Kindeswohlgefährdung?

7 Antworten

Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Wenn man ins Zimmer gesperrt wird und nichts zu essen bekommt, ja. Wenn man 4 Jahre alt ist, dann ja. Wenn man minderjährig ist und Kühlschrank, Küche und Vorratskammer leer sind und man kein Geld bekommt, ja.

Wenn man 16 ist und man sich was kochen könnte, aber zu faul ist, dann nein. Wenn man 14 ist und extra Taschengeld bekommt, um sich was beim Bäcker zu kaufen, auch nicht. Wenn man das Essen, was da ist, nicht will, weil's einem nicht passt, dann auch nicht.

Du siehst, es kommt auf die genauen Umstände an.

Ja, das ist eine, denn deine Eltern sind verpflichtet dich vernünftig zu ernähren oder dir erlauben etwas selbst zubereiten und das Hungern gehört ganz bestimmt nicht dazu.

Das würde ich bestätigen, es sei denn, das Kind hatte außerhalb der offiziellen Mahlzeiten andere (gesunde) Möglichkeiten satt zu werden.

Wenn das Kind nichts bekommt und sich auch nichts zubereiten kann, dann ist das eine Vernachlässigung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Laut anderer Fragen bist du 15 und des Schreibens hier mächtig. Du wirst also zwei gesunde Hände haben und auch ein wenig Verstand.

Was hindert dich daran, dir selbst etwas zuzubereiten?

Alles Gute für dich!


Dom14442 
Fragesteller
 23.10.2023, 14:31

Ich darf mir nichts selber machen und aus dem Kühlschrank darf ich auch nichts nehmen ansonsten werde ich angeschrien bin 15 Jahre alt

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