Rundfunkbeitrag bezahlen, ohne Einkommen?

1 Antwort

Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich einmal pro Wohnung zu zahlen. Da die Befreiung deines Freundes nur für ihn gilt, müsstest du dann für eure Wohnung zahlen.

Es gibt aber evtl. einen Weg, dass du auch eine Befreiung erhältst: Stelle beim Jobcenter oder beim Sozialamt einen Antrag auf Bürgergeld. Bekommst du es, hast du selbst auch einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

Bekommst du das Bürgergeld nicht, solltest du auf einem ablehnenden Bescheid bestehen. In dem steht dann, dass du als Ex-Schülerin und künftige Studentin keinen Anspruch auf die Leistung hast. Mit dem und der Kopie deiner Kontoauszüge stellst du dann einen Antrag auf Befreiung wegen eines besonderen Härtefalls. Der Härtefall besteht darin, dass du einerseits kein Einkommen hast, andererseits aber auch keine staatliche Sozialleistung erhältst.

Es kann allerdings sein, dass der Beitragsservice auch den Härtefall ablehnen wird, da du ja gegenüber deinen Eltern einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hast, der sich aus der sog. Düsseldorfer Tabelle ergibt. Der Anspruch liegt für eine 18-Jährige je nach Einkommen der Eltern zwischen 628 und 1256 Euro. Daraus könntest du dann den Rundfunkbeitrag zahlen. Diesen Unterhaltsanspruch müsstest du notfalls gerichtlich geltend machen.

Wird die Befreiung abgelehnt, könntest du nach Widerspruch dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen, wo du nach meiner Meinung ganz gute Chancen hast. das Verfahren kostet nichts.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

GwenniBuffel 
Fragesteller
 27.08.2023, 13:16

Danke für die ausführliche Antwort. Eibe Frage habe ich trotzdem. Warum muss ich diesen Aufwand überhaupt machen? Es ist ja so, dass wenn ich zu wenig Einkommen habe ich nicht zahlen muss. Da ja ein Gleichbehandlungsgesetzt (oder so) gilt. Demnach muss ich nicht erst Sozialleistungen beziehen, um befreit zu werden, wenn ich schon weniger Einkommen habe, als jene die Sozialleistungen beziehen. Außerdem herrscht diese Einkommensgrenze, unter welcher ich mit 0€ definitiv liege.

Warum also sollte ich nicht befreit werden?

(Würde mich mal interessieren)

Nur nebenbei: Im Juni habe ich bereits versucht einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen, da es wirklich nicht einfach ist, vom Bafög meines Freundes und meinem Kindergeld zu leben. Allerdings wurde mir dort gesagt, dass ich höchstens einen Antrag auf Wohngeld stellen kann. 🤷‍♀️

Und wenn man "nur" Wohngeld bezieht, hat man laut Rundfunk kein Recht auf Befreiung. Damit wäre ich also genauso weit wie jetzt. Abgesehen davon, dass mir 3 Leute im Amt gesagt haben, dass ich kein Wohngeld bekomme.

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gorbi210  28.08.2023, 18:42
@GwenniBuffel

Den Aufwand solltest du treiben, weil der Beitragsservice, solange du nicht befreit bist, der Meinung sein wird, dass du zahlen musst. Er hat ja keinerlei Kenntnis über deine finanziellen Verhältnisse und bisher keine Beweise für das fehlende Einkommen. Dann ergeht gegen dich ein Festsetzungsbescheid mit zusätzlich 8 Euro Säumniszuschlag. Würde der nach 1 Monat rechtskräftig, könnten sie den Betrag auch noch in 30 Jahren von dir einziehen, weil es sich dabei rechtlich um einen vollstreckbaren titel handelt.

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