Motorschaden-Gewährleistung Auto wurde vor 1 Monat gekauft. Nun hat er einen Motorschaden. Im Vertrag steht das er ein unruhigen Motor hat.Gewährleistung?

7 Antworten

Die gesetzliche Gewährleistung besagt, dass der Verkäufer gewährleistet, dass das Fahrzeug wie beschrieben verkauft wird. Er hat in den Kaufvertrag geschrieben, dass der Motor unrund läuft. Ich gehe davon aus, dass dies auch so war und du das auch akzeptiert hast. Ansonsten würde das ja niemand akzeptieren wenn es nicht so wäre. Unrunder Motorlauf deutet darauf hin, dass ein Schaden bereits vorliegt und somit nicht gewährleistet ist, dass der Motor einwandfrei ist. Der Händler hat hier weder betrogen noch irgendetwas verschwiegen. Du hast dich dafür entschieden ein Fahrzeug mit einem bestimmten Mangel zu kaufen und kannst ja jetzt schlecht sagen, dass du den nicht mehr willst. Tut mir leid, aber der Händler muss hier nichts machen.

Wenn du das Auto beim Händler gekauft hast, muss er dieses Ausbessern, ABER ACHTUNG: Steht im Kaufvertrag folgende Sätze: Bastlerfahrzeug oder sogar: Verkauf im Kundenauftrag(oder dergleichen) befreit er sich automatisch von einer Garantie. Selbst wenn du weißt das es nicht im Kundenauftrag gewesen ist, wenn es im Vertrag steht dann hast du wie man so schön sagt Pech gehabt.

Bei meiner Ex, ist die Zylinderkopfdichtung nach wirklich einem halben Jahr und einem Tag kaputt gegangen. Garantie bestand ein Jahr, aber im kleingedruckten stand, auf Motor und Verschleissteile nur 6 Monate.

Nunja, dann ab zum Anwalt, er ein Schreiben aufgesetzt und Händler hat das Auto abgeholt:-D

Also, wenn du eine Rechtsschutz hast am besten wenn der Händler sich querstellt zum Anwalt und nicht gleich aufgeben.

Wenn im Vertrag schon aufgeführt ist, das der Motor nicht richtig läuft, könnte es evtl. problematisch werden, wenn du jetzt mit einem Anspruch auf Gewährleistung kommst.

wenn es bei einem händler gekauft wurde muss er nachbessern. wenn der motor jetzt defekt ist dann ist da ja ein zustand den er beim kauf nicht hatte und auch nicht haben sollte


Fridolin1111  24.06.2015, 15:53

So nicht richtig. Der Motor hatte schon einen Schaden bei Übergabe (schriftlich im Kaufvertrag) und der Motorschaden ist ein Folgeschaden daraus.

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martinzuhause  24.06.2015, 15:54
@Fridolin1111

das es ein folgeschaden ist muss der verkäufer aber auch erst mal nachweisen. ein motor der unrund läuft muss keinen schaden haben. es kann eine falsche einstellung sein, oder sonstige kleinigkeiten

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Fridolin1111  25.06.2015, 23:07

Stimmt so nicht! Und selbst wenn hat der Käufer billigend in Kauf genommen das durch den unrunden motorlauf ein Folgeschäden entstehen kann und hat sich nicht um Reparatur gekümmert. Er ist ja schließlich nicht Debil oder ein Kleinkind und kann abschätzen was er kauft.

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Also nochmal zu Erklärung: Auto wie gesagt ca. vor einen Monat gekauft & hat nun einen Motorschaden. Im Vertrag steht das der Motor unruhig läuft. Meine Frage ob die Gewährleistubg besteht auch wenn es drin steht das er unruhig läuft? :/