Vaterschaftstest?

3 Antworten

Das Jugendamt selber führt den Vaterschaftstest nicht durch. Es hat aber unter Umständen Testkits für einen DNA-Test anhand von Speichelproben vor Ort, mit dem ihr die Probeentnahme durchführen könnt. Und es unterstützt euch dabei, die nötigen Formulare und Proben an das Labor zur Auswertung zu senden. Den Test selbst muss ein in Deutschland akkreditiertes Labor durchführen. Dieses schickt euch auch die Auswertung inklusive Abstammungsgutachten. 

https://www.familie.de/familienleben/vaterschaftstest-beim-jugendamt-das-solltet-ihr-wissen--01HDGPB85GJG9P7K8644M47820

Fall es dabei um dich geht: da du verheiratet bist, ist der Noch-Ehemann der rechtliche Vater, wenn das Kind innerhalb der Ehe geboren ist.

Geht es darum, dass er aber nicht der biologische Vater ist, dann geht das Gaze über eine Vaterschaftsanfechtungsklage:

Wenn ein Mann aus rechtlicher Sicht Vater eines Kindes ist, heißt das noch nicht automatisch, dass er auch wirklich der Vater ist. Anders gesagt: Der rechtliche Vater muss nicht immer auch der leibliche Vater sein. 
‌‌Ist unsicher, ob der rechtliche Vater der leibliche Vater ist, kann man die Vaterschaft gerichtlich anfechten. Dafür reicht die Person, die die biologische Vaterschaft bezweifelt, eine sogenannte Vaterschaftsanfechtungsklage beim Familiengericht ein. Das Gericht kann dann per DNA-Test feststellen lassen, ob eine biologische Vaterschaft vorliegt.
‌Anfechtungsberechtigt sind gemäß  § 1600 BGB folgende Personen:
‌der Mann, der bei der Geburt des Kindes mit der Kindesmutter verheiratet ist (=rechtlicher Vater) 
der Mann, der eine Vaterschaftsanerkennung öffentlich beurkundet hat (=rechtlicher Vater) 
der Mann, der eidesstattlich versichert, dass er mit der Kindesmutter während der Empfängniszeit sexuellen Kontakt hatte (=möglicher leiblicher Vater) 
die Mutter des Kindes 
das Kind selbst (ist das Kind minderjährig der gesetzliche Vertreter, z.B.  Vormund oder  Ergänzungspfleger
die anfechtungsberechtigte Behörde (z.B. nach missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung) 

https://beratung.de/recht/ratgeber/vaterschaftsanfechtung-ablauf-kosten-fristen_fnnhkj

Die Vaterschaftsanfechtungsklage wird beim Familiengericht eingebracht und es gelten Fristen bis wann diese Vaterschaftsanfechtungsklage möglich ist.


anonym201208 
Fragesteller
 17.05.2024, 14:50

Er ist als Vater in der Geburtsurkunde und das Kind ist während der Ehe entstanden. Er weiß, dass das Kind von ihm ist und ich auch. Braucht man trotzdem solche Tests?

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Kessie1  17.05.2024, 15:03
@anonym201208

Nein... Er ist der rechtliche Vater, er ist sogar der biologische Vater. Da gibt es nichts zu testen...

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anonym201208 
Fragesteller
 17.05.2024, 15:03
@Kessie1

Solange also nichts von unserer Seite gewünscht wird, machen die da nix ?

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Kessie1  17.05.2024, 15:05
@anonym201208

Nein. Die machen auch nichts, wenn was gewünscht wird. Denn dann wäre das Familiengericht erster Ansprechpartner wenn es um eine Vaterschaftsanfechtungsklage geht.

Eine Vaterschaftsfeststellungsklage ist hier ja nicht erforderlich. Ihr seid verheiratet! Niemand bestreitet seine Vaterschaft und vom Gesetz her ist er der rechtliche Vater. Da muss also nichts mehr festgestellt werden..

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Ein Test ist notwendig, wenn die Vaterschaft strittig ist. Also wenn der Vater das Kind nicht anerkennt oder ein anderer Mann die Vaterschaft anficht.

Wenn der vermutete Vater die Vaterschaft nicht anerkennt, wird das Jugendamt auf Antrag eines Elternteils des minderjaehrigen Kindes als Beistand bei der Vaterschaftsfeststellung taetig.