum einen musst man günstig bis billig sein, um am Markt bestehen zu bleiben, zum anderen müssen viele Gelder investiert werden, um ein Gewerbe zum laufen zu bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja da hat Ebay Recht, du bist dazu Gesetzlich verpflichtet.

noname68 
Fragesteller
 19.01.2024, 17:55

dieses gesetz regelt die herstellung und die wiederverwertung, aber nicht die benutzung von verpackungen zum versand von waren.

0

Regeln sind Regeln, an die sich ein gewerblicher Händler zu halten hat. Da kannst du schimpfen wie du willst. :)