Mehrere Ladendiebstähle, wie geht es weiter?

6 Antworten

Sorry erst dafür.Du hast ein Roman geschrieben.Kann dir erst keine helfen.Das ist ein Straftat und dafür bekommst du von Gericht einladung zu Prozess,und bekommst du nach deine Aussagen irgendwann schriftlich deine Strafe.Du bist Ja schon 21 Jahre des wegen Strafmündig bist du schon.Geld Strafe oder Gefängnis das entscheidet der Richter.Evtl.Sozial Stunden.Was das kosten kann evtl.bis zu 30-40 Tage sitzen,oder Ca.bis zu 1.200,-Euro Geld Strafe.Wie gesagt,das alles sollte man vorher denken,Für erst 40,- Euro Wert und vorher auch mehrere Artikel klauen,ohne Etikette im Auto lassen?Zahlst du an die Staatskasse dafür ein Hohen betrag als die Strafe.Du bist ja schon genug schlau,aber ausreden wird der Richter nicht mit rechnen.So weit ich das weiss dich wartet auf jedenfall mindestens Geld Strafe.Und das musst du auch bezahlen mit Sozial Std.arbeiten.Oder von dein Gehalt.Ungewissheit und es tut mir leid ist vor Gericht wegen Diebstahl leider nicht gültig.Und dein Tat bleibt dauer auf deine Akte.Und Hausverbot auch die sind vernetzt die Filialen.Das wird weiter geleitet.Wie wird Diebstahl bestraft?Unten einige infos für ein Diebstahl.usw.

Ladendiebstahl wird behandelt wie Diebstahl gemäß § 242 StGB. Das bedeutet, dass eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen kann.

Ein besonders schwerer Ladendiebstahl ist ebenso möglich

Auch wenn der Täter einen Gegenstand aus einem Geschäft entwendet, können die Anforderungen für einen besonders schweren Diebstahl erfüllt sein. Das kann der Fall sein, wenn der Täter in ein Gebäude einbricht, um den Diebstahl durchzuführen. Auch ein gewerbsmäßiger Ladendiebstahl gilt als ein besonders schwerer Fall. Hier droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

Der geringfügige Diebstahl

Generell gehen Gerichte von einem geringfügigen Diebstahl aus, wenn ein Sachwert unter 50 Euro vorliegt. Die Grundlage dafür ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 18.07.2003, Az: 2 Ss 427/03). Laut § 248a StGB wird ein Diebstahl geringwertiger Gegenstände nur verfolgt, wenn der Geschädigte es beantragt.

Das sorgt auch dafür, dass Verfahren wegen Diebstahl üblicherweise eingestellt werden, wenn sich herausstellt, dass der Gegenstandswert unter 50 Euro beträgt. Beschuldigte können jedoch nur auf eine solche Einstellung hoffen, wenn sie nicht vorbestraft sind.

Anzeige wegen Diebstahl erhalten: Das sollten Sie tun

Wenn Sie von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und überprüfen, welche Informationen den Strafverfolgungsbehörden in Ihrem Fall vorliegen. Sie selbst sind nicht berechtigt, Ihre Akte einzusehen.

Sie haben zudem das Recht, die Aussage zu verweigern und dürfen nicht belangt werden, wenn Sie sich dafür entscheiden. Zudem sind Sie nicht zwingend verpflichtet zu Terminen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.

Ein Anwalt kann mit Ihnen eine Strategie ausarbeiten, zu welchen Vorwürfen Sie sich äußern und welche Verhandlungstermine Sie wahrnehmen sollten. Bedenken Sie, dass auch das Schlussplädoyer eines Anwalts eine erhebliche Auswirkung auf das Urteil des Gerichts haben und über Verurteilung oder Freispruch entscheiden kann.

Welche Auswirkungen hat eine Beschuldigung wegen Diebstahl auf das Führungszeugnis? Eine Verurteilung wegen Diebstahls wird nicht zwangsweise in Ihr Führungszeugnis aufgenommen. Sie wird jedoch in das Bundeszentralregister eingetragen, das Gerichte in einem anderen Verfahren einsehen können.

§ 242 Strafgesetzbuch (StGB) schreibt vor, dass auf einen Diebstahl eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen kann.

Die exakte Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Diebstahls und der Schwere der Tat ab. Hat der Täter zum ersten Mal einen Diebstahl begangen oder ist er Wiederholungstäter und bereits vorbestraft? Zeigt er Reue oder nicht? Wie wertvoll war die Sache, die er mitgenommen hat? Bei Mehrfachtätern hängt die Strafe zudem davon ab, innerhalb welcher Zeit der Betreffende rückfällig geworden ist.

Bei kleineren Diebstählen müssen Ersttäter mit einer Strafe zwischen 10 und 30 Tagessätzen rechnen. Ein Tagessatz beträgt üblicherweise ein Dreißigstel des Monatsgehalts, mindestens 1 und höchstens 30.000 Euro. Bezieht der Täter Hartz IV, beträgt ein Tagessatz einen festen Betrag von 10 Euro.


Rentner1955  27.10.2021, 12:40

( Es hatte Gründe wieso ich das gemacht habe ) alleine das zu sagen als Täter kann dich vor GERiCHT nie retten.So eine Ausrede oder Grund ist fast schlimmer als dein Tat...Wenn man in Geld not ist oder so,klaut man nicht,sondern sucht man andere möglichkeiten denke ich mir.

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Rentner1955  27.10.2021, 12:54

Mehrere Ladendiebstahl macht deine Strafe auf jedenfall härter.Ganz bestimmt.Strafe wird höher.

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Ben2612  24.05.2024, 03:07

Beim lesen Augenschmerzen bekommen

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Das sollte eine Geld Strafe in Höhe von 60 tagessätzen werden heißt 2 monatd Gehälter in Raten und das als Bewährungsauflage. Vielleicht als erst Täter und wegen der Entschuldigung weniger. Wobei du beim anderen Diebesgut nichts gesagt hast und nicht Geständig warst. Ich würde einen Anwalt hinzu ziehen ob du das Geständnis im Nachhinein ablegen solltest um Ermittlungskosten zu minimieren und besser da zu stehen.


Rentner1955  27.10.2021, 13:00

Mehrere Ladendiebstahl ist im Spiel hier des wegen wird etwas hart bestraft denke ich mir.VG.

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Du hast gestern verdammt viele Fehler an einem Tag begangen. Dein Plan war zudem großer Mist und hatte nicht die geringste Aussicht auf Erfolg. Wie hätten dir die paar Billigklamotten helfen sollen, deine sicherlich großen finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen? An deiner Stelle würde ich mit den Läden telefonisch Kontakt aufnehmen und erstmal die verbalen Prügel, die sicherlich kommen werden nachdem du ruhig erklärst was du gemacht hast, einstecken. Geb Denen die Möglichkeit über dich zu richten, bevor sie dich vor ein Gericht zerren.

Wenn Du vorher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten bist, wird es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Die Tagessätze und Tagessatzhöhe werden wiederum aus Deiner wirtschaftliche Lage (Einkünfte, Vermögen etc.) errechnet. Alles Weitere solltest Du jedoch mit einem Anwalt besprechen.

DU SAGST=

Allerdings habe ich das Etikett abgemacht und in der Kabine liegen gelassen. Ich wusste nicht das ich trotzdessen piepen würde. Vorher war ich in der Stadt und habe für 5€ was bei Primark mitgehen lassen sowie bei H&M im Wert für 70/80€. Bei beiden Läden habe ich die Etiketten auch abgemacht. 

Als mich die Mitarbeiterin mit nach oben nahm, hat sie meine komplette Tüte entleert und hat gesehen dass bei allen Klamotten die Etiketten fehlen und auch kein Kassenbon dabei ist. Somit hat sie mir Diebstahl der anderen zwei Läden unterstellt, womit sie auch Recht hatte. Allerdings habe ich dies abgestritten.

( Die sind ja nicht Doof,dein Tat und Strafe ist damit schon besiegelt,sei sicher.)