Rote Ampel knapp überfahren?
Hallo zusammen, habe in der SCHWEIZ eine rote ampel überfahren, genau gesagt war es seit 0.84 sekunden rot. Ich habe eine 250.- busse erhalten. Kann ich diese anfechten ? Liebe grüsse
4 Antworten
Hallöle!
Wer bei gelb ohne Vollbremsung anhalten könnte und trotzdem mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfährt, handelt bereits gemäß Strassenverkehrsgesetz regelwidrig! (Schneller werden ist sogar noch schlimmer, da der Verstoß somit ja vorsätzlich geschieht!) Man muss nämlich gemäß Gesetz spätestens bei rot halten und nicht erst dann! Deswegen bekommen manche Autofahrer sogar schon ein "Ticket", wenn sie weiterfahren, obwohl die Ampel noch gelb zeigt!
Also, sei einfach froh, dass Dein verkehrwidriges Verhalten glücklicherweise nicht schlimmer bestraft wurde und zahle! (Bei einem Einspruch kann nämlich eine Strafe nicht nur gemindert, sondern auch erhöht werden! Nur mal so zur Vorwarnung...)
Gemütlichen Abend noch,
wölfin
Bei normalen Fahrgeschwindigkeiten innerorts legt ein Fahrzeug in 0,84s deutlich mehr als eine Wagenlänge zurück - die Ausrede, du wärst bereits zur Hälfte bei Gelb in die Kreuzung eingefahren würde also nur bei stockendem Verkehr greifen (weswegen Ampelblitzer idR immer 2 Fotos machen)
Dann stellt sich aber die Frage warum du überhaupt in die Kreuzung eingefahren bist, wenn absehbar war, dass du sie nicht in einem Zug überqueren konntest?
Kurz: So oder so, du kannst Einspruch erheben, aber die Erfolgsaussichten sind minimal.
Du bist bei Rot drüber gefahren und fertig. Wenn du aber bei Gelb schon halb drüber warst, kannst du dich beschweren.
wie gesagt 0.84 sekunden. da war die andere hälfte des wagens noch hinter der linie..
Wurde die Ampel schwer verletzt?