Maxibrief verloren wer haftet?

7 Antworten

§ 447 BGB, Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Kannst Du die Übergabe des Briefs an die Post oder den Einwurf nachweisen oder zumindest glaubhaft versichern?

Wie hat die Käuferin bezahlt?


Melin361a 
Fragesteller
 01.12.2021, 18:08

Sie hat mir das Geld auf das Bankkonto überwiesen. Ich würde ihr ja sogar noch anbieten, ihr das Geld zurückzugeben. Aber sie will unbedingt Anzeige erstatten. Und ja, mein Freund war dabei als ich den Brief versendet hatte.

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Ratefuchs007  01.12.2021, 18:10
@Melin361a

Prima.

Dann musst Du natürlich nichts zurückzahlen und kannst einer Anzeige gelassen entgegensehen.

Aber die wird eh nicht kommen.

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teper1209  01.12.2021, 19:03
@Melin361a

So, wie ich als Laie die Rechtslage beurteilen kann, hast Du nichts zu befürchten. Die Dame mag ruhig versuchen, Dich anzuzeigen. Ich bezweifele, daß die Anzeige angenommen wird, weiterverfolgt wird sie sicherlich nicht: Polizei und Justiz haben wahrlich Wichtigeres zu tun, als sich um solchen "pille-palle", um einen Streitwert von max. 8€ zu kümmern!

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Eigene Erfahrung: Ein Großbrief, Einwurf-Einschreiben, con einem Versandhandel in Deutschland an mich war kürzlich 16 (sechzehn!!!) Tage unterwegs, bis er in meinem Briefkasten landete. - Es ist also noch Hoffnung, daß Deine Sendung irgendwann doch ankommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Noch heißt es nicht dass der brief nicht ankommt. Also wartet noch 2 wochen, dann überhaupt lohnt es sich erst sich darüber gedanken zu machen!

und nein, natürlich kann sie zwar snzeige erstatten, aber das wird nicht erfolgreich sein. Sachen können verloren gehen, das ist das risiko. Zumal dein freund ja dabei war und es sogar bezeugen kann.
auf der anderen seite müsste sie ja erstmal nachweisen dass du den brief nicht abgeschickt hast.

Welcher Versand war denn vereinbart? Versichert oder unversichert?

Wenn sie unversicherten Versand gewünscht hat, kannst du nichts dafür, wenn die Ware nicht bei ihr eingetroffen ist. Du kannst ihr höchstens noch einen Nachforschungsauftrag anbieten. Vorteilhaft wäre es auch, wenn du den Beleg aufbewahrt hast.


Melin361a 
Fragesteller
 01.12.2021, 18:05

Unversichert, da wie gesagt in der Beschreibung stand „Ich versende meine ware unversichert wenn sie versicherten versand möchten dann erwähnen sie das bitte nochmal.“ Sie hat aber nicht gesagt das sie versicherten Versand möchte.

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Eerisedva  01.12.2021, 18:07
@Melin361a

Fast niemand liest sich leider die Beschreibung durch. Da die Käuferin aber von sich aus keinen versicherten Versand gewünscht hat, liegt das Risiko bei ihr.

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LouPing  01.12.2021, 18:08
@Melin361a

Aber du hast eine Nachweis/ Quittung das du die Ware losgeschickt hast? Du solltest das erstmal beweisen können…

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LouPing  01.12.2021, 18:10
@Melin361a

Dann ist das ein Problem des Dienstleisters, du hast deine Pflicht erfüllt. Die Käuferin soll sich mit dem Unternehmen auseinanderzusetzen.

Auf dem Bon stehen alle notwenigen Daten…

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Melin361a 
Fragesteller
 01.12.2021, 18:08

Okay danke dir :)

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Sie kann nicht beweisen das der Brief nicht angekommen ist. Du musst ihr nicht glauben. Du musst keine vor einer Anzeige haben. Die käuferin verbrennt mit einer Anzeige gegen dich ihr eigenes Geld.