Unterhalt, Rechtsanwalt, Jugendamt?
Hallo an alle,
mittlerweile haben wir unsere Enkelin als Pflegekind bei uns anmelden können mit einem Schriftstück des Jugendamtes, Sie wohnt und lebt jetzt hier. Meine Recherche hat ergeben, das wir keinen Unterhalt erhalten können, weil der Antrag von den Eltern gestellt werden muß. Wir sind nicht Sorgeberechtigt und auch nicht Vormund. Aus diesem Grund kann uns auch der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe versagt werden. Das Jugendamt antwortet nicht mal auf unseren Antrag auf Pflegegeld. Wir quälen uns seit 2 Monaten mit Sozialamt, Jugendamt, der Tagesklinik wo Sie psychische Hilfe erhält usw. Nunmehr sind wir mittellos und es geht nix mehr. Unsere Enkelin ist 10 Jahre alt und ich befürchte das Sie bald in ein Heim kommt. Die Eltern kümmern sich nicht und wir haben keine rechtliche Handhabe. Da die kleine schon genug schlechtes in Ihrem Leben hatte wollen wir Ihr ein "Zu Hause" geben was Ihr auch sehr gut tut und Sie möchte auch bleiben. Wegen der Inobhutnahme wg. Kindeswohlgefährdung soll Sie (auch lt. Familiengericht) nicht zu Ihrer Mama wo der gewalttätige Ehemann (Stiefvater) lebt. Der leibliche Vater kann derzeit keine Wohnung vorweisen die zur Aufnahme seiner Tochter genügt. Er ist Ihr sowieso fremd den er hat sich auch 8 Jahre nicht gekümmert. Die hälfte Ihres Lebens war Sie quasi hier und Sie liebt Ihren "Opapa" über alles weil ich mich auch 24/7 um Sie kümmere. Kann mir Irgendjemand noch einen Rat geben was ich tun kann? Mir fällt jetzt nur noch TV, Zeitung ein wo ich diesen Fall vortragen würde. Es kann doch nicht angehen das es in unserem Land nicht möglich ist diesem Kind und auch uns damit zu helfen. Ich kann auch nicht mehr, das geht an die Substanz und diese Hilflosigkeit bzw. fehlende Unterstützung bringt mich bald in den Wahnsinn. Mittlerweile sind wir mittellos und die kleine zieht teile unserer Kleidung an, aber auch finanziell können wir nicht eben mal Termine Wahrnehmen z.B. in der Tagesklinik oder Jugendamt. Ich weiss nicht mehr wie das alles weitergehen soll. Danke für eure Hilfe und sorry für den langen missverständlichen Text.
Vielen Dank für die Antworten. Wir haben heute einen Beratungshilfeschein erhalten und einem Anwalt kurz die Sachlage geschildert (Kontaktformular oder so) und eine Termin anfrage gesendet. Ich hoffe es regelt sich dadurch alles im Sinne des "Kindeswohles".
Wer ist denn Vormund des Kindes?
Niemand, merkwürdiger Weise hat auch das Jugendamt nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das hat die Mutter. Dennoch darf Sie Ihre Tochter nicht zu sich nehmen. Wegen dem Mann?
Und die Eltern wollen keinen Antrag stellen? Ansonsten Rechtsanwalt.
Nicht das ich wüsste, keinen Kontakt mehr. RA ist nicht so einfach, weil die Beratungshilfe schreibt das eine Bewilligung nur erfolgt wenn man das Sorgerecht beantragt. Danke.
3 Antworten
Soweit ich weiß habt ihr als Großeltern des Kindes kein Anspruch auf Pflegegeld. Das bekommt man nur wen man "fremde" Kinder zur Pflege aufnimmt, nicht aber bei Kindern aus der Familie.
Unterhaltspflichtig sind natürlich die Eltern des Kindes.
Das Kindergeld sollte auch auf euch umgeleitet werden können.
Kindergeld haben wir beantragt da das Kind hier gemeldet ist mittlerweile. Auch eine Meldung ans die Familienkasse führten wir durch und die Zahlung an die Mutter wurde eingestellt
Meine Recherche hat anderes ergeben. Es gibt eine Urteil seit 2014 das Großeltern Verwandtenpflegegeld erhalten können. Trotzdem vielen Dank.
Solange das Jugendamt nur schriftlich bestätigt hat das Ihre Enkelin bei Ihnen wohnen darf heißt das ja nicht das Sie Sorgeberechtigt sind noch das Sie das Aufenthaltbestimmungsrecht haben. Somit duldet das Jugendamt die Wohnsituation.
Je nachdem wie alt Sie sind und welche Anträge Sie gestellt haben wird es ein langer und schwerer Weg irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.
Sie haben nur die Möglichkeit sich mit dem Jugendamt an einem Tisch zu setzen und glaubhaft zu versichern das Sie in der Lage sind sich um Ihre Enkelin dauerhaft zu kümmern auch wenn das Mädchen in der Pubertät kommt.
Viel Stärke und Glück
Wurde bereits eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet?
Eine beistandschaft kümmert sich ausschließlich um die Belange des Kindes, auch auf rechtlicher Ebene. Da ist es völlig egal wer die Vormundschaft hat oder sorgeberechtigt ist. Dem Kind steht Unterhalt zu.
Du rufst beim JA an und sagst dass du das für das Kind beantragen möchtest.
Nein, das Jugendamt fragte mich nur ob ich den Vormund machen würde. Habe natürlich zugesagt. Und Danke für's Antworten.