Der "Rundfunkbeitrag" wurde von Vielen als gute Lösung nach der gerätebezogenen "Rundfunkgebühr" angesehen, die noch viel unbeliebter war, weil es da z. B. sog. Beauftragte gab, die Hausbesuche zur Kontrolle machten.

Der Begriff "Rundfunkbeitrag" ist jedenfalls rechtlich korrekt und so vom BVerfG und dem EuGH bestätigt worden. Dagegen würde eine versuchte Verschleierungstaktik die Leute nur noch wütender machen, auch wenn der von dir erdachte Begriff "Demokratiebeitrag" es nicht so schlecht trifft. Allerdings wird das Gros der Bevölkerung den Zusammenhang mit der Finanzierung des ör Rundfunks erst recht nicht begreifen.

Daher sollte man den Begriff "Rundfunkbeitrag" nicht ändern.

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Bürgergeldempfänger können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Schon da zahlt niemand für dich, außer letztlich die Gemeinschaft der Beitragszahler.

Die Kosten für Telefon und Internet werden durch den Regelsatz des Bürgergelds abgedeckt, so dass du dafür weder zusätzlich Geld bekommst noch davon befreit wirst.

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Normalerweise bekommt die GEZ, die seit 2013 "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißt, von den Meldeämtern die Namen und Anschriften der Leute, die sich dort umgemeldet haben. Manchmal klappt das nicht oder man wird beim Beitragsservice versehentlich aussortiert. Dann bekommt man keinen Brief mit der Aufforderung, sich anzumelden.

Rein rechtlich bist du nicht verpflichtet, dich beim Beitragsservice anzumelden, wenn in deiner WG schon einmal gezahlt wird. Nur wenn das nicht der Fall ist, ist grundsätzlich jeder Mitbewohner verpflichtet, die Wohnung beim Beitragsservice anzumelden, wobei aber nur einmal gezahlt werden muss.

Wird bereits der Rundfunkbeitrag von einem der Mitbewohner für eure Wohnung gezahlt, so hat der Zahler allerdings einen gesetzlichen Anspruch gegen dich, dass du dich an der Zahlung beteiligst. Das gilt nur dann nicht, wenn du z. B. wegen BAföG-Bezugs von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit bist.

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Es schadet nicht, wenn du das überweist. Wenn dann doch noch das Lastschriftverfahren zum Tragen kommt, wird dir die Zahlung auf jeden Fall angerechnet.

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In einer Gesellschaft mit Medienvielfalt, wie wir sie glücklicherweise in Deutschland haben, sollten verschiedene Sendungen zu einem Thema als Glücksfall begriffen werden. Nur so werden unterschiedliche politische Einstellungen und Sichtweisen deutlich.

In Autokratien würde selbstverständlich eine Sendung reichen.

Sollte es sich um gleiche Sendungen auf verschiedenen Ausspielwegen handeln, dient dies den dort befindlichen unterschiedlichen Nutzergruppen.

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Du irrst, die Tagesschau hat mit Staatsmedien nichts zu tun! In Deutschland gibt es aus gutem Grund keinen Staatsrundfunk (z. B. wegen Reichsrundfunk bei den Nazis). Es handelt sich beim ör Rundfunk vielmehr letztlich um Bürgerfunk, weil ihn die Bürger selbst bezahlen und weil ihre Vertreter im Rundfunk- oder Fernsehrat sitzen.

Es ist ein wesentlicher Unterschied - und der kommt in der Berichterstattung der Tagesschau zum Ausdruck - ob Menschenrechte und Demokratie angegriffen werden oder ob in einem Schlachthaus - in dem immer Tiere getötet werden, was die Gesellschaft weitgehend akzeptiert hat - Tiere in nicht mehr akzeptabler Weise getötet werden.

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Sie meldet sich mit der von ihr gemeldeten Wohnung ab. Dazu benutzt sie das Formular "Wohnung abmelden" https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html). Voraussetzung ist, dass ihr für die gleiche Wohnung angemeldet seid bzw. dass sie erklärt, zu dir gezogen zu sein.

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Die Sender müssen sparen, weil die Politik sich weigert den Rundfunkbeitrag zu erhöhen. Wo gespart wird ist aber eine redaktionelle Entscheidung der Sender. Sie müssen aber sicherlich auch noch an anderen Stellen sparen.

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Der Beitragsservice weiß nicht, dass du in die Wohnung deiner Eltern gezogen bist, er meint du wohnst von Anfang an in einer eigenen Wohnung.

Wenn also deine Eltern für die Wohnung gezahlt haben bis zu ihrem Auszug, solltest du dem Beitragsservice mitteilen, dass deine Eltern gezahlt haben. Dazu musst du den Namen des Zahlers und dessen Beitragsnummer angeben. Dann wirst du für die entsprechende Zeit freigestellt, da ja nur einmal pro Wohnung gezahlt werden muss.

Wenn deine Eltern nicht gezahlt haben, haftest du jedenfalls nicht für ihre Rundfunkbeiträge für die Zeit, in der du noch nicht in der Wohnung gewohnt hast

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Im Moment arbeiten sämtliche Landesregierungen - vor allem die in den Ostländern - gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Dafür sollen die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingeschränkt, die dortigen Gehälter gedeckelt und die Aufsicht verschärft werden. Gleichzeitig sind sie aber für den Erhalt des unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn du also nur gegen die Erhöhung bist, kannst du alle Parteien in den jeweiligen Landesregierungen wählen.

Dagegen will die AfD letztlich einen von ihr kontrollierten regionalen Staatsrundfunk, der verfassungsrechtlich unzulässig ist.

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Der Beitragsservice kann nicht wissen, dass du bei deinem Freund eingezogen bist, der schon zahlt (Datenschutz). Du legst bitte gegen die Zahlungsaufforderung Widerspruch ein und begründest ihn so:

"Ich bin bei meinem Freund (Name einsetzen) in dessen Wohnung in (Adresse einsetzen). Er bezahlt bereits den Rundfunkbeitrag unter der Beitragsnummer (seine 9-stellige Beitragsnummer angeben). Bitte stornieren Sie daher Ihre Forderung."

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Könnte nichts bringen

1. Es wird nicht passieren. Immer noch haben die ör Sender die meisten Zuschauer.

2. Die Nichtzahler werden durch Gerichtsvollzieher mit zusätzlichen Kosten abkassiert.

3. Da die ör Programme eine notwendige Grundversorgung darstellen, sind sie die Voraussetzung für die Existenz der privaten Programme.

4. Eine alternative Finanzierung der ör Sender unzulässig ist - so das BVerfG - wird es in jedem Fall bei der Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag bleiben.

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Es gibt nur die Möglichkeit der Härtefallbefreiung nach § 4 Abs. 6 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dazu kannst du einen ansonsten formlosen schriftlichen Antrag beim Beitragsservice stellen. Du musst deine Situation genau schildern und möglichst Belege über die Ablehnung von Arbeitslosengeld und Bürgergeld beifügen. Dann könnte es vielleicht klappen.

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Der Beitragsservice ist grundsätzlich mit Ratenzahlung einverstanden, wenn du sie beantragst. Allerdings hättest du das sinnvollerweise schon deutlich vor der Vollstreckung machen sollen. Jetzt zahlst du ja zusätzlich noch die Vollstreckungskosten.

Du kannst ja einfach den Versuch machen und jetzt schriftlich Ratenzahlung und Aufhebung der Kontopfändung beantragen. Allerdings solltest du dabei zumindest eine erste Rate von 100 Euro anbieten und dann auch bezahlen. Die späteren Raten können niedriger sein, aber 50 Euro sollten es bei der geschuldeten Summe schon sein. Du musst bedenken, dass du zusätzlich zu diesen Raten noch alle 3 Monate die laufenden Rundfunkbeiträge von 55,08 Euro bezahlen musst. Sonst nützt die ganze Ratenzahlung ja nichts, wenn du dann gleich wieder bei den laufenden Beiträgen in Rückstand gerätst und zusätzlich pro Vierteljahr ein Säumniszuschlag von 8 Euro anfällt.

Sonst müsstest du dir den geschuldeten Betrag bei Eltern oder Freunden leihen und mit denen Ratenzahlung vereinbaren. Ist die Schuld bezahlt, wird die Pfändung natürlich aufgehoben.

Wenn du Bürgergeld beantragen kannst, solltest du das tun, denn dann kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

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Kontopfändung GEZ (Streit)?

Hallo ihr lieben,

ich habe leider seit gewisser Zeit eine Auseinandersetzung mit dem öffentlich rechtlichen. Ich habe mich damals beim Einzug in meine erste Wohnung natürlich darum gekümmert mich direkt dort zu melden. Online angemeldet und fertig war das Ding. Dann kam allerdings direkt ein Brief das ja circa über 200€ offen wären, wo ich erstmal verwundert war, ich war zu dem Zeitpunkt das erste mal alleine in einer Wohnung gemeldet, davor nur bei meinen Eltern.

Schnell fiel auf das ich mich beim anmelden leider vertippt habe und das falsche Jahr als Einzugstermin angegeben habe. Sie meinten telefonisch zu mir durch eine schriftliche formlose Erklärung an Sie würde das schnell geklärt werden und ich solle sicherheitshalber nochmal meine Meldebescheinigung als Kopie mitgeben. Gesagt getan.

Nachdem darauf keine Antwort mehr kam rief ich erneut an. Und bat um Klärung. Allerdings geriet ich immer nur an Personen die mir offensichtliche nicht helfen wollten und nur darauf verwiesen das der Beitrag so sicherlich bald abgebucht werden würde (Lastschrift) und ich einfach erneut einen Brief mit der Schilderung etc senden soll. Gesagt getan!!

Nun Ende von der Geschichte? Der unrechtmäßige Betrag wurde abgebucht. Ich habe ihn per Bank Rückbuchen lassen da ich es nicht für rechtmäßig hielt Geld zu zahlen das ich bewiesener Maßen nicht bezahlen muss!!

was hab ich jetzt davon? Mahnungen, und so weiter. Telefonisch scheint mir da nie jemand auch nur ansatzweise zuzuhören oder überhaupt dazu befähigt zu sein mir da helfen zu können / dürfen. Meine Briefe blieben bis heute unbeantwortet, darauf folgten nur Mahnungen das ich den Betrag bezahlen müsste.

ich bin ratlos und verstehe nichts mehr; wieso kann den niemand telefonisch eintragen das es ein einfacher Tippfehler war? Alleine meine aktuelle Meldebescheinigung beweist doch das ich dort erst vor kurzer Zeit eingezogen bin… und vorher bei meinen Eltern gemeldet war.

was sind die Konsequenzen? Irgendwann kommt es doch zu einer Vollstreckung?? Kontopfändung / Lohn??

wie kann ich mich gegen so was währen?
währen da direkt meine gesamten Einnahmen bei der bank gesperrt gesperrt oder nur der fälschlich geforderte Betrag?

ich kenne mich damit nicht aus und bin zum ersten Mal in solch einer Situation und fühle mich von telefonischen Service etwas im Stich gelassen da niemand das Problem zu erkennen scheint.

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Mit dem Beitragsservice zu telefonieren ist bei solchen Sachverhalten nicht sinnvoll. Da sitzen frustrierte Mitarbeiter in einem beauftragten Callcenter, das nicht zum Beitragsservice selbst gehört.

Du musst einen Brief schreiben. Lege gegen alle Festsetzungsbescheide förmlich Widerspruch ein und erkläre den Sachverhalt nochmals unter Beifügung der Meldebescheinigung. Nenne unbedingt deine Beitragsnummer.

Alternativ kannst du auch direkt an den Geschäftsführer des Beitragsservice eine Beschwerde schreiben: Geschäftsführer Herrn Michael Krüßel, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln. So wird dein Anliegen nicht im Massenverfahren bearbeitet.

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Schreibe an die Geschäftsführung des Beitragsservice oder an den Intendanten deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt.

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Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu 3 Jahren möglich. Dann bekommt man auch gezahlte Rundfunkbeiträge erstattet. Aber du brauchst dafür eine Bescheinigung des Jobcenters, dass du in der Zeit entweder Bürgergeld bezogen hast oder mit deinem Einkommen um nicht mehr als 18,35 Euro über dem Bedarf lagst.

Ohne eine solche Bescheinigung geht leider nichts.

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Ja; über 20 & monatlich

Da die ör Programme objektiv, ausgewogen und neutral berichten, gesellschaftlich kontrolliert werden und nicht gewinnorientiert arbeiten, sind sie ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren unserer Demokratie und ein notwendiger Gegenpol zu den Fakenews und Hassparolen in den sozialen Medien. All das braucht Deutschland dringend.

Deshalb auch über 20 Euro!

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Bekanntlich werden die Wahllokale am jeweiligen Wahlsonntag um 18 Uhr geschlossen. Da ist für Leute, die nicht zum Team des Wahlvorstands gehören, normalerweise kein Zutritt.

Wenn überhaupt, wirst du dir vorher eine Erlaubnis holen müssen. Wende dich mit deiner Bitte doch vorher an den Landeswahlleiter.

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