Kann man ein Vorbringen oder Erklärung im Widerspruchsverfahren zurückziehen?

2 Antworten

Du kannst zurück ziehen was du willst, jedoch wird es immer Bestandteil bleiben. Achmed deine Glaubwürdigkeit ist sowieso am Ende.

Du weißt ja, es sind noch eine Menge verfahren anhängig

Du solltest mit einem Anwalt sprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.