Muss der Rechtsanwalt meine angeforderte Führerscheinakte wieder an die Führerscheinstelle zurück schicken?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Praktische Prüfung 100%
Führerscheinakte 0%
Rechtsanwalt 0%
Verkehrsrecht 0%
Führerscheinstelle 0%
TÜV 0%
Fahrschule 0%

2 Antworten

Bevor man einen Rechtsanwalt beauftragt, klärt man mit der Rechtsschutzversicherung ab, ob das auch von denen bezahlt wird und nicht umgekehrt. Dem Rechtsanwalt ist es ziemlich egal, wer bezahlt. In der Regel ist es der, der ihn beauftragt. Schon allein da ist Deine Denkweise verkehrt. Und wenn Du ihm den Auftrag wieder entzogen hast, musst Du Dich nicht wundern, wenn er genervt reagiert.

Wenn Du das Schreiben vom Landratsamt bekommen hast, bist Du doch inzwischen informiert. Warum machst Du denn jetzt noch solch einen Aufstand. Die Fehler wurden eindeutig nur von Dir gemacht. Da kannst Du niemand anderes dafür verantwortlich machen.

Sieh zu, dass Du mit Deiner Fahrschule klarkommst und rechtzeitig zur Theorie-Prüfung angemeldet wirst, damit das noch in Deine Termine passt.

Und sei versichert, nur weil der TÜV einen Vermerk in Deine Akte gemacht hat, musst Du noch lange nicht Akteneinsicht anfordern. Der Prüfer wird Dir schon gesagt haben, welchen Akteneintrag er gemacht hat. Ansonsten solltest Du mit Deiner Fahrschule sprechen und nicht solch einen sinnfreien Wind machen.

Deine Abstimmungsliste ergibt auch keinen Sinn, weil keine Verbindung zu Deiner Frage hergestellt werden kann.

Ceyhun 
Fragesteller
 12.05.2024, 15:51

Hallo Lachlan,

danke zuerst für deine Antwort, meine Theorieprüfung habe ich schon hinter mir, wie oben beschrieben bis 26.06 gültig.

Mit meiner Fahrschule komme ich schon klar und habe keine Probleme.

Jetzt steht alles erstmal still, nur weil ich bei der zweiten praktischen Fahrprüfung ausversehen beim Rechtsabbiegen etwas dicht am Auto gefahren und mit mein rechten Finger den Scheibenwischerhebel betätigt hatte.

Deshalb hat Prüfer auch einen Vermerk ins Akte gemacht, nachdem wir wieder zurück zum TÜV gefahren sind.

Was der Prüfer für ein Akteneintrag gemacht hat, hat er auch nichts erwähnt, auch nicht, wie es jetzt weitergeht, er ist einfach verschwunden und der Fahrlehrer hat mir auch keine Infos gegeben, ich finde das irgendwie unverschämt von dem Prüfer, wie der hier reagiert hat?

Ansonsten sollten alle, die etwas eingeschränkt sind aber damit auskommen in Deutschland kein Führerschein machen dürfen, kein Bürger sollte hier benachteiligt werden, es gibt auch Leute mit Rollstuhl oder mit anderen Einschränkungen die Führerschein machen dürfen und Autofahren.

Der Prüfer war erstens sehr arrogant und unfreundlich, auch wenn ich meinen Fehler bewusst war, hat er sich überhaupt nicht am Schluß über meine Fahrfehler geäußert, was ich besser machen könnte?

Das war schon ein grobes Fehler von mir, aber warum gibt es auch Prüflinge die auch am Anfang etwas aufgeregt und nervös sind, bei denen passieren auch ganz andere grobe Fehler wie falsch geblinkt (links oder rechts) beim Abbiegen, falsche Licht eingeschaltet beim Fahren oder Bordsteinkante angefahren etc.

Ach ja, meine neurologische Ärztin hat mir auch einen ärztlichen Bericht ausgestellt, das ich seit 3 Jahren anfallsfrei und medikamentös gut eingestellt bin. Und mit leichte Hemiparese am rechten Hand geeignet wäre eine Automatik Fahrzeug zu bedienen.

Damit bin ich auch gut ausgekommen, statt immer hoch runter schalten, habe ich mich bei Automatik aufs Straßenverkehr besser konzentrieren können.

Jetzt möchte Fahrerlaubnisbehörde von mir eine ärztliche Stellungnahme von der Neurologin haben, bevor ich wieder loslegen kann, aber die Neurologin verweigert sich jetzt, eine auszustellen oder hat Ausreden mir keine Gutachten zu machen.

Wie sollte ich jetzt reagieren, wer kann mir hier weiterhelfen, wenn ich bis zu 26.06 keine ärztliche Stellungnahme bekomme? Kann ich einen anderen Arzt aufsuchen?

Ist etwas zu viel geworden, aber danke nochmals, für deine Antwort und weitere Antworten.

Mfg

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Lachlan  13.05.2024, 08:09
@Ceyhun

Leider hast Du in Deiner Frage nicht erwähnt, dass Du gesundheitliche Einschränkungen hast. Das ändert die Sachlage doch etwas.

Wenn Deine Neurologin sich jetzt weigert, hat sie entweder Angst, dass sie dann später in Regress genommen wird, wenn Du mal einen Unfall bauen solltest oder Deine Probleme sind doch größer, als Du hier angibst.

Was sagt denn Deine Fahrschule? Haben die eine Empfehlung/einen Rat für Dich? Oder frage doch mal Deine Krankenkasse, welche/n Neurologe/n sie Dir empfehlen würden, der Dir das entsprechende Attest ausstellen kann.

In der Regel ist jeder Prüfling erstmal aufgeregt und macht auch schon mal Flüchtigkeitsfehler. Wenn man aber fahrerisch beweisst, das man mit den Anforderungen des Fahrens umgehen kann, dann sollte es auch mit der Prüfung klappen. Ich habe bei der Prüfung eine kleine Straße übersehen, in die ich abbiegen sollte und trotzdem die Prüfung bestanden, incl. einem Lob für meine souveräne Fahrweise.

Fahrlehrer sind auch nur Menschen und die haben eben gute und schlechte Tage, wie die Prüflinge auch. Daher solltest Du Dich nicht mehr mit dem Verhalten dieses Prüfers beschäftigen. Den wirst Du wahrscheinlich auch nicht mehr als Prüfer bekommen.

Zu klären ist für Dich jetzt nur, wie Du das Attest bekommst. Darum frage Deinen Fahrlehrer, ob er einen Tipp für Dich hat. Mir fällt da noch der Medizinische Dienst ein, die auch solche Bescheinigungen ausstellen können müssten. Ich bin mir da allerdings nicht sicher, aber nachfragen schadet schließlich nicht.

Ich wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem Attest und Deiner nächsten praktischen Fahrprüfung.

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Ceyhun 
Fragesteller
 14.05.2024, 21:20
@Lachlan

Hallo Lachlan,

danke zuerst einmal für deine ausführliche Rückmeldung. Heute morgen hatte ich bei Neurologe Termin zur EEG-Kontrolle, Blutentnahme sowie Besprechung. Dabei habe ich meine Neurologin nochmal darauf hingewiesen, dass die Fahrerlaubnisbehörde einen ärztlichen Gutachten, sowie den Termin für ärztliche Gutachten wissen möchte, das ich vielleicht noch bis 26.06 durch kriege, die Dame bei der Fahrerlaubnisbehörde war auch sehr nett und konnte man mit Ihr reden, Sie hat gesagt, wenn es etwas später sein sollte, kann man eine Ausnahme machen, das man es etwas hinaus zögert, weil Sie auch etwas bei der Behörde zu sagen hat. Heute hat die Neurologin gemeint, das Sie mich nicht als Patient begutachten wolle, weil Sie für mich nur Behandlungsarzt ist und das jemand anderes von außen die Begutachtung übernehmen muss. Ich kann Ihr nicht vertrauen, ob Sie Ihr ehrlich ist oder nur mich ausredet und mich weghaben möchte. Sie hält sich auch deswegen zurück, weil ich zweimal versäumt habe, immer in drei Monaten von ihr mich untersuchen zu lassen und Sie für FS-Stelle berichtet, wegen Fahrtauglichkeit oder nicht. Die sind in der Praxis auch mit verkehrsmedizinische Qualifikation tätig. Heute hat er mir nochmal einen aktuellen Arztbrief angefertigt, das ich eventuell mit dem Bericht was anfangen kann. Werde es bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen und nächste Woche in der gleichen Praxis eine männliche Neurologen mit verkehrsmedizinische Qualifikation telefonieren, ob er Zeit hätte, wegen Begutachtung. Vielleicht von außen wie Dekra, Ärztekammer etc. anfragen. Nochmals vielen Dank für weitere Tipps.

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Lachlan  15.05.2024, 07:55
@Ceyhun

Das klingt doch schon weitaus positiver und vielversprechend. Das Argument Deiner Ärztin kann ich insofern nachvollziehen, dass die als behandelnde Ärztin nicht neutral ist. Und ein Gutachten dieser Reichweite sollte von einem neutralen Gutachter verfasst sein. Aber vielleicht langt jetzt schon dieser neue Arztbrief. Drücke Dir die Daumen. Alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

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Der Anwalt bekommt auch in Deiner leider ungünstigen Konstellation aus Vertrauen und Vorbereitung ja nicht Deine tatsächliche "Akte" zugesandt, sondern nur kopiert, bzw. mittlerweile digital nur Auszüge davon zu seiner Einsicht innerhalb der Mandatschaft.

Grundlegende Eintragungen im FEAR oder BZR unterliegen auch ohne Anwalt eigenen Tilgungs- / und Weiterverwertungsuntersagungen im Abruf, wenn Du seither komplett unbescholten bliebst.

Ein junger und noch unerfahrener Anwalt wird Deine Prozess- / und Kanzleidaten aber nie unbedarft ohne Deine ausdrückliche Zustimmung im Mandat weiter geben, auch wenn Du in einer lfd. Verhandlung mal den Anwalt wechseln wolltest.

Ceyhun 
Fragesteller
 12.05.2024, 16:16

Hallo Gnurfy,

danke für deine Antwort, habe mit der Fahrerlaubnisbehörde gesprochen, das die keine Kopien oder digital Auszüge geschickt haben, wie ich verstanden habe ist die Akte bei der Anwalt. Aber das ist jetzt auch schon etwas wie 4 Wochen her. Habe der Anwalt auch telefonisch kontaktiert und höflich gebeten, das er meine FS Akte wieder zurück schicken soll. Er hat sich einfach blöd ausgedrückt wie, "Sie können mir nichts sagen, was ich tun soll und halten Sie Abstand in Zukunft von mir und von meinen Damen." Man sollte mit Mandanten freundlich umgehen. Habe danach von dem Anwalt das erste schlechte Benehmen gespürt und habe mein Antrag widersprochen. Danke für weitere Antworten.

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