Unterhalt?Zählt mein Einkommen auch?
Mein Freund und ich leben zusammen,er hat eine 11jährige Tochter, für die jetzt der Unterhalt neu berechnet werden soll,er war nicht mit der Mutter verheiratet,ich selbst habe einen Sohn 15 der bei uns lebt und leider nur Halbwaisenrente bekommt,meine Frage ist,muss ich mein Einkommen auch angeben oder nur was wir zusammen bezahlen,wie Strom,Miete,Kredit?Es ist wirklich wichtig und mein Freund will auch angemessen Unterhalt zahlen?Nur ich selber,muss für meinen Jungen alleine aufkommen!
3 Antworten
wenn dein Freund so wenig verdient, daß er den anteiligen Kindesunterhalt - nach Abzug des 50%igen Kindergelds - für sein Kind nicht zahlen kann, dann wird es auch Probleme bei eurem jetzigen Haushalt geben
Der Unterhalt richtet sich nur nach dem Einkommen Deines Freundes. Wenn er diesen Unterhalt aber nicht in voller Höhe zahlen kann, weil sonst sein Selbstbehalt von 1.450,- Euro unterschritten würde, spielt Dein Einkommen indirekt doch eine Rolle. Denn wenn Du ein normales Einkommen hast (oder sogar besser), dann wird der Selbstbehalt Deines Freundes um 10% auf 1.305,- Euro reduziert. Er kann dann also bis zu145,- Euro mehr zahlen. Der Grund dafür ist: mit zwei Einkommen lebt man zusammen billiger, als mit einem Einkommen als Alleinstehender. Deshalb braucht er nur einen geringeren Selbstbehalt.
1450,- Euro ist der Betrag, der im nach Abzug von Unterhaltszahlungen, Fahrtkosten zur Arbeit und etwaigen Zusatzversicherungen mindestens bleiben muss. Von diesen 1.450,- Euro muss er also notfalls seinen gesamten Lebensbedarf bestreiten, sprich Miete, Essen, Kleidung, Strom, Telefon usw.
Es wird nur das Einkommen deines Freundes bei der Unterhaltszahlung berechnet.
Mein Sohn mußte auch Unterhalt für seinen Sohn aus 1. Ehe bezahlen. Das Jugendamt hatte wieder neu berechnet, weil der Sohn eine Lehre begonnen hatte.
Zu dem Zeitpunkt war er aber schon wieder verheiratet und hatte mit der neuen Frau wieder eine Tochter. Da JA hat den Untehalt für seinen Sohn aus 1. Ehe wieder festgelegt. Dazu mußte er nur seine Einkünfte offenlegen. Also nicht die von der Frau mit der er neu verheiratet ist. Es ist ja das Kind von ihm und nicht vor der neuen Partnerin.
Ich finde es richtig gut,das sie hier kostenlos beraten und Antworten,gibt es heute ja eher selten,danke für ihre fachgerechte Auskunft,eins noch ,die 1450€ ist das der Betrag,der ihm nach Abzug aller Unkosten bleibt oder geht das von den 1450€ noch runter?