Schulordnung abschreiben erlaubt?

3 Antworten

Das Abschreiben der Schulordnung verfolgt einen pädagogischen Zweck - und zwar sogar mehrfach! Was hat denn die Anweisung, die Schulordnung abzuschreiben, mit "in die Pfanne hauen" zu tun?


Kurubie 
Fragesteller
 24.11.2014, 21:29

Das es sich hierbei um reine Provokation des Lehrers aus handelt. Ich meine ein mündlich Verwahnung hätte ja gereicht, wir haben ja niemanden in Gefahr gebracht noch dazu standen wir ja unter Aufsicht!

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mineralixx  24.11.2014, 21:32
@Kurubie

Ob der Lehrer mündlich verwarnt oder eine andere pädagogische Maßnahme ergreift, ist doch seine Sache. Du kannst dich ja bei der Schulleitung über die ergriffene Maßnahme beschweren.

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Kurubie 
Fragesteller
 24.11.2014, 21:57
@mineralixx

Solange die Strafe gerechtfertig ist werde ich dies nicht tuen, nur finde ich es Maßlos übertrieben und nicht Sinnvoll jemanden einen 2 Seitigen Text abschreiben zulassen in dem das Angesprochende Thema max. 1 Zeile erwähnt wird und das ohne Grund !

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Na, er Zweck wird sein sich den Inhalt nochmals bewusst zu machen.. durchaus legitim würde ich sagen..

Was hätten wir gesagt, ich musste mal ein Referat zur Strafe schreiben mit dem Thema: "Wie ich ein Stier wurde!" und mein "Mitangeklagter" bekam das Thema "wie ich Torero wurde!"

Geholfen hat es nicht wirklich aber wird hatten beim Vortragen eine MENGE Spaß :)


Kurubie 
Fragesteller
 24.11.2014, 22:12

"[...]und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen." - Ein Zitat von der Seite: http://www.schulministerium.nrw.de Denn gemäß § 53 Abs. 1 SchulG kommen Ordnungsmaßnahmen erst in Betracht, wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen.

Die Inhalte werden mir aber nuneinmal nicht bewusst gemacht sondern nur wiederhollt!

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Quasimo  25.11.2014, 01:47
@Kurubie

Ich will nun offen schreiben, wenn es auch einigen nicht gefallen wird!

Zu meiner Schulzeit waren die Zeiten andere, nach Hause gekommen und über den Lehrer geklagt konnte es schon sein einen Satz heiße Ohren zu bekommen. Sicher der falsche Weg und sicher nicht wünschenswert.

Was aber ist heute?

Heute kommt es mir so vor, dass Schülerinnen und Schüler nach Hause kommen und über die Lehrer und deren Methoden klagen.. man greift zum Telefonbuch. Nicht aber um es dem Kind nachzuwerfen.. was ein NO GO wäre, man schlägt eiligst nach um einen geeigneten Anwalt zu finden um es den Lehrer zu zeigen!

Ohne Frage hast Du die Sonderaufgabe nicht bekommen weil Du Dich besonders positiv hervorgehoben hast. Dann in Verordnungen zu suchen um einer nahezu lächerlichen Maßregelung zu entgehen halte ich zumindest für bedenklich. Das Leben läuft halt nicht nach dem Moto ich mach was ich will und wenn mir wer dagegen schießt dann finde ich schon ein Gesetz oder sonst was damit ich durchkomme.

Hast Du das auch schon mal aus diesem Sichtwinkel betrachtet? Nein, weil Du den nicht zulassen willst?

Mich wundert langsam nichts mehr, ganz ehrlich!

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Egal was du hier für Antworten bekommst, sie bringen eh nichts, weil du am ende doch die strafe ausführen musst, egal welche erklärungen oder "juristischen einwände" du hast.