Unterhaltsanspruch BOS Vorklasse?

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Meiner Meinung nach nicht. Die einzige Möglichkeit, dass Du wieder unterhaltsberechtigt bist, wäre, wenn bereits vor dem Ende Deiner Erstausbildung geplant gewesen wäre, diese fortzusetzen. Das ist zum Beispiel so, wenn man keinen Studienplatz für Medizin bekommt und deshalb eine Ausbildung zur Krankenschwester macht.

Ansonsten sind die Eltern tatsächlich raus. Da Du die Erstausbildung abgeschlossen hast, würde ihnen zum Beispiel auch kein Kindergeld mehr zustehen.

PoupeeMaitre 
Fragesteller
 14.10.2018, 19:48

Nun, meine Eltern wussten bereits vor Abschluss der Ausbildung, dass ich das Abitur nachholen möchte und Kindergeld steht Ihnen bzw. mir auch noch zu bis ich 25 bin, während einer allgemeinen Schulbildung.

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Du hast eine abgeschlossene Ausbildung.

Somit hast du keinen Unterhaltsanspruch mehr