Kann man ein Vorbringen oder Erklärung im Widerspruchsverfahren zurückziehen?
Also meine Aussage/Stellungnahme mit Datum 10.10.2023 ziehe ich zurück, daher mache ich X nicht mehr geltend.
Der Rest bleibt aber.
2 Antworten
Du kannst zurück ziehen was du willst, jedoch wird es immer Bestandteil bleiben. Achmed deine Glaubwürdigkeit ist sowieso am Ende.
Du weißt ja, es sind noch eine Menge verfahren anhängig
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Gesetz, Rechtslage & Gesetze
Du solltest mit einem Anwalt sprechen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.