Schuhe zurück schicken Anzeige?

3 Antworten

Die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind klar und unmissverständlich!§ 433 BGBVertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Du schreibst:

ich hatte vor paar Wochen schuhe über ebay gekauft mit ein Mangel an der Qualität.

Nach eigener Aussage waren die Schuhe zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln.

Guten Tag, ich habe den NIKE Nocta Glide gekauft und bei mir nach um die knapp 10mal tragen geht das Chrom ab ist es normal oder habe ein ein Fake gekauft Ebay?

Hast du die Schuhe von einem Händler oder einem Privat-Verkäufer gekauft?

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf (§ 14 BGB) - Also bei Online-Geschäften zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.

Du schreibst:

Ich habe mein Geld zurückgefordert und habs nicht gekriegt

Du hast auch keinen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

Nacherfüllungsrecht des Verkäufers nach § 437 BGB

Bei der Nacherfüllung handelt es sich um das primäre Gewährleistungsrecht des Kauf- und des Werkvertragsrechts:

Bevor der Käufer oder der Besteller auf andere Rechte, etwa RücktrittMinderung oder Schadensersatz zurückgreifen darf, muss er seinem Vertragspartner grundsätzlich die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen. Dies beruht auf der Erwägung, dass Verträge grundsätzlich zu erfüllen sind und nur in Ausnahmefällen auf andere Weise abgewickelt werden sollen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung

Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmangelhaftung ausschließen.

Das betrifft jedoch nur Sachmängel, die nach der Übereignung der Kaufsache auftreten.

Grundsätzlich muss die Sache jedoch die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.

Das heißt:

Wenn der Verkäufer dir "NIKE Nocta Glide" verkauft hat, muss es sich auch um diese Schuhe handeln.

Handelt es sich tatsächlich um ein Plagiat, haftet auch der private Verkäufer. Ob er die unechten Schuhe fahrlässig oder mit Vorsatz verkauft hat, spielt für den Schadenersatzanspruch dabei keine Rolle.

Soweit die allgemeine Rechtslage. Was in deiner Sache tatsächlich Anwendung findet, lässt sich anhand deiner Beschreibung leider nicht bestimmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kaufst bei Ebay ohne Garantie oder Gewährleistung wenn von Privatperson gekauft und in Anzeige so drin steht.

Deshalb hast Du normalerweise keine Chance auf Rücknahme, wenn nicht ein gravierender Mangel vorliegt, wie z. B. andere Schuhgröße als angegeben.

Mit Anwalt zu drohen halte ich für kindisch.