Selbstgebackene Kekse auf ebay verkaufen erlaubt?

3 Antworten

Das ist nur dann legal, wenn der Verkäufer gewerblich angemeldet ist.

Wenn er das nicht ist, dann ist das weder rechtlich noch von eBay erlaubt, wird aber zumindest von eBay geduldet.

in jedem Angebot gibt es übrigens einen Meldebutton und das hier geht auch:

eBay - Verkäufer melden, weil er gegen eBay-Grundsätze verstößt

Hallo homeoffice3!

Prinzipiell ist es nicht verboten. Wer aber Lebensmittel "gewerbsmäßig" in den Verkehr bringt, muss sich an diverse Bestimmungen halten. Unter anderem eine Kennzeichnungspflicht und auch gewisse Hygienestandards in der Produktionsstätte einhalten. Ob dies tatsächlich so ist, wage ich bei der Vielzahl der Angebote und der Präsentation dieser stark zu bezweifeln.

Viele Grüße
RadiantGlow

Nach den Regeln bei eBay ist es nicht verboten. Nach den geltenden Gesetzen auch nicht.

Oldtimer2000  05.04.2023, 14:54

...wenn der Verkäufer gewerblich angemeldet ist, ein Privatverkäufer bewegt sich da auf gaaaanz dünnem Eis.

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Kwalliteht  05.04.2023, 15:01
@Oldtimer2000

Die Gewinnerzielungsabsicht ist klar erkennbar. Sowas als Privatverkäufer zu versuchen, führt dazu, dass eBay die Einstufung als gewerblich selbst vornimmt. Widerspruch bringt da nichts.

Richtig heiß wird es, wenn das Finanzamt davon erfährt, bevor eBay die Umstellung macht. Steuerbetrug wird in Deutschland hart verfolgt.

Aber unabhängig davon: Selbstgebackene Kekse darf man in Deutschland verkaufen. Egal ob im Laden, auf der Straße oder über eBay.

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Oldtimer2000  05.04.2023, 15:08
@Kwalliteht
Aber unabhängig davon: Selbstgebackene Kekse darf man in Deutschland verkaufen. Egal ob im Laden, auf der Straße oder über eBay.

Nochmal:
Wenn man gewerblich angemeldet ist, da man Ware zum Verkauf herstellt.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer    

Und die lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen sind auch nicht ohne, die schafft man als privater Verkäufer so gut wie nicht.

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Kwalliteht  05.04.2023, 16:05
@Oldtimer2000
Nochmal:
Wenn man gewerblich angemeldet ist, da man Ware zum Verkauf herstellt.

Ich schrieb schon, dass eBay das Konto einfach auf gewerblich umstellt, wenn sie davon ausgehen, dass es gewerblich genutzt wird. Das ist eBays eigene Regelung, kein Gesetz.Transparenz schadet jedoch nicht. Man braucht sich daher auch nicht zu wundern, wenn man gewerblich über ein privates Konto verkauft und dann von einem Konkurrenten abgemahnt wird, der sein Konto selbst als gewerblich deklariert hat. Passiert aber kaum, eBay ist mit der Kontenumstellung meistens schneller. Ist mir selbst passiert, ich hatte per Sofortkauf eine größere Ladung gebrauchter Computer aus GB gekauft, habe sie ausgeschlachtet und einige davon für meinen Bedarf wieder zusammengebaut. Die übrigen Computer habe ich auch wieder zusammengebaut und per Auktion bei eBay reingestellt. Erstaunlicherweise habe ich damit mehr Geld eingenommen als ich vorher selbst bezahlt habe. Hat eine Weile gedauert, bis ich eBay überzeugen konnte, dass dahinter nichts gewerbliches war.
Steuer- und gewerberechtlich ist es im Prinzip egal, wie das eBay-Konto läuft, solange man die Einnahmen nicht verheimlicht.

Das Lebensmittelrecht hat mit dem Vertriebsweg herzlich wenig zu tun, es sei denn, es handelt sich um Lebensmittel, für die nur bestimmte Vertriebswege erlaubt sind (beispielsweise alles, was kühl gehalten werden muss).

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haikoko  06.04.2023, 00:20
@Kwalliteht
Das Lebensmittelrecht hat mit dem Vertriebsweg herzlich wenig zu tun, es sei denn, es handelt sich um Lebensmittel, für die nur bestimmte Vertriebswege erlaubt sind (beispielsweise alles, was kühl gehalten werden muss).

Aua. Beschäftige Dich mal damit:

http://www.rechtliches.de/Gesetze_37.html

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Kwalliteht  10.04.2023, 18:07
@haikoko

Ich schrieb doch "es sei denn, es handelt sich um Lebensmittel, für die nur bestimmte Vertriebswege erlaubt sind" und brachte noch ein Beispiel. Bei Keksen (um die es in diesem Thread ja geht) dürfte das wohl kaum der Fall sein.
Ich werde jetzt nicht einen Wust von Paragraphen durchsehen. Wenn Du der Meinung bist, dass es etwas gibt, was den Online-Verkauf von Keksen im Wege steht, kannst Du den Paragraphen gerne nennen.

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haikoko  10.04.2023, 18:22
@Kwalliteht
Ich werde jetzt nicht einen Wust von Paragraphen durchsehen.

Selber Schuld.

Wenn Du der Meinung bist, dass es etwas gibt, was den Online-Verkauf von Keksen im Wege steht, kannst Du den Paragraphen gerne nennen.

Warum? Ich habe mir dieses Wissen auch erarbeiten müssen.

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Kwalliteht  10.04.2023, 22:20
@haikoko

Habe schon online Lebensmittel verkauft (nicht über eBay, aber das dürfte keinen Unterschied machen).

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haikoko  11.04.2023, 09:08
@Kwalliteht

Hinweis: Es geht um die Inhaltsstoffe.

Und damit ist für mich hier Schluss. Deutsches Lebensmittelrecht = Bundesgesetz

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