Macht die polizei was wegen Ladendiebstahl vor 1jahr als Minderjähriger?

1 Antwort

Aber ich bin doch noch ein Kind?!
Auch wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, kann es eine Anzeige regnen. Ab einem gewissen Alter wird dir zugetraut, dass du dein Verhalten auch verantworten kannst.
 
Strafmündigkeit
Ab deinem 14. Geburtstag bist du strafmündig. Das heißt, dass du angezeigt und auch vor Gericht kommen kannst. Auch bevor du 14 Jahre alt bist, kannst du von der Polizei einvernommen werden, allerdings noch nicht vor Gericht verurteilt werden. Es besteht aber auch in diesem Fall ein "Akt" (Unterlagen über dein Vergehen) über dich und die Jugendwohlfahrt wird Kontakt mit deinen Eltern aufnehmen.

https://www.rataufdraht.at/themenubersicht/tipps-info/ladendiebstahl