Steht mir während meiner zweiten Ausbildung Unterhalt zu?
Hallo,
derzeit beschäftigt mich die Frage, ob mir während der Zweitausbildung Unterhalt zusteht?
Kurz zu meiner Situation:
Ich habe die Ausbildung zum Sozialassistenten bereits im letzten Mai abgeschlossen und erhielt während dieser Ausbildung BAföG sowie Unterhalt. Direkt im Anschluss begann ich dann meine Ausbildung zum Erzieher und erhielt von da an BAföG, Kindergeld sowie ALG II, da ich bereits in einer eigenen Wohnung lebe und die Ausbildung nicht vergütet wird.
Nun musste ich zum Sommer hin einen neuen Antrag beim Jobcenter sowie BAföG-Amt stellen. Das BAföG-Amt genehmigte meinen Antrag, das Jobcenter allerdings nicht. Ich erhalte nun kein ALG II mehr, da mein Vermögen zu hoch ist. Dies habe ich für meinen Führerschein angespart, der äußerst wichtig ist für mein Anerkennungsjahr, das Teil der Ausbildung ist. In ihrem Ablehnungsbescheid stand außerdem, dass ich erst einen neuen Antrag stellen kann, wenn mein Vermögen wieder unter dem Höchstwert liegt (dazu stand ein errechnetes Datum, wann es wohl so weit sein wird) und dass außerdem zu prüfen sei, ob mir mein ALG II überhaupt jemals zustand. Das machte mich natürlich stutzig und ich sprach mit einigen aus der Ausbildung und erfuhr, dass sie ebenfalls erst eine Sozialassistenten-Ausbildung absolviert haben, um anschließend die Erzieher-Ausbildung zu starten. Sie erhalten alle noch Unterhalt von ihren Eltern, da die erste Ausbildung sozusagen eine Aufbauausbildung war, da sie, wie auch ich, nicht die nötigen Voraussetzungen vorerst besaßen. Zusätzlich haben sie mit ihren Eltern klar über ihren gewünschten Werdegang gesprochen, was ausschlaggebend für die weitere Zahlung des Unterhalts ist. Auch in meinem Fall habe ich klar mit meinen Eltern über meinen gewünschten Werdegang gesprochen (Sozialassistent - Erzieher - Sozialarbeiter).
Meine Frage ist nun: Steht mir eine Unterhaltszahlung zu?
Und was mich auch noch interessieren würde:
Bekommt man das sozusagen fehlende Geld beim BAföG-Amt (da das ALG II ja nur als Aufstockung dient) oder muss ich mein Gespartes aufbrauchen, bis ich wieder unter dem vom Jobcenter genannten Wert liege?
Wären meine Eltern auch noch während des Studiums zu Unterhalt verpflichtet?
Ich hoffe sehr, dass einer von euch vielleicht schon mal einen ähnlichen Fall hatte oder sich mit der Rechtslage auskennt.
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Bekommt man das sozusagen fehlende Geld beim BAföG-Amt (da das ALG II ja nur als Aufstockung dient) oder muss ich mein Gespartes aufbrauchen, bis ich wieder unter dem vom Jobcenter genannten Wert liege?
Da wäre es wohl mal sinnvoll beim BAföG Amt nachzufragen. Denn es kommt ja nun auch darauf an wie hoch dein BAföG ist. Und BAföG bekommst du ja wahrscheinlich deswegen, weil deine Eltern nicht genügend verdienen?!
Damit hätte sich dann auch schon fast die Frage nach dem Unterhalt erledigt. Dein Anspruch bei eigener Wohnung liegt bei 735,- Euro inkl. Kindergeld. Was hast du derzeit an BAföG und Kindergeld zusammen?
Da es sich bei deiner Ausbildung um eine aufbauende Ausbildung handelt wären deine Eltern schon unterhaltsverpflichtet. Wenn sie denn überhaupt Geld zur Verfügung haben... Denn vor dir sind im Unterhaltsrecht ja minderjährige und privilegierte Kinder dran, neue und alte Ehepartner... Und im Zuge des BAföG Antrages wurde doch sicherlich das Einkommen der Eltern geprüft?
Und im Sozialrecht ist natürlich auch eigenes Vermögen vorrangig aufzubrauchen. Ob du nun das Geld für ein Auto oder den Urlaub gespart hast: dem Amt ist es herzlich egal! Denn bevor der Staat zahlt, muss der Betroffene erstmal zusehen ob er nicht selbst über die Runden kommt. Du brauchst dein Auto jetzt genau wozu? Als Erzieher kutschierst du doch die Kinder nicht durch die Gegend?! Oder geht es um den Weg zur Arbeitsstätte? Dann empfiehlt sich natürlich ein Umzug.
Nach der Erzieherausbildung dürfte dann aber mit dem Unterhalt Schluss ein. Du hast damit einen Beruf erlernt in dem du arbeiten kannst. Wenn du dann noch weitergehst zum Sozialarbeiter, dann dürfte es nichts mehr an Unterhalt geben... Aber wird das nicht auch eh als Job bezahlt?
Hallo globus100,
Eltern müssen zwar nur eine Ausbildung ermöglichen. Mehrere Ausbildungsabschnitte (etwa Geselle-Meister oder Abitur-Lehre-Studium) können jedoch zu einer Erstausbildung gehören, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen. Bei dir dürfte dieser Fall vorliegen. Letztlich kommt es auf deine überzeugende Begründung an.
Näheres liest du gerne hier:
https://www.unterhalt.com/ausbildungsunterhalt-kindesunterhalt-ausbildung.html
iurFRIEND Ag
derzeit beschäftigt mich die Frage, ob mir während der Zweitausbildung Unterhalt zusteht?
Ja und nein. Also wie das mit dem Bafäg und Alg2 läuft, kann ich nicht sagen. Prinzipiell verlierst du deinen Anspruch auf Unterhalt, wenn du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Ich glaube aber schon öfter gelesen zu haben, dass es diese Sozialassi. Stelle in Kombi mit Erzieher gibt, weil irgendwie das Eine ohne das Andere schwer ist/nicht geht, Voraussetung ist etc.
Es gibt also hier tatsächlich die Möglichkeit, dass du Unterhalt bekommst. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung. Dass du danach allerdings auch noch das Studium finanziert bekommst, glaube ich aber eher nicht.
Deine Eltern sind während der ersten Ausbildung Unterhaltspflichtig. Die hast du absolviert. Alles drüber hinaus ist Good Will.
Meines Wissens kann man die Ausbildung zum Erzieher ohne vorherige Ausbildung zum Sozialassistenten machen
Nein kann man nicht, es sei denn man hat bereits die Fachhochschulreife oder das volle Abitur.
Dafür ist dieses Forum auch da. Man kann immer was dazulernen! Finde ich klasse!
dir steht bis ende der erstausbildung unterhalt zu. während des sozialassistenten und der erzieherausbildung definitiv, da dies eine aufeinander aufbauende ausbildung ist. da du bafög bekommen hast, ist davon auszugehen, dass deine eltern nicht genügend einkommen haben um diesen unterhalt zu leisten. sonst hättest du kein bafög und aufstockendes alg2 erhalten.
wenn du auf deine ausbildung noch ein aufbauendes studium setzt, wäre hier zu klären, ob du die dies nicht von anfang an hättest machen können oder ob du die voraussetzungen für die zulassung (abi, fachabi) erst durch die erzieherausbildung erworben hast. das ist argumentationssache.
ändert nichts an der tatsache das unterhalt rückwirkend nicht eingefordert werden kann und wenn das jobcenter der meinung ist, du hast leistungen zu unrecht erhalten, du diese auch selbst erstatten wirst.
Nicht ganz. Baut die weiterführende Ausbildung auf der ersten auf, dann Pflicht, nicht Kür der Eltern.