Kindergeld ab wann melden?
Ab wann muss ich mich Ausbildungssuchend melden bin seit einer Woche nicht mehr in der Schule bin 18 und gehe ab Dezember vollzeit arbeiten bekomme ja aber bis 25 trotzdem Kindergeld. Gibt es eine Frist wann man sich ausbildungssuchend melden muss?, die Familienkasse hat noch eine schulbescheinigung bis 2020
4 Antworten
Hi Leonkuschka115,
je früher desto besser für dich: ohne "Ausbildungssuchend" gemeldet wird es für dich ganz schön aufwändig, um den Kindergeldanspruch nachzuweisen laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15, welches da lautet:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Falsch. Deine Eltern bekommen Kindergeld, so lange du in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung bist.
Wenn du Vollzeit arbeitest, ruht dieser Anspruch. Die Schulbescheinigung gilt natürlich nicht mehr, wenn du die Schule verlassen hast. Das musst du auch unaufgefordert mitteilen.
Dass Vollzeitbeschäftigung generell schädlich ist, um das Kindergeld weiter zu bekommen, hat der BFH inzwischen revidiert.
Volljährige in Vollzeit beschäftigte können durchaus noch Kindergeld beziehen.
Ja - und als "ausbildungssuchend" sogar bis längstens zum 25. Lebensjahr!
Der Kindergeldanspruch ist nämlich bereits seit 2012 einkommensunabhängig!
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Näheres hier in dem Link: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Servus Leonkuschka115,
das wäre Erschleichen von Leistungen und ist strafbar.
Wenn du vollzeit arbeiten gehst und keine Berufsausbildung machst, steht dir kein Kindergeld mehr zu.
Beste Grüße!
Dann solltest du das auch erwähnen. Für einen Übergangszeitraum zwischen Schule und Berufsausbildung wird Kindergeld für maximal 4 Monate gezahlt.
Leider auch wieder falsch!!! Die 4 Monate Übergangszeit gilt nur zwischen 2 Ausbildungsabschnitten:
…das Kind ist ausbildungssuchendAuch ein Kind, das ausbildungssuchend ist und gegenwärtig in keinem Ausbildungsverhältnis steht, hat zwischen 18 und 25 Anspruch auf Kindergeld: jedoch nur, wenn es aufgrund von Erfolglosigkeit keine Ausbildung zum ehesten Zeitpunkt antreten kann.
Vorausgesetzt wird hier, dass das Kind sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht hat. Die Erfolglosigkeit muss nachweisbar sein; dies kann beispielsweise durch das Vorlegen der erfolgten Bewerbungen geschehen.
Ist das Kind bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit/ beim Jobcenter als Bewerber um eine Ausbildungsstelle/für Bildungsmaßnahmen registriert, zählt dies als ausreichender Beleg.
Reine Panikmache von dir :-((
Wenn du vollzeit arbeiten gehst und keine Berufsausbildung machst, steht dir kein Kindergeld mehr zu...
Zum Glück falsch von dir: das Einkommen spielt bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch ;-)
Hast wohl das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 noch nicht gelesen!? https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
... oder "Ausbildungssuchend" ist laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse: 4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
usw.