Kann man ausm Ausland aus Bürgergeld empfangen?

4 Antworten

Musst hier gemeldet sein. Darüber läuft entsprechend auch der Antrag.

De jure und de factto.

Abgesehen davon, daß es nicht lange funktionierte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Wäre das de jure strafbar?

Du musst in D zur Vermittlung zur Verfügung stehen und "Ortsanwesend" sein. Du darfst - mit Zustimmung des JobCenters - maximal für 21 Tage von Deinem Wohnort (Bereich des zuständigen JobCenters) abwesend sein.

Darüber hinausgehende Abwesenheit hat den Verlust des Bürgergeldes zur Folge.

Für Bürgergeldbezug muss Dein Hauptwohnsitz in deustchland sein.

Und Hauptwohnsitz bedeutet, Du musst da auch wirklich wohnen.

Kriegt das Amt mit daß Du im Ausland lebst fordert es jeden Cent zurück.

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