Sorgerecht übergeben?

2 Antworten

Das Sorgerecht kann nur das Familiengericht entzogen und einer anderen Person übertragen werden. Aber eine Vollmachtslösung würde den gleichen Zweck erfüllen.

Wenn du länger als zwei Monate bei der Familie bleiben willst, dann müssen diese sich als Pflegeperson beim Jugendamt melden. Das ist in §44 SGB VIII geregelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Das entscheidet das zuständige Familiengericht.

Das Jugendamt kann nicht übers Sorgerecht entscheiden.