Produkte für Schul Snack-Business?

M111evo  05.10.2023, 23:27

Ist das ein Schulprojekt oder willst Du die Snacks auf eigene Rechnung verkaufen?

4 Antworten

selbst

Aha.

Na, dann fangen wir mal an:

  • Als Erstes brauchst Du natürlich die Genehmigung der Schule, dass Du die Snacks auf eigene Rechnung auf deren Gelände verkaufen darfst, aber die hast Du Dir ja sicher schon eingeholt.
  • Über die gesundheitlichen Bestimmungen des Lebensmittelverkaufs hast Du Dich natürlich ebenfalls informiert und verfügst über die erforderlichen behördlichen Nachweise und Genehmigungen, oder?
  • Und dann ist das natürlich gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar           

Dann mal viel Erfolg!


XXsadXX  06.10.2023, 12:24

Warum sollte er das als Gewerbe anmelden? Mehr als Verlust und Aufwand bringt so eine Anmeldung nicht.

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XXsadXX  06.10.2023, 12:27
@M111evo

1. Komme ich nicht aus Deutschland. 2. Bringt es auch nicht immer etwas alles zu tun was im Gesetz steht. Denkst du ernsthaft ein Kind kann wegen sowas große Probleme bekommen ?

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M111evo  06.10.2023, 12:32
@XXsadXX
1. Komme ich nicht aus Deutschland.

Völlig irrelevant, aber dann äußere Dich doch bitte nicht zu Themen, von denen Du erkennbar keinerlei Ahnung hast.

2. Bringt es auch nicht immer etwas alles zu tun was im Gesetz steht.

Seltsame Einstellung...

Denkst du ernsthaft ein Kind kann wegen sowas große Probleme bekommen ?

Das denke ich nicht nur, das weiß ich:

Ab 7 Jahren ist man deliktsfähig, ab 14 Jahren ist man strafmündig.

Und Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Gewerberecht sind kein Pappenstiel.

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XXsadXX  06.10.2023, 13:02
@M111evo

Du übertreibst mmalganz schön. Und du denkst ernsthaft ein 14 jähriger wird gleich bestraft wie ein Erwachsener? denkst du ernsthaft jemand verklagt ein Kind/Jugendliche nur weil es in der Schule etwas verkauft?

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Wenn ihr ne Mensa habt nimm produkte die gefühlt jeder schonmal gekauft hat und verkaufe diese für billiger. Fast immer bekommst du die im Discounter billiger.

Denkst du, dass wäre so eine gute Idee? Es könnte Ärger geben und Snacks kann sich doch jeder selbst für die Schule kaufen.


Kaiistauchdabei 
Fragesteller
 06.10.2023, 07:29

Das hat bereits jemand vor mir gemacht der hat aber abgeschlossen bei dem gabs auch 2 Jahre kein Ärger

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Die müssen verpackt sein, teilweise gekühlt und damit fangen die Probleme schon an.

Du bist ja sicher kein erfahrener Caterer, sonst wüsstest du Bescheid.

Ungekühlte Snacks sind die üblichen Verdächtigen, die maximal ungesund sind. Die kennst du von der Tanke.