Muss ich bei Vermietung verleih eines partykühlschrankes Gewerbe anmelden?

6 Antworten

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Ja du musst.

Machst du es einmal, dann nicht. Beabsichtigst du es öfters zu machen = ja, von Anfang an.

Ja, du handelst mit Gewinnabsicht und nachhaltig auf dem Markt.


Razer21 
Fragesteller
 09.08.2021, 08:37

Also keine Vermietung, lieber im Keller lassen verstehe

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Natürlich.

Mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.


Razer21 
Fragesteller
 09.08.2021, 08:38

Dann lasse ich das sein

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Ja, musst du machen. Ist ein Gewerbe.