Nach Abschlussprüfungen noch in den Betrieb?
Hallo zusammen, ich hatte letzte Woche meine schriftlichen Abschlussprüfungen und jetzt in ca 6 Wochen noch meine mündliche Prüfung. Dann habe ich meine Ausbildung beendet. Wollte fragen ob ich jetzt überhaupt noch in den Betrieb muss? Ich werde nicht übernommen, habe auch bereits schon einen neuen Arbeitgeber.
Könnte ich theoretisch jetzt daheim bleiben bis zu den mündlichen Prüfungen und danach im neuen Betrieb anfangen? Oder bekomme ich da Probleme?
2 Antworten
Grundsätzlich endet das Ausbildungsverhältnis nach Paragraph 21 Abs. 1 BBiG mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (Paragraph 21 Abs 2 BBiG).
Du hast also deinen Vertrag noch zu erfüllen und beim Ausbildungsbetrieb bis zur Beendigung des Vertrages zu erscheinen.
Im Übrigen können nach Paragraph 23 BBiG Schadensersatzansprüche bestehen, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird.
Wenn du noch keinen Abschlusszeugnis vom Kammer erhalten hast, bleibst du solange als Azubi eingestellt bis zu Ende der Vertragszeit