Sollte ein Zugbegleiter, der eine Katze aus der Bahn wirft und die dann stirbt, entlassen werden?

Das Ergebnis basiert auf 61 Abstimmungen

Ja 70%
Nein 30%

7 Antworten

Nein

Auweia ... haben wir wirklich keine anderen Sorgen als uns um tote Katzen Gedanken zu machen?

In der BRD kommt ein Zugbegleiter seiner Pflicht nach, wenn er ein offensichtlich herrenloses Tier aus dem Zug entfernt!

Wenn - egal welches Tier - das einfach so durch den Gang krabbelt, läuft, kriecht oder wie auch immer, und niemand hinterherläuft, dann ist das Tier "herrenlos".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!
Nein

Haustiere (auch Katzen) dürfen von Reisenden mitgenommen werden, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. (Mitnahme in einem Behältnis/Käfig?)

Von Katzen, die bei Nicht-Einhaltung der Beförderungsbedingungen mitgenommen werden oder die sogar herrenlos mitfahren, könne eine Gefahr für Mitreisende ausgehen. Ob das Zugpersonal die Katze einfach aus dem Zug setzen darf oder ob es stattdessen die Bundespolizei verständigen muss, die sich mit einem Tierschutzverein oder einem Tierarzt in Verbindung setzt, ist eine andere Frage.

Wenn die Katze zu Schaden kommt, liegt schlimmstenfalls "Sachbeschädigung" vor. Ob das Zugpersonal in irgendeiner Form haften muss oder nicht, ist eine schwierige Frage.

Woher ich das weiß:Recherche
Nein

Der Besitzer sollte eine massive Strafe dafür bekommen.

Ja

Bei den Kommis wunderst mich nichts mehr... Ich würd auch sagen das man den aus dem Zug wirft, aber voher fängt sich noch ordentlich was ein ;-)

Ja

Ja, das ist für einen Zugbegleiter sehr extrem