Unfall wer ist Schuld? Fahrradfahrer oder Autofahrer?

5 Antworten

Unbedingt noch anzeigen und sich einen Anwalt nehmen!

Bei Körperverletzung IMMER Polizei rufen und auf Zeugenjagd gehen!

Musste ich selbst bitter lernen.


jrodriguez010 
Fragesteller
 17.05.2024, 14:26

Danke! Polizei ist auch da gewesen, müsste nochmal nachhaken, was da passiert ist. Mein Dad kann leider nicht so gut Deutsch, weswegen er nicht alles verstanden hat.

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GutenTag2019  17.05.2024, 14:27
@jrodriguez010

Ach, das ist ja doof! Immer so lange nachfragen, bis man verstanden hat. Leider ist man nur oft geschockt und kann gar nicht richtig reagieren.

Viel Glück und alles Gute!

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dann werden es andere entscheiden müssen, z.B. Gutachter Zeugen usw

wenn der PKW Grün hatte - und dein Papi über die für ihn rote Ampel ist - tja


NinjaKeks01  17.05.2024, 14:40

Naja die Situation ist eher unwahrscheinlich. Eher war die parallel verlaufende Fußgängerampel grün, dass ist z. B. in Bayern fast immer so und würde auch Sinn machen. Oft sind das sogar Ampeln für Fußgänger und Radfahrer. Aber das wird man ja eh nur an der betroffenen Ampel sehen..

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Der Autofahrer ist schuld, da er den fußgänger durchlassen muss. Es können auch beide Ampeln grün gewesen sein, also kann der Autofahrer schlecht behaupten, dass er gesehen hat, dass die andere Ampel rot war...


26Sammy112  17.05.2024, 14:38
Der Autofahrer ist schuld, da er den fußgänger durchlassen muss

Vorsicht mit solchen Aussagen, das wissen wir hier ja gar nicht!

Sofern beide Ampeln Grün gezeigt haben, hätte der Autofahrer den Fußgänger natürlich Vorrang gewähren müssen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass eben einer von beiden Rot hatte... und da können wir aus der Ferne nicht sagen, wer nun bei Rot gefahren/gegangen ist und entsprechend Schuld hat.

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DeathTheKid42  17.05.2024, 14:43
@26Sammy112

Vollkommen korrekt. Ich bin von Fall Nummer ein, dass der Fahrradfahrer grün hatte, ausgegangen. Danach bin ich darauf eingegangen, dass der Autofahrer vielleicht überhaupt nicht beweisen kann, dass er was gesehen hat. War die Ampel aber wirklich rot, dann ist der Fall natürlich anders.

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Wie stehen die Chancen, hier Recht zu bekommen bzw. den Schaden am Fahrrad ersetzt zu bekommen.

Gut.

Also zunächstmal haftet bei eine Unfall erstmal der Autofahrer nach §7 StVG. Es sei denn er kann das schuldhafte Verhalten des Radfahrers nachweisen.

Er behauptet übrigens auch, dass mein Dad auf dem Fahrrad über Rot gefahren ist und beruft sich auf Aussage gegen Aussage.

Ob der das Auch nocht behauptet, wenn er vor Gericht aussagen muß, ist eine andere Frage. Falschaussagen vor Gericht sind nämlich strafbar.

Und man kann an den Schäden feststellen, ob das Fahrrad den Auto reingefahren ist oder umgekehrt.

Woher ich das weiß:Recherche

Kann schon sein, dass der Autofahrer eine rote Fussgaengerampel gesehen hat, als er den Fussgaenger beim Abbiegen erwischte.

Deswegen kann die Ampel trotzdem gruen beim Ueberqueren fuer den Fussgaenger gewesen sein, und ist in dann auf rot gesprungen, als der Fussgaenger noch auf der Strasse war. Sowas passiert staendig. Beim Abbiegen haben Autofahrer und Fussgaenger idR gleichzeitig gruen.

Oder der Autofahrer hat lange vorher gesehen, wie der Fussgaenger bei rot die Strasse betreten hat.